Wie geht man bei so einer Kündigung am Besten vor (Rechtsanwalt + Vollmacht)?

Eine Bekannte von mir hat gestern, laut Kündigungsschreiben, eine ordentliche Kündigung erhalten mit Vollmacht eines Rechtsanwalts. In der Kündigung steht kein Grund und sie kann sich auch nicht erklären, was sie falsch getan hat. Sie hat sich zwar auf persönlicher Basis nie wirklich mit ihrer Chefin verstanden, aber das hat ihre Arbeit nicht behindert und sie hat ihren Job immer gewissenhaft erledigt. Das können auch ihre ehemaligen Arbeitgeber zu 100% bestätigen, sie hat da die selbe Arbeit gemacht.

Das einzige, was ich jetzt vermute (bestätigen kann ich es leider nicht), wäre ein Streit vor ca. zwei Wochen. Meine Freundin hat zwei gesundheitliche Rezepte von ihrer Chefin gebraucht, weil ihre Medikamente alle fertig waren. Sie hat sich dann immer wieder geweigert, die Rezepte auszustellen, weil sie meinte, dass die Medikamente noch ausreichen (dabei waren die Schachteln alle leer, das hab ich mit eigenen Augen gesehen). Die spezialsierten Ärzte hatten nie ein Problem mit den Rezepten, und haben alles sofort ohne Zögern ausgestellt. Das sind für sie Medikamente, die sie regelmäßig einnehmen muss und wirklich wichtig für sie sind. Die Chefin wollte ständig, dass meine Freundin ins Krankenhaus geht, anstatt ihr die Medikamente zu verschreiben. Sie war aber strikt dagegen, weil sie mit Krankenhäuser schlechte Erfahrungen gemacht hat. Das ging mehrere Male hin und her, bis meine Freundin es satt hatte und sich dann bei ihr beschwert hat, dass man Menschen ja nicht einfach so lebensnotwendige Medikamente verweigern kann. Die Auseinandersetzung war telefonisch, ich konnte also nur die eine Seite des Telefonats mitverfolgen und weiß nur in Bruchstücken, was ihre Chefin immer geantwortet hat.

Ihre andere Freundin, die auch dort gearbeitet hat, wurde auch kurze Zeit gekündigt (mündlich, nicht via Rechtsanwalt!), aber die Chefin hat dann die Kündigung wieder zurückgezogen. Die zwei verstehen sich aber auch absolut nicht. Meine Freundin war seit 2019 bei ihr angestellt und bis gestern hats die Chefin die ganzen Jahre lang anscheinend ja auch nicht gestört. Deswegen sind wir alle sehr verwundert über die Situation.

Jetzt soll meine Freundin den Büro Schlüssel bis Freitag abgeben, aber als Kündigungstermin wurde Ende September genannt (ich glaube der 30.09.). Muss sie jetzt bis zum 30.09. noch arbeiten? Sie war sich da unsicher, aber ich denke mir, dass sie ja ohne den Schlüssel offensichtlich nicht ihre Arbeit machen kann. Und wo sie sich auch nicht sicher war, war, ob sie bis zum 30.09. noch bezahlt wird (inkl. übrige Urlaubstage), oder das letzte Gehalt dann diesen Monat kommt?

Was sowohl sie als auch mich verwundert hat war, dass die Kündigung vom Rechtsanwalt kam und er anscheinend bevollmächtigt wurde. Anscheinend will sie gar nicht mehr mit meiner Freundin reden, liefert ihr aber auch absolut keinen Grund für die Kündigung und fordert eine persönliche Abgabe des Schlüssels. Soll sie sich für die Angabe des Grunds lieber an den Rechtsanwalt wenden, oder Kontakt zur Chefin aufsuchen, sobald sie den Schlüssel abgibt? Wir wissen beide nicht so genau, wie die Situation zu navigieren ist.

