Im § 1631 BGB steht geschrieben:
"Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen."
Entsprechend verhält sich das Thema ähnlich wie das Thema Vergewaltigung. Es gibt Männer, die denken, es sei ihr Recht, Frauen zu vergewaltigen. Das ändert nichts daran, dass es aus gutem Grund verboten ist und sie bestraft werden, sollten sie dennoch tun. Ebenso müssen Eltern, denen es sowohl an pädagogischen Wissen als auch an Empathie mangelt und die denken, es sei in Ordnung, ihr Kind zu schlagen, mit entpsrechenden Konsequenzen rechnen.