Pobleme mit Inkasso was tun?

LePetitGateau  23.11.2022, 13:36

Hast du NACH Fristablauf an den originalen Gläubiger gezahlt? oder ans Inkasso ohne Gebühren?

junx5667 
Fragesteller
 23.11.2022, 13:38

An den Gläubiger Unter Ausschluss der Verrechnung

2 Antworten

Der Gläubiger kann gar nicht auf Bezahlung der Inkassokosten bestehen, das ist einzige Sache des IK.

IK arbeiten i. d. R. mit Drohungen. Lass dich davon nicht einschüchtern.

Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall. Nachdem ich vom IK die üblichen Drohungen erhielt, bezahlte ich zzgl. Mahnkosten direkt an den Gläubiger. Dann erhielt ich noch ein paar Briefe vom IK, dass ich gefälligst auch deren Kosten zu zahlen hätte. Irgendwann hörte das auf, nachdem ich sämtliche Schreiben von denen ignorierte. 😁


junx5667 
Fragesteller
 23.11.2022, 13:53

Die Zahlung war im Januar und ich habe mehrmals die Inkassokosten zurückgewiesen und die Schließung der Akte beantragt aber das Inkasso ignoriert dass, angeblich soll der gläubiger nicht darauf verzichten und hat nochmals das Inkasso beauftragt die Inkassogebühren einzutreiben was die als Restforderung angeben nicht als Inkassogebühren

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profanity  23.11.2022, 15:18
@junx5667

Wie gesagt, der Gläubiger hat kein Mitspracherecht bei den Inkassogebühren, da es nicht seine Forderungen sind, sondern die des IK. Möglicherweise will das IK damit nur Druck auf dich ausüben.

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junx5667 
Fragesteller
 23.11.2022, 16:33
@profanity

Das sehr merkwürdige an der Wache ist das weiterhin Verzugszinsen berechnet werden obwohl keine Hauptforderung existiert und die Zahlung an den Gläubiger erfolgte

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geheim007b  23.11.2022, 17:05

das ist falsch. Die Inkassoforderung ist eine Schadensersatzforderung vom Gläubiger, das Inkassobüro hat keinen Vertrag mit dem Gläubiger. Und inzwischen ist es auch reglementiert und vor Gericht klar Durchsetzungsfähig. Es kann also nur für die Inkassokosten geklagt werden.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/verbraucherschutz-im-inkassorecht-wird-weiter-verbessert_210_518140.html

Ich hatte so nen Fall noch nie, würde es wenn ich wüsste der Schuldner hat Geld auch dediziert einklagen lassen.

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profanity  23.11.2022, 17:11
@geheim007b
das Inkassobüro hat keinen Vertrag mit dem Gläubiger

Unsinn. Ich bin selbständig und habe selbst schon das ein oder andere Mal ein IK gebeten, Forderungen für mich einzutreiben. Wenn ich das IK beauftrage, gehe ich selbstverständlich einen Vertrag mit denen ein. Bei einem erfolgreichen Inkasso erhalte ich meine eigentliche Forderung und alles andere erhält das IK. Mit den IK-Gebühren habe ich somit überhaupt nichts am Hut.

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geheim007b  23.11.2022, 17:15
@profanity

ja, als Gläubiger hat man einen Vertrag. Der Schuldner aber nicht. Der Gläubiger schuldet die Inkassokosten dem Inkassobüro und stellt es dem Schuldner als Schadensersatz in Rechnung. Zahlt der Schuldner direkt ans Inkasso den kompletten Betrag zieht das Inkasso die eigenen kosten gleich ab und überweist die HF an den Gläubiger. Zahlt der Schuldner alles an den Gläubiger zahlt dieser die Inkassokosten ganz regulär ans Inkassobüro. Zahlt der Schuldner nur die Hauptforderung ans Inkassobüro dann sind die Inkassokosten die der gläubiger ans Inkassobüro zahlen muss immer noch offen, also kann er sie entweder aus eigener Tasche ans Inkassobüro zahlen, oder eben weiter eintreiben lassen.

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profanity  23.11.2022, 17:22
@geheim007b
Zahlt der Schuldner alles an den Gläubiger zahlt dieser die Inkassokosten ganz regulär ans Inkassobüro.

Auch das ist nicht richtig. Ich habe auch schon ein fruchtloses Inkasso gehabt und habe dem IK einen Unkostenbeitrag von 29,90 € dafür bezahlt. Die Hauptforderung und die vom IK festgesetzten Gebühren für den Schuldner waren um einiges höher.

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geheim007b  23.11.2022, 18:44
@profanity

30€ sind bei forderungen bis 50€ die Maximalgebühr die verlangt werden kann. Bei höheren Hauptforderungen könnten sie freiwillig auf mehr verzichtet haben weil ihr einsatz erfolglos geblieben ist, aber prinzipiell muss die Forderung ja erstmal da sein damit sie als Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Wenn ein Schuldner nur die Hauptforderung zahlt hat das Inkasso ja seine Aufgabe erfüllt und wird die volle Summe einfordern.

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Ob die Forderung tatsächlich vollständig ausgeglichen ist, läßt sich anhand Deiner Angaben nicht beurteilen.

Auch, wenn Du glaubst, die Inkassokosten nicht zahlen zu müssen, sieht der Inkassodienst dies wohl anders :)

Kannst Du m.M.n. ignorieren, sofern Du keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst.