Sonderkündigungsrecht bei Zwangsrenovierung?
Hallo,
Ich habe folgende Situation:
Seit circa Ende Dezember/Anfang Januar kann ich nicht mehr in meiner Mietwohnung leben. Grund dafür ist, dass ich einen Wasserschaden habe, der dazu geführt hat, dass meine ganze Wohnung renoviert wird. Das ganze dauert aber extrem lange und immer wieder bekomme ich vom Vermieter zu hören „in eine paar Wochen ist die Wohnung fertig“. Das sagt er mir aber seit Mitte Februar ständig und es ist schlichtweg immernoch nicht fertig. Mittlerweile mache ich das ganze nicht mehr mit und möchte auch ausziehen. Jetzt hätte ich eine Wohnung gefunden, wo ich den Mietvertrag unterschreiben könnte, aber es noch nicht getan habe. Nun möchte ich meine jetzige Wohnung kündigen zum 1.7, jedoch ist die Frage, ob das unter das Sonderkündigungsrecht einer Wohnung fällt?
Ich sehe es halt nicht ein noch extra ein paar Monate Miete für nichts zu zahlen, zu mal ich einfach einen starken Vertrauensbruch zu meinen Vermietern habe.
3 Antworten
Warum zahlst Du unter diesen Umständen überhaupt die volle Miete?
Wenn der Wasserschaden ein Versicherungsschaden ist, erhält doch der Vermieter den Mietausfall von seiner Versicherung erstattet.
Wohnst Du gleichzeitig in der Wohnung oder bist Du ausquartiert?
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es hierfür nicht. Für eine Kündigung zum 1.7. bzw. 30.6. bist Du um exakt 1 Monat zu spät dran. Jetzt kannst Du nur zum 31.7. kündigen, wenn Du es schaffst, die Kündigung dem Vermieter bis spätestens übermorgen nachweisbar zu zu stellen.
Wenn Du Dich also jetzt entscheidest, die neue Wohnung mit Mietbeginn 1.7. anzumieten, müsstest Du eben schnellstmöglich kündigen und dann für Juli doppelte Miete bezahlen. Für die alte und die neue Wohnung.
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Nachdem ich zwischenzeitlich gelesen habe, dass Du Dich ausquartiert hast, würde ich für die Zeit seit der Ausquartierung die Miete zu 100 % zurück verlangen und im voraus (Mai wohl schon gezahlt?) auch keine Miete mehr bezahlen, bis die Wohnung wieder nutzbar ist.
Normalerweise ist eine rückwirkende Minderung der Miete nicht möglich, aber wenn man das mit dem Vermieter gut bespricht und er den Mietausfall bei seiner Versicherung geltend macht, ist es für ihn auch kein zusätzlicher Schaden. Also rede mit ihm und falls er rumzickt, ab zum Rechtsanwalt, unabhängig davon, ob Du die neue Wohnung zum 1.7. anmietest und die jetzige fristgerecht kündigst.
Ja, den Umzug würd ich dir in deiner Situation auch dringend empfehlen:
- Denn nicht nur, weil du nichtmehr in deine Wohnung reinkommst, und für nichts Miete zahlen sollst.
- Sondern auch, weil deine Miete unter Garantie enorm steigen wird.
- Du hast also auch keine Planungssicherheit, wann du wieder reinkommst, und mit welcher neuen Miethöhe du rechnen musst.
Unterschreib sofort bei der neuen Wohnung, wer weiß, wie lang die noch verfügbar ist.
Und natürlich kannst du jederzeit kündigen: In deinem Fall müsstest du wohl nichtmal die 3-monatige Wartefrist einhalten, das kannst du dir auch vom Mieterschutzbund rechtlich bestätigen lassen. Dass du überhaupt noch Miete zahlst, wird den Mieterschutzbund sicherlich wundern.
- Denn nicht nur, weil du nichtmehr in deine Wohnung reinkommst, und für nichts Miete zahlen sollst.
Sie muss nicht für "nichts" Miete zahlen. Kann sie die Wohnung nicht nutzen ist Mietminderung 100 % angesagt, wenn sie den Wasserschaden nicht selbst verursacht hat.
Sondern auch, weil deine Miete unter Garantie enorm steigen wird.
Eine Sanierung wegen Wasserschaden ist keine Modernisierung. Die Miete bleibt zunächst und müsste allenfalls mit entsprechender Frist und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben gemäß Mietvertrag oder §558 BGB erhöht werden. Also, keine Garantie diesbezüglich und auch keine böse Überraschung.
wie, du wohnst noch in der Wohnung? in der Baustelle
ich wäre ausgezogen und auf Vermieterkosten in eine Ersatzwohnung gezogen. die hätte der Vermieter gezahlt
Ne ich wohne da nicht ich bleibe immer mal wieder bei meinen Geschwistern oder meiner Freundin.