...zum Beitrag

Sie sollte (nachweisbar, also schriftlich) anbieten, ihrer Arbeit weiter nachzukommen, damit sie ihren Anspruch auf Gehaltszahlung bis 30.09. nicht verliert.
Und sie sollte rasch klären, dass sie selbstverständlich bereit ist, den Schlüssel auf ausdrückliches Verlangen der Arbeitgeberin (bzw. des durch diese bevollmächtigten Anwalts) schon früher zurück zu geben, aber erst, nachdem ihr

a) eine unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit bis einschließlich 30.09. zugesagt worden ist.
[ersatzweise: b) explizit untersagt worden ist, die Praxis weiterhin zu betreten, um ihrer Arbeit nachzugehen]

Ob sie das mit der Chefin oder mit dem Anwalt besprcht, ist egal.
(Vorausgesetzt, er hat ihr seine Bevollmächtigung schriftlich nachgewiesen, andernfalls bleibt die Chefin Ansprechpartnerin.)

Und den Grund braucht ihr niemand zu sagen. Ist leider so.

...zur Antwort
Tochter verzeiht mir nicht seit 20 Jahren?

Tausend Entschuldigungen haben nichts gebracht, vorhin war sie hier, wir haben nicht mehr so viel Kontakt und diese eine Nacht steht immer noch zwischen uns. Es ist 20 Jahre her und ich frage mich wie es sein kann dass ein Kind der eigenen Mutter nicht verzeiht.

Ich versuche mal zu erklären was passiert ist. Sie war damals 16 und wir hatten eine harte finanzielle Situation. Handys waren noch nicht so selbstverständlich wie jetzt. Wir hatten ein Haustelefon, das ich aus Kostengründen abgemeldet hatte. Sie protestierte. Ein paar Wochen später wurde sie nachts krank, sagte sie. Fieber und sie hätte Herzrasen. Ich dachte sie übertreibt. Sie wollte dass ich um 2 Uhr nachts einen Krankenwagen hole, irgendwie und ich sagte ihr sie soll bitte versuchen zu schlafen. Ich war müde und habe die Situation falsch eingeschätzt. Es ging dann auch ohne Krankenwagen und am anderen Tag ist sie zum Arzt gegangen, hatte einen schweren Infekt, der aber nach zwei Wochen weg war.

Sie machte mir größte Vorwürfe, ich hätte sie im Stich gelassen, sie habe Todesangst gehabt und ich hätte Hilfe verweigert. Seit dem wurde alles anders zwischen uns.

Sie ging einen Monat später auch für 6 Wochen freiwillig in eine Jugendwohngruppe. Kam wieder und war total verändert. Sagte mir, sie werde mir niemals verzeihen. Und das hat sie auch nicht getan, bis heute. Ich habe alles versucht, mich tausend Mal erklärt, entschuldigt. Ich lebe täglich mit der Angst dass sie den Kontakt komplett zu mir abbricht.

Hat einer einen Rat?

...zum Beitrag

Du willst was haben (Verzeihung) und die andere Person ist nicht bereit, Dir das zu geben.
Sowas kommt vor im Leben.
Es gehört ein Stück weit zum Erwachsen werden, zu lernen, damit zu leben.
Ich wünsche Dir, dass Dir das irgendwann gelingen wird.

----------

Auch Deine Tochter musste lernen, dass sie nicht immer alles bekommt, was sie sich wünscht. (Vermutlich hat sie sich damals ganz sehnlichst gewünscht, dass ihr die Mama die Art von Unterstützung gibt, die sie sich damals in ihrer Todesangst gewünscht hat. Wohlgemerkt: Es geht hier nicht darum, ob ihr Wunsch // Deine Entscheidung gerechtfertigt oder gar richtig war. Sowas wird man ganz objektiv ohnehin nicht sagen können. In ihrem Empfinden ist damals wohl ein Grundvertrauen (oder Weltbild?) irreparabel kaputt gegangen wie "Mama ist immer für mich da." / "Solange Mama da ist, kann mir nichts passieren." / "Meine Mama macht nie (große) Fehler." / etc.)
Nun, das gehört auch zum Erwachsen werden.
Wie sie heute damit umgeht, ist ihre Sache.
Und es ist Deine Sache, wie Du mit Ihrer Art damit umzugehen umgehst.

