Kann ich noch ne schulversäumnisanzeige bekommen?
wenn Ich die 10. Jahre Schulpflicht fertig habe? Die Schule hat bei mir wieder angefangen. Und ich hab kein Bock mehr auf Schule.. ich Schwänze eh nur, und gehe oft Blöcke früher von der Schule. Außerdem bin ich oft betrunken und habe Angst das meine Lehrer was bemerken.. jetzt meine Frage kann ich noch ne schulversäumnisanzeige bekommen wenn ich die 10. Jahre Schulpflicht fertig habe.. ich will zu meinem Freund ziehen
bin 15
7 Antworten
Warum wechselst du nicht einfach ganz regulär auf die Berufsschule, indem du eine Ausbildungsschule suchst?
Klar kannst du (bzw. deine Eltern) eine Schulversäumnisanzeige bekommen (in den meisten Bundesländern), aber na und? Aller-, allerschlimmstenfalls kann das zu ein paar Sozialstunden führen, die schneller gemacht sind, als die Schule, und selbst das ist unwahrscheinlich.
Bis 18 bist du schulpflichtig. Deshalb ja es kann noch ne Anzeige kommen.
Aber mal ehrlich - du bist 15 und säufst - was willst du mit deinem Leben anfangen, wenn du nicht mal nen Schulabschluss hast?
Leberzirrhose und obdachlos mit 20, oder was?. Versuch dein Leben auf die Reihe zu kriegen. Die Anzeige und ob deine Lehrer deine Fahne bemerken, sind das geringste Problem.
Kommt aufs Bundesland an. In Bayern z.B. entfällt die Vollzeitschulpflicht mit Ableistung von 9 Schuljahren und die Berufsschulpflicht kann z.B. auch mit Erreichen des Realschulabschlusses per Gesetz erlischen (Art. 39 Abs. 3 Nr. 5 BayEUG), ohne Antrag der Erziehungsberechtigugen. Damit wäre fast jeder Gymnasiast in Bayern der 11. oder 12. Klasse von jeder Schulpflicht befreit.
Das ist schon korrekkt, je nach Bundesland unterschiedlich, in den meisten jedoch bis zum 18 Lebensjahr, z.B. NRW:"Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden."
"Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II."
Das ist ja auch klar. Wenn jemand mit 16 oder 17
mit der Hauptschule fertig ist, soll der das letzte
Schuljahr ein- oder zweimal wiederholen,
weil er noch nicht 18 ist?
De Schüler ohne Ausbildungsverhältnisse unter 18 Jahren besuchen anschließend (nach RS oder HS) Berufskollegs. Ehrlich gesagt bin auch ich gegen diese Regelung, da viele ohne Quali für einen besseren Bildungsgang in den Berufsvorbereitenden Klassen nur absitzen und den Lehrkräften auf die Nerven gehen. Das ist aber die gängige Praxis, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen zumindestens in NRW.
Irrtum - nach deinen 9/10 Pflichtschuljahren an einer allgemeinen Schule bist du lediglich nicht mehr vollzeitschulspflichtig. Die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr besteht trotzdem. Meist wird die Teilzeitschulpflicht im Rahmen der Ausbildung absolviert. Sprich du gehst 1-2 Tage in der Woche in die Berufsschule , der Rest wird im Ausbildungsbetrieb verbracht.
Jugendliche, die nach ihrer Vollschulzeit vom Arbeitsamt nicht in eine Ausbildung vermittelt werden können, gibt es berufsbildende Maßnahmen. Sprich auch dann wirst du die Schulbank drücken.
Sieh zu, dass du mit dem Saufen aufhörst und einen Abschluss hinbekommst.
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/wie-lange.aspx
Bis 18. Ansonsten musst du ne Alternative machen, z.B. Ausbildung, Berufsschule, FSJ, Praktikum oder Studium.
Nach 9 oder 10 Schuljahren, je nachdem, können die Eltern dich von der Schulpflicht befreien lassen und müssen das beantragen, dann hast du aber auch keinen Anspruch mehr darauf, eine kostenlose staatliche Haupt-, Realschule oder Gymnasium zu besuchen. Die Schulpflicht geht aber bis 18 Jahre, es gibt dann Berufsschulen oder andere Träger, die weiterführende Schulen anbieten. Da MUSST du dann hin. Einfach keine Schule unter 18 geht nicht in D.
Kommt aufs Bundesland und eventuell deine bisherigen Abschlüsse und/oder aktuelle Schulform an.
wenn du nicht mehr schulpflichtig bist: nein. dann gibts höchstens einen rausschmiss.
aber ob du wirklich nicht mehr schulpflichtig bist, solltest du nochmal überprüfen. in einigen bundesländern bist du bis zum 18. lebensjahr schulpflichtig.
Mit 15.. ich lach mich schlapp. Und dann? Soll dein Freund für dich alles tun, das Geld heim bringen.. solange gammelst du dann aufm Sofa?
Mit der Einstellung kommst du auch nicht im Arbeitsleben weit. Denn da ist es üblich 8h zu arbeiten mit maximal 1h Pause.
Frei sein? In dieser Welt muss man erstmal was dafür tun. Denn ohne Moos nix los. Und dieses "Moos" bekommst du nur durch Arbeit. Oder durch nen Lottogewinn, aber nen Lottolos kannst du dir ohne Geld uch nicht leisten ;D
Aber sonst kannst dich auch gerne auf die Straße setzen bzw. "die Straßen der Welt bereisen". Aber dann wirst du normal als Obdachloser bezeichnet.
Quatsch.