Balkon wände neu streichen lassen vom Vermieter?
Hallo ist der Vermieter stadt und land verpflichtet die balkon Wände neu zu streichen weil die sehen schon sehr abgenutzt aus siehe Bild mfg danke
2 Antworten
Da der Balkon, bzw. die Außenfassade nicht den Schönheitsreparaturen unterliegen, ist hier der Vermieter in der Pflicht.
Das wäre aber aus Witterungsgründen erst im Frühjahr möglich.
Ich würde dem Vermieter diesen Mangel aber schon einmal anzeigen.
Der § 535 BGB besagt, dass der Vermieter eine Instandhaltungspflicht hat. Unabhängig davon sehe ich hier auch Putzabplatzungen, die über einfache Schönheitsreparaturen hinaus gehen.
Selbst streichen darf der Mieter übrigens nur mit Zustimmung des Vermieters. Sonst macht er sich Schadensatzpflichtig.
Verpflichtet vielleicht nicht, aber wenn ihm an seiner Immobilie etwas liegt, tut er es. Weise ihn auf den Schaden hin.
Wenn dem so waere, waere es mir neu, dass ein Mieter Anrecht hat hat, den Vermieter zu Schoenheitsreparaturen am Aeusseren seiner Immobilie zur verpflichten.