Meine Krankenkasse zahlt die Zahnspange nicht, der Zahnarzt meint, sie wäre unersetzlich. Was soll ich tun?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist 15 Jahre alt, wie du in einem der Kommentare schreibst.

Vom Alter her hast du daher Anspruch auf eine KFO-Behandlung. Diese muss jedoch entsprechend den Richtlinien medizinisch notwenig sein. Du kannst dir einen Behandlungsplan aufstellen lassen und diesen bei deiner Krankenkasse einreichen.

Die Aussage, der Arzt "kann sich nicht vorstellen, dass so was die kk nicht bezahlt...“ ist Unsinn, denn die Kieferorthopäden kennen die Voraussetzungen sehr genau.

Bei einer KIG 2 ist eine KFO-Behandlung nach den Richtlinien nicht erforderlich, der Übergang ist jedoch oft fließend. Vielleicht kann dein Arzt begründen, warum in deinem Fall die Behandlung notwendig erscheint.

Die Entscheidung liegt letztlich bei der Krankenkasse.

Viel Glück!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schwimmer12 
Beitragsersteller
 01.11.2019, 17:28

Hallo okieh56, Danke für die Antwort, die Aussage hat mein Hauszahnarzt getroffen, als ich ihm erzählt habe, was der kieferorthopäde gesagt hat

Dank eurer vielen guten Kommentare werde ich auf jeden Fall einen Heil und Kostenplan aufstellen lassen

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okieh56  01.11.2019, 17:29
@Schwimmer12

Ja, mach das! Es ist auch nicht verkehrt, eine Zweitmeinung einzuholen - was du ja vorhast.

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RHWWW  03.11.2019, 14:40
@Schwimmer12

Hallo Schwimmer12,

wenn KIG 2 voerliegt, kann der Kieferorthopäde für die Untersuchungen und den Heil- und Kostenplan ein Honorar berechnen. Auf jeden Fall vorher klären!

Geruß

RHW

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Schwimmer12 
Beitragsersteller
 03.11.2019, 15:13
@RHWWW

Danke, sehr guter Einwand, mach ich auf jeden Fall

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Schwimmer12 
Beitragsersteller
 03.11.2019, 19:06
@RHWWW

Hallo, wie heißt das dann, wenn auf einer Seite die Seitenzähne aufeinander beißen und nicht wie auf der anderen seite in die "Höcker" ?

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RHWWW  03.11.2019, 22:15
@Schwimmer12

tut mir leid, da mus ich passen. Die Fachbegriffe kann ich nicht zuordnen.

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Schwimmer12 
Beitragsersteller
 03.11.2019, 22:59
@RHWWW

Ich eben leider auch nicht, aber danke für die tabelle

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Kieferorthopädie wird nur für Kinder und Jugendliche als Kassenleistung gezahlt.

Für Erwachsene muss schon eine regelrechte Anomalie bestehen, um als Kassenleistung behandelt zu werden. Eine rein kosmetisch bedingte Behandlung muss man selbst zahlen.


Schwimmer12 
Beitragsersteller
 03.11.2019, 09:43

Danke für die Antwort, ich bin erst 15

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DerHans  03.11.2019, 12:51
@Schwimmer12

Dann soll der Kiefer-Orthopäde einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dann stellen deine Entern den Antrag. Wird der abgelehnt, können sie Widerspruch einlegen.

Aber wie gesagt, eine rein kosmetische Maßnahme wird nicht erstattet.

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Schwimmer12 
Beitragsersteller
 03.11.2019, 13:19
@DerHans

Danke, man sieht es kaum aber die Ärzte meinen, wenn man nichts tun würde, würden sich die Zähne schnell abnutzen.

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DerHans  04.11.2019, 18:38
@Schwimmer12

Ärzte müssen auch leben und verkaufen ihre Leistung eben. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Krankenkasse das dann zahlen MUSS.

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Hat die KK die Behandlungskosten mit Bescheid abgelehnt?


Schwimmer12 
Beitragsersteller
 01.11.2019, 10:00

Hi turnmami, Danke für die Antwort, der kfo meint, dass der Behandlungsbedarf metrisch erfasst wird, durch die kig Einstufung, da ich nur kig 2 hab und die kk erst ab kig 3 zahlt, meint er, mache es kein Sinn einen Behandlungsplan einzureichen.

Danke

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Buhujo  01.11.2019, 10:47
@Schwimmer12

Geh zur Kasse und mach dich da schlau. Warte den Bescheid ab und lege ggf. Einspruch ein. Dann gibt es eine "amtsärtzliche" Untersuchung.

Ich denke dein Zahnarzt hat keine Lust ein Heil- und Kostenplan vorzulegen weil es etwas zweifelhaft ist. Für ihn springt nicht viel dabei raus...... für dich evtl. schon

Schlimmstenfalls Zahnarzt wechseln

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Schwimmer12 
Beitragsersteller
 01.11.2019, 10:50
@Buhujo

Vielen Dank, das werde ich dann tun, ich habe i 3 Wochen bei einem anderen kfo einen termin

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Bist du denn schon volljährig? Wenn ja, musst du die Kosten selber tragen, wenn es medizinisch nicht unbedingt notwendig ist.


Schwimmer12 
Beitragsersteller
 01.11.2019, 10:03

Hey MooKuh, Danke für deine schnelle Antwort, ich bin 15, was meinst du, gibt's noch Möglichkeiten, dass die kk bezahlt?

Danke

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MooKuh  01.11.2019, 10:15
@Schwimmer12

Das kann ich dir nicht sagen. Aber 5-6 Jahre für eine Fehlstellung, die nur als KIG2 eingestuft wird, finde ich irgendwie sehr lang.

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Schwimmer12 
Beitragsersteller
 01.11.2019, 10:47
@MooKuh

Danke, ich wiederhol nur was er gesagt hat

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Hallo,

wenn auf dem Heil- und Kostenplan KIG 2 angegeben ist, wird die Krankenkasse den Antrag auf jeden Fall ablehnen.

Was kann man tun?

  • in regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich) bis vor dem 18. Geburtstag einen Kieferorthopäfden aufsuchen. Wenn sich die Zahnfehlstellung verschlimmert, wird ab KIG 3 die Krankenkasse 100% der Kosten übernehmen (erst 80% und bei erfolgreichem Abschluss die restlichen 20%). Wichtig ist, dass die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wird.
  • die Behandlungskosten zu 100% privat tragen

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung