Pobleme mit Inkasso was tun?
Habe einen Brief bekommen für eine Forderung die nicht mehr existiert.
Im Januar habe ich nachdem ich einen Brief hatte unter Ausschluss der Verrechnung an den Gläubiger abzüglich der Inkassokosten überwiesen.
Jetzt bekomme ich monatlich einen Brief das ich die Restforderung beglichen soll.
Die Forderung wurde meinerseits widersprochen und den Inkasso mittgeteilt das die Inkassogebühren mangels Vorhandensein einer Hauptforderung abgelehnt werden.
Jetzt kam wieder ein Schreiben das ich deren Geduld strapaziere und der gläubiger nicht auf die Zahlung der Inkassokosten verzichtet
Wie soll man da vorgehen ?
Hast du NACH Fristablauf an den originalen Gläubiger gezahlt? oder ans Inkasso ohne Gebühren?
An den Gläubiger Unter Ausschluss der Verrechnung
2 Antworten
Der Gläubiger kann gar nicht auf Bezahlung der Inkassokosten bestehen, das ist einzige Sache des IK.
IK arbeiten i. d. R. mit Drohungen. Lass dich davon nicht einschüchtern.
Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall. Nachdem ich vom IK die üblichen Drohungen erhielt, bezahlte ich zzgl. Mahnkosten direkt an den Gläubiger. Dann erhielt ich noch ein paar Briefe vom IK, dass ich gefälligst auch deren Kosten zu zahlen hätte. Irgendwann hörte das auf, nachdem ich sämtliche Schreiben von denen ignorierte. 😁
das Inkassobüro hat keinen Vertrag mit dem Gläubiger
Unsinn. Ich bin selbständig und habe selbst schon das ein oder andere Mal ein IK gebeten, Forderungen für mich einzutreiben. Wenn ich das IK beauftrage, gehe ich selbstverständlich einen Vertrag mit denen ein. Bei einem erfolgreichen Inkasso erhalte ich meine eigentliche Forderung und alles andere erhält das IK. Mit den IK-Gebühren habe ich somit überhaupt nichts am Hut.
ja, als Gläubiger hat man einen Vertrag. Der Schuldner aber nicht. Der Gläubiger schuldet die Inkassokosten dem Inkassobüro und stellt es dem Schuldner als Schadensersatz in Rechnung. Zahlt der Schuldner direkt ans Inkasso den kompletten Betrag zieht das Inkasso die eigenen kosten gleich ab und überweist die HF an den Gläubiger. Zahlt der Schuldner alles an den Gläubiger zahlt dieser die Inkassokosten ganz regulär ans Inkassobüro. Zahlt der Schuldner nur die Hauptforderung ans Inkassobüro dann sind die Inkassokosten die der gläubiger ans Inkassobüro zahlen muss immer noch offen, also kann er sie entweder aus eigener Tasche ans Inkassobüro zahlen, oder eben weiter eintreiben lassen.
Zahlt der Schuldner alles an den Gläubiger zahlt dieser die Inkassokosten ganz regulär ans Inkassobüro.
Auch das ist nicht richtig. Ich habe auch schon ein fruchtloses Inkasso gehabt und habe dem IK einen Unkostenbeitrag von 29,90 € dafür bezahlt. Die Hauptforderung und die vom IK festgesetzten Gebühren für den Schuldner waren um einiges höher.
30€ sind bei forderungen bis 50€ die Maximalgebühr die verlangt werden kann. Bei höheren Hauptforderungen könnten sie freiwillig auf mehr verzichtet haben weil ihr einsatz erfolglos geblieben ist, aber prinzipiell muss die Forderung ja erstmal da sein damit sie als Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Wenn ein Schuldner nur die Hauptforderung zahlt hat das Inkasso ja seine Aufgabe erfüllt und wird die volle Summe einfordern.
Die Zahlung war im Januar und ich habe mehrmals die Inkassokosten zurückgewiesen und die Schließung der Akte beantragt aber das Inkasso ignoriert dass, angeblich soll der gläubiger nicht darauf verzichten und hat nochmals das Inkasso beauftragt die Inkassogebühren einzutreiben was die als Restforderung angeben nicht als Inkassogebühren
Das sehr merkwürdige an der Wache ist das weiterhin Verzugszinsen berechnet werden obwohl keine Hauptforderung existiert und die Zahlung an den Gläubiger erfolgte
Ob die Forderung tatsächlich vollständig ausgeglichen ist, läßt sich anhand Deiner Angaben nicht beurteilen.
Auch, wenn Du glaubst, die Inkassokosten nicht zahlen zu müssen, sieht der Inkassodienst dies wohl anders :)
Kannst Du m.M.n. ignorieren, sofern Du keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst.
das ist falsch. Die Inkassoforderung ist eine Schadensersatzforderung vom Gläubiger, das Inkassobüro hat keinen Vertrag mit dem Gläubiger. Und inzwischen ist es auch reglementiert und vor Gericht klar Durchsetzungsfähig. Es kann also nur für die Inkassokosten geklagt werden.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/verbraucherschutz-im-inkassorecht-wird-weiter-verbessert_210_518140.html
Ich hatte so nen Fall noch nie, würde es wenn ich wüsste der Schuldner hat Geld auch dediziert einklagen lassen.