Wann wird eine Geschwinditkeitsbegrenzung aufgehoben?
Bei einer Straße in meiner Stadt steht ein 30er Schild. Darauf folgt eine Einmündung. Die 30 wären nun aufgehoben, da das 30er Schild nicht wiederholt wird. Oder?
In der Straße steht nun ein Blitzer, dieser scheint auf 30kmh eingestellt zu sein. Gilt dort 30 oder nicht?
Bei der Straße die Einmündet, handelt es sich im übrigen um einen Verkehrsberuhigten Bereich, falls das eine Rolle spielt.
Die Gegenrichtung ist komplett 30.
7 Stimmen
3 Antworten
Hallo,
Merke: Das Tempolimit wird erst dann aufgehoben, wenn es mit einem Schild sichtbar gemacht wird, also so eins:
Oder bei einem Ortsschild (automatisch 50)
Hier die Erklärung von ADAC:
Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatischan der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden. […] Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild.
LG
wenn es mit einem Schild sichtbar gemacht wird, also so eins:
Ergänzung: Oder eine neue, andere Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ja, das ist Quatsch. Ein Tempolimit muss streng genommen nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, auch wenn es meist üblich ist. Von ortskundigen Fahrern wird erwartet, dass sie das Tempolimit kennen. Als nicht ortskundiger Fahrer kann man ggf. Einspruch einlegen, sollte man geblitzt werden. Wie die Chancen da allerdings sind weiß ich jetzt nicht.
Edit: gilt übrigens auch für Autobahnen, eine Autobahnauffahrt hebt kein Tempolimit auf
Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer kein Tempo- oder Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert.
Wann wird eine Geschwinditkeitsbegrenzung aufgehoben?
- Wenn es explizit aufgehoben wird
- Wenn eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt
- Wenn die Straße endet
- Wenn der Anlass für eine anlassbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung vorbei ist (z.B. Tempo 30 explizit wegen einer Baustelle: Nach der Baustelle automatisch aufgehoben)
Bei einer Straße in meiner Stadt steht ein 30er Schild. Darauf folgt eine Einmündung. Die 30 wären nun aufgehoben, da das 30er Schild nicht wiederholt wird. Oder?
Oder!
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für die ganze Straße, Wiederholungsschilder sind eigentlich nicht nötig. Eine Einmündung hebt keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf.
Nur wenn du ortsunkundig bist und aus dieser Einmündung eingebogen bist, somit nichts von der Geschwindigkeitsbegrenzung wissen kannst, könnte man dir den Geschwindigkeitsverstoß nicht vorwerfen.
Darauf folgt eine Einmündung. Die 30 wären nun aufgehoben, da das 30er Schild nicht wiederholt wird. Oder?
Nein. Eine Kreuzung oder Einmündung hebt keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten bis zum Aufhebungsschild oder bis zu einem Schild dass eine andere Höchstgeschwindigkeit anordnet.
Ich kann mich noch an den Theoretischen Führerscheinunterricht erinnern. Mein Fahrerlehrer hat die Aufhebung der Geschewindigkeit durch eine Kreuzung so begründet, dass Fahrzeuge die von der anderen Straße auf meine Straße einbiegen nicht wissen können wie schnell dort gefahren werden darf, und das deswegen die Begrenzung aufgehoben wird. Ist das quatsch mit Soße?