Unterhaltsprobleme?

AngiedieSchlaue  05.01.2024, 08:03

Meine Nachfrage wäre jetzt, was Du derzeit machst? Berufliche Ausbildung, Schule?

Bal3ge 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 09:01

Eine überbetriebliche Ausbildung zum Bauzeichner gesponsert vom Arbeitsamt. Die stellen mir Wohnsitz, Verpflegung, ect. Deswegen verdiene ich so wenig, das ist eher ein Taschengeld

4 Antworten

Wenn dir das Arbeitsamt kostenlos Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellt, dann werden diese auf dem Einkommen angerechnet. Du hast also nicht nur das Kindergeld von 250 € und die 175 € zur Verfügung, sondern auch den Gegenwert von Unterkunft & Verpflegung. Dieser Gesamtbetrag stellt deine Einnahmen dar.

Du müsstest googeln, wie hoch der mtl. Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Haushalt ist und die eigenen Einnahmen berücksichtigen. Die Differenz haben beide Elternteile zu tragen.

So kannst du schon selbst eine vorläufige Berechnung anstellen und entscheiden, ob du ggf. gegen deinen Vater vorgehen wirst.

Ich persönlich finde es unmöglich, dass er dich in seine Pläne nicht einbezogen hat oder wenigstens einen Teil weiterhin zählt, bis die offizielle Berechnung vorliegt. Ein Hunderter würde ihn vermutlich nicht arm machen. Und seinen Sohn etwas Taschengeld zukommen zu lassen, würde ihm auch nicht weh tun.


Bal3ge 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 13:55

Das ist ihn ziemlich egal. Sein Ego steht über allem. Und wenn es ihm scheiße geht, nutzt er jede Möglichkeit, um andere mit runterzuziehen

Ab 18 sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Da du derzeit eine Ausbildung machst wo du Unterkunft und Verpflegung gestellt bekommst und zudem eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 170 EUR plus 250 EUR Kindergeld musst du deinen Eltern also jetzt erstmal ihren Haftungsanteil mitteilen.

Mit eigener Wohnung hast du in der Theorie Anspruch auf 930 EUR inkl. Kindergeld. Und natürlich wird auch der Gegenwert für Unterkunft und Verpflegung durch das Arbeitsamt dem gegenüber zu stellen sein.

Deinem Vater steht es natürlich frei das Ganze sauber berechnen zu lassen. Nur dafür benötigt er eben auch die Einkommensunterlagen der Mutter!

Nur er muss im Grunde nichts berechnen lassen, da du in der Beweispflicht bist.

Du kannst dich dafür bis 21 ans Jugendamt wenden, die bei der Berechnung behilflich sind.

Man würde von beiden Elternteilen die Einkommensunterlagen abfordern. Und beide Elternteile haben natürlich auch Anspruch darauf, jeweils die Einkommensunterlagen des Anderen einzusehen. Im Gegenzug musst du natürlich Nachweise über die Ausbildung erbringen.

Was deine Eltern irgendwann mal privat abgekaspert haben ist völlig irrelevant. Denn mit 18 entfällt die elterliche Sorge und du bist alleine verantwortlich für die Durchsetzung deiner Unterhaltsansprüche.

Da spielen auch persönliche Animositäten keine Rolle! Egal wie doof du deinen Vater findest, aber dir muss auch klar sein, dass DU etwas von hm willst und er nichts von dir.

Und auch sein Einkommen in Höhe von monatlich 3000 EUR netto sagen nichts darüber aus, ob er tatsächlich dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Denn es geht um das bereinigte Netto der Eltern.

Du kannst jetzt natürlich seine Berechnung abwarten und es von einem Fachmann prüfen lassen oder du machst selbst eine Rechnung auf und das geht eben kostenlos über das Jugendamt. Und wie gesagt, ohne die Unterlagen deiner Mutter könnte dein Vater auch eh nichts berechnen!

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Ich schlage vor, dass Du Dir ebenfalls einen Anwalt nimmst. Die Kosten dafür trägt der Staat ==> Du gehst zum Amtsgericht und beantragst Beratungskostenhilfe.

Du solltest Dir auch einen Anwalt nehmen. Notfalls muss eben der Papa auf (angemessenen) Unterhalt verklagt werden.


Bal3ge 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 09:45

Ich hätte nie gedacht, dass ich an den Punkt komme, wo ich meinen eigenen Vater verklagen muss, weil ihm sein Ego wichtiger ist...

AngiedieSchlaue  05.01.2024, 09:46
@Bal3ge

Wenn Du sowieso keinen Kontakt hast und das Verhältnis zerrüttet ist, dürfte das nicht all zu schwer fallen.

Schließlich zahlt ein liebender Vater ansonsten freiwillig