Mietkosten Übernahme durch den neuen Vermieter?
Wir haben einen neuen Mietvertrag für eine neue Wohnung abgeschlossen und möchten unseren aktuellen Mietvertrag kündigen, wobei wir unserem aktuellen Vermieter mehrere Nachmieter vorgeschlagen haben. Leider wurden alle vorgeschlagenen Nachmieter vom Vermieter abgelehnt. Der neue Vermieter erklärte, dass der aktuelle Vermieter verpflichtet sei, einen Nachmieter anzunehmen, und falls er dies nicht tut, würden wir ein Formular ausfüllen, damit der neue Vermieter die Mietkosten der alten Wohnung übernimmt, von dem von uns bereits bezahlt Miete für die neue Wohnung. Der neue Vermieter würde dann sein Geld über einen Anwalt zurückfordern. Kann eine solche Regelung rechtlich möglich sein, und ist der alte Vermieter wirklich verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren?"
6 Antworten
Zeigt leider nur dass euer neuer Vermieter überhaupt keine Ahnung vom Mietrecht hat an wen euer alter Vermieter vermietet, das bestimmt er allein. Ihr könnt ihm auch 30 Leute vorschlagen, wenn die richtigen dabei sind dann nimmt er sie, und wenn ihm die Leute nicht richtig erscheint, dann sucht er weiter Punkt es entbindet euch nicht aus dem alten Mietvertrag.
Der neue Vermieter erklärte, dass der aktuelle Vermieter verpflichtet sei, einen Nachmieter anzunehmen ...
Und diese Aussage ist ganz und gar falsch.
Ein Vermieter darf die Entscheidung treffen, ob er einen potentiellen Nachmieter nimmt oder nicht.
Wo hat denn der neue Vermieter diese "Weisheit" her?
Das ist schlicht Unsinn. Vermieter müssen grundsätzlich keine vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren. Außer es gibt eine vertragliche Vereinbarung dazu. Was aber extrem selten sein dürfte.
Das mit der Nachmieterstellung um vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen ist ein nicht auszurottendes Märchen.
Euer neuer Vermieter redet Unsinn.
Der jetzige Vermieter muss absolut keinen Nachmieter akzeptieren und ihr habt euch an die Kündigungsfristen zu halten.
Der neue Vermieter kann euch natürlich Mietzahlungen schenken, wie er lustig ist - aber in keiner Welt würde er die Forderung durchsetzen können (Das ist dann zwar in Theorie nicht euer Problem, aber er würde dann wieder zu euch kommen um das Geld einzutreiben und sicher nicht drauf sitzen bleiben wollen)
Salue
In Deutschland gibt es keinerlei Pflicht, einen vorgeschlagenen Mietinteressenten akzeptieren zu müssen.
In der Schweiz hingegen kann mindestens ein Nachmieter vorgeschlagen werden. Dieser muss, am besten schriftlich, erklären, dass er bereit ist das Mietobjekt zu den bisherigen Bedingungen frühzeitig zu übernehmen. Der Vermieter müssen etwa 2 Wochen Zeit gegeben werden, damit er den Mietinteressenten prüfen kann.
Dieser muss allerdings bezüglich der Bonität gleichwertig sein und alle anderen Bedingungen (Anzahl Bewohner etc.) erfüllen können.
In der Praxis ist dies sehr schwierig und das Gesetz wird kaum angewandt.
Tellensohn