Muss ich die alte Wohnung im selben Weiß streichen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde schätzen, dass ihr eure Pflicht damit getan habt, dass ihr eure farbigen Wände wieder weiß überstrichen habt.
Es kommt auch darauf an, wie lange ihr in der Wohnung gewohnt habt: In manchen Mietverträgen steht, dass z. B. nach 5 Jahren der Mieter verpflichtet ist Renovierungsmaßnahmen durchzuführen. Z. B.wenn es sich um eine Raucherwohnung handelt.

Ihr seid schon umgezogen. Hat der denn der Vermieter was zu dem Farbunterschied gesagt?


TrueCrooks 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 18:08

Der Vermieter hat es noch nicht gesehen, ich war jetzt grade dabei zu streichen

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das sollte reichen. denk auch dran, dass manche klauseln in mietverträgen über renovierungen (wände streichen) nur eingeschränkt gültig sind.

als faustformel kannst du annehmen, dass du die wohnung so zurückgeben musst, wie du sie erhalten hast. wenn jetzt alle wände neutral weiß sind (wenn auch in unterschiedlichem "glanz") dann entspricht das dem mietvertrag.

war sie aber damals nicht frisch renoviert, könntest du sogar alles so lassen.


TrueCrooks 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 18:09

Wir haben die Wohnung damals komplett gestrichen, weil die Vormieter hatten nur die Löcher zu gespachtelt und das wars. Vielleicht haben die hier und da ein paar Stellen ausgebessert, aber keine Wand wurde von denen komplett gestrichen

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fanclub75  14.08.2020, 18:10
@TrueCrooks

gab/gibt es noch ein übergabeprotokoll, in dem der zustand der wände beschrieben ist?

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TrueCrooks 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 18:13
@fanclub75

Es gab damals auch ein Übergabeprotokoll, ich weiß aber nicht mehr was dort genau stand.

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TrueCrooks 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 18:14
@fanclub75

Es stand dort aufjedenfall das das grüne ersetzt werden muss durch eine neutrale Farbe

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