----------

Verzeihung jedenfalls ist nicht einforderbar. Bestenfalls wird sie geschenkt.
Leichter fällt das ggf., nachdem echte Wiedergutmachung geleistet worden ist.
Hast Du eine Idee, welche Art von Wiedergutmachung Du leisten könntest, damit sie Dir wieder mehr vertrauen kann? Ggf. solltest Du sie fragen.

Aber lerne trotzdem, zur Not auch ohne Verzeihung zu leben und Dich dennoch zu achten.
Und leiste die Wiedergutmachung nur, wenn Du das wirklich von Herzen willst, also um Deinetwillen.

...zur Antwort

Kessie hat dazu ja schon umfassend geantwortet.

Ich möchte nur einen einzigen Aspekt hinzufügen:
a) Du kannst natürlich die nächsten Jahre versuchen, bei den Eltern zu bleiben und nebenher 520€ zu verdienen. Davon kann man leben und muss auch nichts abgeben. Zumindest nicht, solange Du den Ämtern klar machst, dass Du nicht mehr als ca. 1200€ beitragen kannst, sei es wegen Ausbildung, Krankheit, Sucht, mangelnden Zusagen etc.
b) Das Kind hat mindestens so lange Unterhaltsanspruch bis es seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn es mit 18 erst mal ein paar Jahre bei Mama bleibt und dann irgendwann eine Ausbildung anfängt, wieder abbricht, ein bissl rumjobbt und schließlich vielleicht sogar Abi nachmacht und studiert, kann das locker dauern, bis Du 45 oder gar 50 bist. Wie gesagt, solange Du selber bis dahin nie mehr als 1200 verdienst, musst Du nichts abdrücken.
Anschließend wirst Du aber kaum mehr was finden, was spürbar besser bezahlt ist.
Wie attraktiv Du unter diesen Bedingungen für die Damenwelt bist, muss ich Dir nicht extra sagen.
c) Je früher Du anfängst, einen guten Beruf zu lernen und erfolgreich auszuüben, desto früher wirst Du gut genug verdienen, dass Du zwar einen Teil davon abgeben musst, Dir aber trotzdem spürbar mehr als 1200 übrig bleiben. Das wird Deinem Selbstwertgefühl und Deiner Lebensfreude (sehr wahrscheinlich) förderlicher sein als die Option b).

(Sorry für die deutlichen Worte. Ich bin halt ehrlich darüber erschrocken, dass Du oben nur an die nächsten 2-3 Jahre gedacht hast.)

...zur Antwort

"In der Puppenecke verbringt Greta auch ihre Zeit."
-> Das "auch" macht nur Sinn, wenn Greta in der Puppenecke noch etwas anderes (außer ihrer Zeit) verbringt.
-> Falls gemeint ist, dass Greta ihre Zeit nicht nur in der Puppenecke verbringt, sondern auch an (mindestens einem) einem anderen ORT, würde man sagen "Auch in der Puppenecke verbringt Greta ihre Zeit."

"Dort macht sie mit Stela Rollenspiele, zu Themen, wie Familie."
-> "Dort macht sie .. Rollenspiele." ist an sich schon ein vollständiger Satz.
Es gibt daher zwei Möglichkeiten:
Wenn die Satzergänzung (in der das Satzobjekt "Rollenspiele" näher präzisiert wird) mit Komma abgegrenzt wird, bringt das zum Ausdruck, dass die Hauptaussage des Satzes ist, dass sie Rollenspiele macht (und das Thema nur ergänzend berichtet wird).
Wenn die Satzergänzung (in der das Satzobjekt "Rollenspiele" näher präzisiert wird) nicht mit Komma abgegrenzt wird, bringt das zum Ausdruck, dass Rollenspiel und Gegenstand des Rollenspiels für die Satzaussage gleich wichtig sind.

