Meine Lehrerin zeigt mich an wegen Schwänzen was kann passiert?

9 Antworten

Wie schafft man sowas überhaupt?

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/unentschuldigtes-fehlen

Geldbußen und Strafen

Erziehungsberechtigte, Ausbildende und Arbeitgeber haben die Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht. Wer diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geandet werden kann.

Natürlich kann auch gegen den Schulpflichtigen selbst eine Geldbuße verhängt werden. Jedenfalls in den meisten Ländern. Voraussetzung ist in dem Fall aber, dass der Schüle für sein Handeln verantwortlich ist. D. h. er muss mindestens 14 Jahre alt und zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sein, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. § 12 Abs. 1 OWiG, § 3 JGG).

In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland können Schulpflichtverstöße im Extremfall auch strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Verstoß besonders schwerwiegend war. Im Saarland besteht diese Möglichkeit sogar auch gegenüber dem Schulpflichtigen selbst.

Die Strafverfolgung setzt einen Antrag durch die Schulbehörde voraus.

Es droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. Bei Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe verhängt werden.

Wer also glaubt, für seine Sprösslinge sei die Arbeit auf dem elterlichen Bauernhof oder für den Lehrling das Werkstattausfegen wichtiger als Schulunterricht, kann schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.


CihanYildiz 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 14:36

Also wenn ich weiter mache kommen meine Eltern in Knast oder was?

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Dudenox2  04.10.2019, 13:18
@CihanYildiz
Voraussetzung ist in dem Fall aber, dass der Schüle für sein Handeln verantwortlich ist. D. h. er muss mindestens 14 Jahre alt und zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sein, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. § 12 Abs. 1 OWiG, § 3 JGG).

Ist doch klar verständlich, oder?

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DerHans  08.10.2019, 13:35
@Dudenox2

Dazu fehlt ihm die Schulbildung. Da hat er gerade gefehlt.

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Das wird nicht bei der Polizei gemeldet, sondern dem Bezirk, die schreiben deine Eltern an, unter Einbeziehung der Jugendämtern der Bezirke.

Falls nach zwei Wochen nicht kooperiiert wird, leitet der Bezirk ein Bußgeldverfahren ein, falls keine Stellungnahme oder Kooperation der Eltern erfolgt.

Wenn alle anderen Mittel nicht dazu führen, dass das Kind wieder zur Schule geht, muss die Polizei die Schulpflicht durchsetzen (polizeiliche Zuführung).

in Berlin kann man eine zwangsweise Zuführung durch die Polizei oder Bußgelder bis zu 2500 Euro im Ordnungswidrigkietsverfahren verhängen.

Können die Bußgelder nicht geleistet werden, entschiedet der Jugendrichter meist für Sozialstunden.

Ja klar. Die Anzeige ist leider der verzweifelte Versuch, die Erziehungsberechtigten dazu zu bringen ihre Kinder zur Schule zu schicken, denn in Deutschland gibt es eine sogenannte Schulpflicht. Leider gibt es Menschen, die diese Gesetze ignorieren, also versucht man über den Geldbeutel eine Verhaltensänderung zu erreichen.

Deine Eltern müssen Bußgeld bezahlen.


CihanYildiz 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 14:24

Wieviel? Und nur das oder muss ich auch sozialstunden oder so machen

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miboki  02.10.2019, 14:25
@CihanYildiz

Bis zu 2.500 €! Außerdem kann es passieren, dass Du auch schon mal von der Polizei abgeholt und zur Schule gebracht wirst.

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Neugierig1971  02.10.2019, 14:24

Je nach Alter und Häufigkeit kann auch das Kindergeld und das Bafög gestrichen werden oder es muss sogar zurückgezahlt werden.

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