Mehrere Tausend Euro Schaden auf Arbeit verursacht?
Ich bin Instandhalterin in der Industrie und heute war absolut nicht mein Tag.
Nachdem der Tag sowieso schon nicht gut lief und ich den ganzen Tag nur durch die Gegend von einer Maschine zur nächsten gerannt bin, ist mir kurz vor Feierabend noch ein Malheur passiert, was mich jetzt den ganzen Tag beschäftigt und einfach nicht in Ruhe lässt.
Wir haben auf Arbeit so große Glasglocken, etwa 1,5m hoch, die Teil eines Vakuumsystems sind. Diese werden im Zuge der Produktprozessierung von innen beschichtet und müssen deshalb regelmäßig gewechselt werden. Die Dinger wiegen bisschen was und müssen von einer Hebebühne auf einen Transportwagen umgehoben werden.
Mir ist heute genau so ein Teil beim Umheben aus den Händen geglitten und auf dem Transportwagen gehen ein weiteres großes Glas-Teil gestoßen, was mehrere Tausend Euro kostet, da es aus reinem Quarzglas besteht.
Bei dem Zusammenstoß hat das zweite Teil einen großen Riss auf voller Länge bekommen, Teil 1 (was noch teurer ist) blieb unversehrt.
Wie sieht das in dem Fall mit Haftung aus? Muss ich Angst um meinen Job haben?
Liebe Grüße
8 Antworten
Rechtlich giltst Du als "Erfüllungsgehilfe" des Arbeitgebers.
Der hat Dir die Erledigung definierter Arbeitsaufgaben / Arbeitsprozesse gegen Entgelt übertragen. Sofern Du es an der üblichen Sorgfalt nicht grob mangeln lässt (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, z.B. stark betrunken), trägt das Schadensrisiko der Arbeitgeber. Auch für Unachtsamkeit / Schusseligkeit!
Wenn Du öfter schusselig bist und deshalb Schäden verursachst, kann er Dir maximal ein schlechtes Zeugnis ausstellen, Dir die Zahlung irgendwelcher Prämien verweigern oder Dich irgendwohin versetzen, wo Du weniger Schaden anrichten kannst; haften musst Du aber nicht - er dürfte Dir noch nicht einmal kündigen, solange er Dich irgendwie anderweitig sinnvoll beschäftigen kann.
Freilich musst Du den Schaden umgehend melden, um Folgeschäden zu vermeiden.
Wenn das kaputte Teil nämlich erneut evakuiert würde, könnte eventuell Schlimmeres passieren, vielleicht sogar Personenschaden. Und das könnte dann sogar strafrechtlich relevant werden, wenn Du das weißt und es Deinem Arbeitgeber verschwiegen hast.
Sehr gut ist es nach so etwas übrigens, wenn Du genau aufschreibst, wie es zu dem Unfall kam + wenn Du ganz konkrete Vorschläge machst, wie man sowas in Zukunft vermeiden kann (bessere Handschuhe, eine weiche Trennschicht zwischen den einzelnen Gefäßen auf dem Wagen etc.)
Deine Privat-Haftpflichversicherung zahlt übrigens grundsätzlich nie, wenn Du im Auftrag eines Dritten gegen Bezahlung tätig warst.
Auch eine Berufs-Haftpflichtversicherung macht in Deinem Fall keinen Sinn.
Die ist für Selbstständige, die ihre Tätigkeit eben nicht nach Weisung eines Arbeitgebers ausüben, sondern frei entscheiden, wie sie einen eher allgemein gehaltenen Auftrag ausführen.
Ob / wie der Arbeitgeber sein Risiko durch Abschluss einer Versicherung minimieren kann und ob er das ggf. tatsächlich macht oder nicht, ist allein sein Bier und für Dich nicht wichtig.
Nein, keine Haftung, du hast nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Wenn die Dinger so schwer sind, hat dein Arbeitgeber dafür zu sorgen mit entsprechenden Vorrichtungen, das so etwas nicht passiert.
Muss ich Angst um meinen Job haben?
Das sollte dir allerdings nicht zu oft passieren.
Wurden bei dem Wechsel alle Schritte
- aus den Arbeitsanweisungen
- nach den anerkannten Regeln der Technik
eingehalten?
Wenn nein, warum nicht?
Ja, ich habe alles eingehalten. Für das Umlagern ist z.B. auch explizit nur ein Mitarbeiter vorgesehen, nicht zwei. Ich hatte auch vorschriftsmäßig die dünnen Folienhandschuhe an, um das Quarz vor Handabdrücken zu schützen. Nur hat man mit denen ohnehin einen sehr bescheidenen Gripp
Eine Umsetzhilfe gibt es dafür nicht
Dann sehe ich keine Gründe, weshalb du da haften solltest.
Nur hat man mit denen ohnehin einen sehr bescheidenen Gripp
Das würde ich dann bei der Gelegenheit mal reklamieren.
Schäden dieser Art gehören zum Risiko des Produktionsprozesses. Solche Schäden werden innerbetrieblich ausgeglichen und sind einkalkuliert.
Solange es nicht aufgrund von Abweichen von Weisungen und Normen geschehen ist, kann vom AN nichts verlangt werden.
Sollten sich solche Ereignisse häufen, muss der AG die Arbeitsschritte überarbeiten und Maßnahmen ergreifen, es dürfte auch um die Arbeitssicherheit gehen.
Übrigens sind 20-30 kg bei der Arbeit maximal zu heben.
Kommt im Einzelfall an.
Normalerweise nur bei Vorsatz evtl. grober Fahrlässigkeit.
Aber es gibt eine Berufshaftpflichversicherung oder eine Versicherung über Gewerkschaften.
Die Privathaftpflichtversicherung hilft hier nicht
.Warte erst mal ab ob von dir überhaupt Schadensersatz gefordert wird.
Das heißt es kommt nichts auf mich zu?
Nein, das war in den letzten 5 Jahren das erste Mal dass ich etwas kaputt gemacht habe.