Mietvertrag verloren , Wände gestrichen , Vermieter Streit?

5 Antworten

Sogenannte wenig fachgerechte "Wölkchenmalereien" sind selten vertragsgemäß - oder was beanstandet der Vermieter?

Lass dir vom Vermieter eine Kopie des unterschriebenen Mietvertrages geben. Wie in dem anderen Thread von dir geschrieben, ohne den ist nicht klar ob ihr überhaupt etwas machen musstet.

Zu blöd wäre mir das nicht. Alternative ist halt einfach nachgeben und Geld ausgeben....


bwhoch2  06.07.2021, 12:51

Sollte der Vermieter Zicken machen, kann man immer noch sagen, dass man dann eben nichts macht, weil man letztlich aufgrund des veralteten Formulars von damals sowieso zu nichts, außer "besenrein", verpflichtet ist.

Wenn er dann beweisen will, dass mehr vereinbart war, muss er den Vertrag vorlegen.

Sollte sich dann raus stellen, dass auch der Vermieter den Vertrag gar nicht hat, seid Ihr sowieso fein raus.

es reicht eigentlich die wände weiß oder in dezentem hellen farbton zu streichen, falls diese "abgewohnt" aussehen.

dies muss allerdings nicht zwingend beim auszug passieren. wenn ihr bspw. vor 2 jahren die wohnung gestrichen habt und bei auszug alles gut aussieht ist das ausreichend.

die klauseln gewisse räume in bestimmten intervallen zu streichen ist mittlerweile nicht mehr gültig.

Ich würde einfach mal tippen, dass die Klausel eh unwirksam ist wenn sie 20 Jahre alt ist.

habt ihr die Wohnung zum Mietbeginn renoviert übernommen, wurden Schönheitsreparaturen vereinbart?