Mindestabstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzungen?

2 Antworten

wäre mir neu

gibt ja auch 30er Beschilderung nur mal wegen einer Ampel oder Zebratreifen und dann gehts direkt wieder in 50, da wäre dann die 30er mitunter nur 1-200m kurz

Zu einem höheren Tempolimit hin wüsste ich nicht, dass es Beschränkungen gibt. Ist ja kein Problem, wenn man dann nach dem nächsten Schild kurzzeitig etwas langsamer fährt, als man maximal dürfte.

Es gibt aber für den "Geschwindigkeitstrichter" vor Autobahnen, also wo schrittweise die Geschwindigkeit reduziert wird, eine Verwaltungsvorschrift (hier zu Zeichen 276, Punkt VI). Demnach soll* bei der stufenweisen Geschwindigkeitsbegrenzung die Strecke für jede Geschwindigeitsstufe mindstens 10x so lang sein wie die Geschwindigkeitsdifferenz. Also wenn pro Geschwindigkeitsstufe um 20 km/h reduziert wird, muss jede Stufe mindestens eine Strecke von 200 m haben.

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*soll heißt im Behördendeutsch: muss, wenn möglich.