Das Komma zwischen "Themen" und "wie Familie" ist in jedem Fall überflüssig und falsch. (Dass die Rollenspiele irgendein Thema haben, versteht sich von selbst. Auch stilistisch kann die Sache mit dem Thema also ersatzlos entfallen. Ich fände ich es schöner, den Ausdruck "Themen wie Familie" zu ersetzen durch "Familienthemen".)

...zur Antwort

Ja, solltest schon (aber nur ganz knapp) reinschreiben.
Sonst bekommst Du vielleicht gar nicht die Chance auf ein Vorstellungsgespräch.

...zur Antwort

Anwalt kostet Geld.
Akteneinsicht bekommst Du i.d.R. auch ohne Anwalt.
Dann siehst Du, was Dir genau vorgeworfen wird und was die Zeugen sagen.
Erst danach solltest Du überlegen, wie Du weiter vorgehst:
Wenn Du die Aussagen der Zeugen nicht als kompletten Bullshit widerlegen kannst, solltest Du überlegen, ob Du einer Geldstrafe zustimmst. Oft lässt sich die Staatsanwaltschaft auf 60-70% der ursprünglichen Forderung herunterhandeln, falls man auf das Strafverfahren verzichtet. Unterm Strich ist das i.d.R. günstiger als ein per Vergleich beendetes Verfahren mit Anwalt.

...zur Antwort

Das hat mit Deutschen nichts zu tun, sondern ist auf der ganzen Welt gleich:
Wenn ein Franzose / Nigerianer / Grönländer / Inder / Israeli / Indianer nach
Nigeria / Grönland / Indien / Israel / Frankreich zieht, wird der ganz automatisch ein
Nigerianer / Grönländer / Inder / Israeli / Franzose und alle, die das nicht so sehen, sind Nationalisten.
Außer natürlich den Betreffenden selber. Die dürfen sich freilich weiterhin als Franzosen / Grönländer / ... / etc. sehen + bezeichnen + dafür auch nicht schräg angeschaut werden.

...zur Antwort

1) Tod = Ende von Leben
2) nach Tod = nach Ende von Leben
------------------
=> was auch immer, per Definition jedenfalls kein Weiterleben

p.s.:
Wie dick ist ein Wollfaden nach seinem Ende?
Und welche Farbe hat er "dort"?
Kann man Pullover daraus stricken? Oder nur Socken (zur Strafe, falls er vor seinem Ende nicht nice war)?

...zur Antwort

1) Tod = Lebensende
2) nach Tod = nach Lebensende
--------------
=> was auch immer, jedenfalls kein Weiterleben, da Leben ja schon vorbei

p.s.:
Wer etwas anderes behauptet, der kann ebenso konkret auch die Frage beantworten, wie dick ein Wollfaden denn nach seinem Ende ist, welche Farbe er "dort" hat, wie er schmeckt etc.
Und natürlich auch: Welche Sorte Pullover man daraus macht und wer die dann anzieht - oder ob vielleicht doch eher Socken oder Schals daraus entstehen?

...zur Antwort
Was kommt nach dem Tod?

Mehr als eine Frage ist mir gerade ein Gedanke in den Kopf gekommen über den viel diskutiert wird. Mich würde eure Meinung interessieren und vielleicht kennt ihr ja den ein oder anderen wissenschaftlichen Beitrag den man dazu lesen könnte...

Nun, ich bin zwar Gläubig aber versuche mich nicht auf unsere "Sichtweise" zu beschränken, dass Gott eine Art Wesen ist o.ä. .

Ich bin der Ansicht, dass es am Anfang der Zeit irgendetwas übernatürliches gegeben haben muss, dass wir (noch) nicht verstehen können und welches der Auslöser für unser Universum war. Denn aus meiner bescheidenen Sicht kann aus Nichts nichts kommen und deshalb bin ich auch unzufrieden mit Theorien wie dem Big Bang.

