Mietvertrag mit Mindestlaufzeit kündbar?
Hallo,
meine Freundin lebt noch mit ihrem Exfreund zusammen in einer Mietwohnung mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren laut Vertrag. Sie will dort nicht mehr leben und trotz ihres Angebots, noch die hälfte ihrer üblichen Summe zu zahlen (Sie zahlt obwohl sie maximal ein mal die Woche dort ist und ansonsten nur bei mir oder ihren Eltern schläft noch immer 450€ monatlich), will ihr Exfreund sie nicht ausziehen lassen. (Sie sagte, sie würde gern ausziehen und würde ihm weiterhin wenigstens 220€ zuzahlen obwohl er sich die Wohnung mit seinem Gehalt sogar locker allein leisten könnte). Auch wenn ihr den Vertrag natürlich nicht detailliert kennt - gibt es irgendeine Möglichkeit auszuziehen, auch wenn die Mindestlaufzeit erst Ende nächsten Jahres enden würde?
Danke für jede Antwort! Sie sieht es nicht ein, monatlich 450€ für eine Wohnung zu zahlen in der sie nicht mehr lebt und möchte sich eine eigene Wohnung besorgen.
Wichtig! Wer steht im Mietvertrag er alleine oder beide?
Beide. Leider
5 Antworten
Eine Entlassung aus dem gemeinsamen Mietvertrag geht nur, wenn ihr Mitmieter und der Vermieter zustimmen. Der Mitmieter will das aber nicht. Dann ginge es selbst dann nicht, wenn der Vermieter einverstanden waere.
Hier wird sie also wohl die Dauer des vereinbarten Kuendigungsverzichts abwarten muessen und dann entweder gemeinsam mit dem Mitmieter kuendigen koennen oder - wenn der nicht zustimmt - den Mitmieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verklagen muessen.
Damit das alles dann schneller geht, kann sie auch jetzt schon zusammen mit ihrem Mitmieter zum gem. der Kuendigungsverzichtsvereinbarung fruehestmoeglichen Termin kuendigen bzw. erforderlichenfalls dessen Zustimmung einklagen.
Sie kann natürlich ausziehen, muss aber weiterhin ihren Mietanteil bezahlen.
Zum Ende der Mindestlaufzeit kann die Wohnung auch nur von Beiden gekündigt werden.
Unter Umständen kann die Freundin mal mit dem Vermieter sprechen, ob sie aufgrund der gegebenen Umstände vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden kann. Der Vermieter ist allerdings nicht in der Pflicht, das zu gestatten
Geht es hier um einen Kündigungsverzicht? Wenn ja, bitte Wortzitat oder Foto. Oder um eine Befristung, wenn ja, mit welcher Bgründung (Wortzitat oder Foto).
Mindestmietzeit gibt es im deutschen Mietrecht nicht.
Ich denke nicht, dass es da eine Möglichkeit gibt. Sie beide hatten damals wohl den Vertrag unterschrieben, somit ist sie genauso dafür verantwortlich wie er.
Wenn beide im Mietvertrag stehen können sie auch nur gemeinsam fristgerecht kündigen. Halten sie sich nicht an die Mindestmietzeit, kann das RICHTIG teuer werden. u.U. müssen sie die restliche Mietzeit weiter zahlen, auch wenn sie vorzeitig ausziehen. Natürlich kann ihr NIEMAND verweigern auszuziehen, wenn sie das will.
Gegen den Willen des Mitmieters kann er es bei einem gemeinsamen Mietvertrag gar nicht gestatten.