Mein Ehemann ist seit circa 3 Monaten ausgezogen muss ich es den wasserwerken ,Stromanbieter usw melden damit sie es bei den monats Rechnungen berücksichtigen?

8 Antworten

Kommt darauf an, wer als Vertragspartner eingetragen war.

  • Beide: Muss er sich austragen lassen.
  • Nur er: Müsste eigentlich auch er auf Dich abändern lassen oder den Vertrag wegen Umzugs kündigen, damit Du einen neuen abschließen kannst.
  • Nur Du: Es ist nichts weiter zu tun.

Wichtig ist vor allem, dass die Bezahlung der laufenden Verträge sichergestellt ist. Läuft das über sein Konto und er lässt die Lastschrift zurückgehen, geht das zwar auf seine Schufa, Dir wird jedoch eventuell die Leistung abgestellt.

Am besten mit ihm die Sache angehen.

Die verbrauchsabhängigen Werte, auf die hier häufig eingegangen wird, sind eher Nebensache.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Eigentlich nicht. Wenn Dein Verbrauch jetzt deutlich geringer ist kannst Du bei einigen Anbietern Deinen monatlichen Abschlag anpassen.

Ansonsten passiert alles mit der Jahresabrechnung. Was zuviel gezahlte würde bekommst Du zurück oder Du musst nachzahlen.

Nein, bei weniger Verbrauch bekommst du es bei der Abrechnung ausgezahltund wirst dann neu eingestuft

FKKoldie46

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich denke, dass der Verbrauch per Haushalt berechnet wird, nicht pro Person.

Nein. Die Kosten werd ja nach Verbrauch, nicht nach Personen abgerechnet.

Falls Du zur Miete wohnst solltest Du es aber dem Vermieter mitteilen, falls Nebenkosten nach Personen umgelegt werden.