Auf dem anderen Ende des Spektrums habe ich mir aber auch überlegt, dass genauso aus Etwas nicht einfach Nichts werden kann. Wenn ein Lebewesen stirbt verschwindet es zwar, aber seine biologischen Bausteine bleiben, wenn doch in einem anderen Zustand, erhalten.

Wieso dann nicht auch die Seele?

Klar, wir können nicht erklären was es ist und es widerspricht sämtlichen physikalischen Gesetzen wie dem der Energieerhaltung. Eine religiöse Alternative wie Himmel und Hölle ergeben aus meiner Sicht auch keinen Sinn, zumindest nicht so wie wir es uns vorstellen. Das einzige was ich weiß ist, dass die Seele existiert und "Etwas" ist. Demnach bleibt es, in welcher Form auch immer, nach dem Tod erhalten.

Bis jetzt dachte ich eigentlich immer es sei naiv zu denken, dass nach dem Tod etwas kommt. Warum sollte es auch? Doch jetzt fällt mir auf, dass dieser Gedanke auch nur auf unserer bisherigen Wahrnehmung des Universums beruht. Es kommt mir nun logischer vor, dass nach dem Tod sehr wohl was aus unserer Seele wird, doch in welcher Form?

VG Mahuri

...zum Beitrag

1) Tod = Ende von Leben
2) nach Tod = nach Ende von Leben
------------------
=> was auch immer, per Definition jedenfalls kein Weiterleben

p.s.:
Wie dick ist ein Wollfaden nach seinem Ende?
Und welche Farbe hat er "dort"?

...zur Antwort

Ich sehe keinen Grund, Deinen Vornamen zu ändern.
Deine Eltern haben Dir den Namen Milad gegeben, Du bist damit aufgewachsen und jeder kennt Dich unter diesem Namen.
Man kann ihn in Deutschland problemlos korrekt schreiben und aussprechen und er ist auch keinem deutschen Wort ähnlich, das negative Assoziationen weckt.
Klar, es gibt keinen analogen deutschsprachigen Vornamen. Damit hast Du formal das Recht, Dir einen neuen Namen auszusuchen.
Du musst das aber nicht machen.

...zur Antwort
ja

Klar, Zwang soll grundsätzlich immer und überall streng verboten werden!
(Ich frag mich nur, wie man das praktisch anstellt, falls jemand mal nicht damit einverstanden ist...)

...zur Antwort

Wenn Sekunden immer nur paarweise vorkämen, dann könnte man sagen "ein Paar Sekunden", so wie man auch "ein Paar Socken" oder "das Paar Huber". Paar ist dabei ein Substantiv und steht hier im Singular.

Wenn Du aber "einige" als Zahladjektiv (Numerale) meinst, dann solltest Du am Besten auch "einige" sagen.
"Ein paar" wird zwar häufig synonym für "einige" oder "einige wenige" verwendet, ist aber unpräziser. Streng genommen bedeutet es "mehr als ein, etwa zwei, aber nicht viel mehr". Es wird gerne verharmlosend benutzt.

Im Englischen (das je keine Groß- und Kleinschreibung kennt), wird "a couple of" für beide Bedeutungen verwendet.
Pass aber auf, dass Du dort nie "a pair of seconds sagst".
Damit wärst Du sofort als deutscher Spion enttarnt!

...zur Antwort

Gen 7, 8-9: Von den ... Tieren ... kamen immer zwei zu Noach in die Arche, Männchen und Weibchen ...
Gen 8, 20-21: Dann (i.e. unmittelbar nach der 40-tägigen Sintflut) baute Noach dem Herrn einen Altar, nahm von allen reinen Tieren (i.e. den Überlebenden aus der Arche) ... und brachte dem Herrn ein Brandopfer dar. Der Herr roch den beruhigenden Duft ...

Wenn Du dem Schreiber der obigen Sätze vertraust und diese Sätze als bare Münze nimmst, dann brauchst Du keine Zoologen und Biologen mehr, um zu beurteilen, ob da die Vorfahren der heutigen Tierwelt beschrieben sein könnten.

...zur Antwort