Anspruch auf Kindergeld?
Hallo zusammen,
ich bin 18 und gerade in meine erste eigene Wohnung gezogen. Meine Eltern leben getrennt und bis vor kurzem habe ich bei meiner Mutter gelebt. Mein Vater hat nun die Unterhaltszahlungen gegenüber meiner Mutter eingestellt. Von ihr werde ich finanziell nicht unterstützt und sie weigert sich ebenfalls das Kindergeld an mich zu zahlen. Nur durch meinen Vater bekomme ich finanzielle Unterstützung.
Nun ist meine Frage, ob sie einfach so nichts bezahlen darf und, ob sie das Kindergeld einfach weiter bekommt?
Was kann ich machen?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Wenn dein Vater (mehr) Unterhalt an dich zahlt, dann kann er das Kindergeld für sich beantragen und es dir dann überweisen.
Wenn deine Mutter gar nichts an dich zahlt, kannst du bei der Familienkasse einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen, dann wird das Kindergeld direkt an dich ausgezahlt.
Ob deine Mutter ansonsten für dich unterhaltspflichtig ist, hängt von einer ganze Reihe von Dingen ab, z. B. von ihrem Einkommen. Grundsätzlich sind deine Eltern beide für dich unterhaltspflichtig, wie sich das verteilt und wie deine Mutter das erfüllen muss, ist aber nicht so einfach. Aber das Kindergeld kannst du beanspruchen - allerdings gibt es für 18jährige nur unter bestimmten Bedingungen Kindergeld. Machst du eine Ausbildung? Studium? Schule? Warum bist du ausgezogen?
Dann Kindergeld, ja - aber unterhaltspflichtig ist deine Mutter nicht, das gilt nur in der Ausbildung, Bfd ist keine
Meiner Information nach gilt Unterhaltspflicht sobald ich mit 18 ausziehe. Unabhängig davon, was ich mache. Auch der bfd gilt dabei als Ausbildung
Unterhaltspflichtig als Eltern ist man bei über 18jährigen dann, wenn das Kind in einer Ausbildung ist. Der Unterschied beim 18jährigen bei geschiedenen Eltern ist der, dass dieser Unterhalt dann in der Regel als Barunterhalt gezahlt werden muss (während bei Minderjährigen der Unterhalt oft nur von einem Elternteil als Geldleistung gezahlt wird und der andere seiner Verpflichtung durch die Betreuungsleistung nachkommt). Es gibt eine erweiterte Unterhaltspflicht nach dem Sozialgesetzbuch, also in dem Fall, dass du Hartz IV beantragst und das Amt dann prüft, ob deine Eltern so viel verdienen, dass sie für dich zahlen müssen - aber das ist eine andere Nummer und hat mit dem normalen Unterhalt für ein Kind nix zu tun.
Es gibt natürlich immer Sonderfälle. Gerade beim BfD kommt es z. B. darauf an, ob du den z. B. für ein Studium hinterher brauchst. Wenn du den Dienst aber nur zur allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung machst, dann zählt das nicht als Ausbildung.
Stell einen Antrag an das Jugendamt, sodass es auf dein Konto kommt. Deine Mutter darf das Geld nicht behalten, wenn du nicht bei ihr wohnst
Bundesfreiwilligendienst