Meine Mutter Bürgergeld und ich werkstudent, wie wird angerechnet?
Hallo, meine Mutter ist aufstockerin, ich bin Student, habe aber keinen Anspruch auf Bafög, da mein Vater "zuviel" verdient (Eltern sind getrennt).
Ich würde gerne einen Werkstudenten Job anfangen, bei dem würde ich ca 1200 verdienen. Wie wird das meiner Mutter dann angerechnet, wenn mein Satz 452€ ist. Als Student habe ich ja nunmal einen Freibetrag von 520€, gillt dieser auch wenn ich mehr als das verdiene?
Mich würde interessieren wieviel am Ende dann theoretisch übrig bleibt. Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Deiner Mutter wird gar nichts angerechnet:
Schüler, Auszubildende und Studenten unter 25 Jahren dürfen seit 01.07.2023 bis zu 520 € mtl. anrechnungsfrei von ihrem Verdienst behalten.
Als Student habe ich ja nunmal einen Freibetrag von 520€, gillt dieser auch wenn ich mehr als das verdiene?
Natürlich, aber Dir bleibt halt im Prinzip nur der Freibetrag plus 30% vom Rest bis 1.000 € Bruttoverdienst.
Man müßte das im Einzelnen ausrechnen.
Freibeträge werden vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen.
Das war mir neu. Ist ja richtig charmant. Also hast mit richtig Glück noch draufgezahlt.
Der Freibetrag bleibt einem ja. Also kann von "draufgezahlt" keine Rede sein.
Naja, wenn das Brutto (also der Betrag vor Steuern und Abgaben) angesetzt wird, der dann dem Freibetrag "belastet wird" hast du mit Pech doch eigentlich nur für "Steuern und Abgaben " geackert und eigentlich eine Gemeinnützige Arbeit abgeliefert. Oder bin ich jetzt total auf dem Holzweg?
Bsp:: bei 1.000 € Bruttoverdienst beträgt der Freibetrag aktuell ca. 350 €*, was 650 € anrechenbares Einkommen bedeutet.
Die ca. 350 €* darfst Du Dir also in die Tasche stecken :)
*Für Schüler, Azubis und Studenten unter 25 gilt aktuell ein höherer Einkommensfreibetrag.
das hilft mir jetzt so nicht weiter, wenn ich da wirklich was mißverstanden habe. Bei gleichem Freibetrag wären es ja dann netto vielleicht nur 800 € (mal ausgehend von 20% Abgabenlast etc.) anrechenbares Einkommen, die dann dem übrigen Einnahmen aus Sozialtransfers gegengerechnet und minus Freibetrag abgezogen werden, sodass eben der Betrag zur Kostendeckug des Lebensunterhalts in der Gesamtschau am Ende auf der Habenseite größer wäre. Kann durchaus sein, dass ich eine Schraube im Kopf nicht losbekomme und einen Denkfehler mache, aber ich krieg das noch nicht voreinander durch dein Beispiel.
In meinem Beipiel steckt ein kleiner Fehler:
Mit den ca. 800 € netto hast Du Recht. Von diesen 800 € netto den Freibetrag von ca. 350 € abziehen, was 450 € anrechenbares Einkommen ergibt.
Jetzt paßt's :)
Eben... und das wäre doch für den Betroffenen in Summe günstiger, als wenn ihm dann 650 angerechet und anderen Leistungen gegengerechnet werden. Oder klemmt's immer noch bei mir?
;) okay. Dann haben wir beide einen Erkentnisgewinn. Super Start in den Tag <lach>
Würden dann also theoretisch die 520€ plus diese 30% von 520€-1000€ für einen selbst bleiben?
ich dachte immer die 30% sind auf die kompletten 1000€ bezogen und man würde nur 300€ erhalten als Student der so viel arbeitet
... Nettoverdienst, nicht Bruttoverdienst, wenn ich das mal korrigieren darf.