Liegt hier eine Straftat vor (Gesundheitsbedenken)?
Folgendes ist Heute auf der Arbeit passiert ...
Ich stellte fest das ein Möbelstück das ein Kunde kaufen wollte nass und verschimmelt war. Als ich die Wand dahinter untersuchte konnte ich sehen das diese nass und ebenso verschimmelt war. Ich ging daraufhin zur Chefin und machte sie drauf aufmerksam. Sie reagierte darauf mit der Erklärung eines 12 Jährigen wie folgt "Dies sei schon seit Jahren so und man könne es ignorieren".
Ich machte sie darauf aufmerksam das dies mit unter gesundheitliche Folgen haben kann und das man feuchte Wände so wie auch Schimmel nicht einfach ignorieren darf, da der Schaden sich immer weiter ausbreitet und größer wird. Sie reagierte wieder mit der selben Erklärung, das dies seit Jahren schon so sei und ich mich nicht weiter darum kümmern brauche. Weiter sagte sie, man könne das Möbelstück einfach mit einem Lappen abwischen und wieder zum Verkauf anbieten. Es sei alles kein Grund zur Aufregung meinte sie wiederhohlt ...
Ich persönlich fühle mich sehr unwohl damit Leuten verschimmelte Möbel zu verkaufen und einen möglichen Wasserrohrbruch oder Schaden am Dach einfach und eine verschimmelte Wand in einem verhaufraum wo sich die Mitarbeiten und Kunden aufhalten so zu ignorieren. Ich denke das hier Handlungsbedarf besteht und werde die Chefin Morgen nochmal darauf ansprechen. Ich würde nun gerne wissen ob hier eine Straftat vorliegt bezüglich Betrugs und Gefährdung der Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden. Meinem Verständnis vom Recht nach, trifft Beides zu.
Was sagt ihr dazu?
7 Stimmen
5 Antworten
Es könnte sich um Verstöße gegen gesetzliche Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen handeln, aber eine genaue rechtliche Einschätzung erfordert eine Prüfung durch einen Fachmann im Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz.
Ja das sehe ich leider ähnlich, kenne mich aber auch nicht so gut aus, danke dir ;-)
bevor man darüber nachdenkt, ob eine strafbare Handlung (Unterlassung) vorliegt, müsste erstmal festgestellt werden, ob dem wirklich so ist. Möglicherweise sind Schimmelspuren am Möbelstück einfach abzuwischen. In dem Fall hat die Chefin Recht und Du übertreibst - und umgekehrt.
Das kann man so nicht sagen, denn zunächst ist zu prüfen, ob der Schimmel abwischbar ist oder bereits in das Möbelstück eingedrungen ist.
Ich mach noch direkter ...
Du hättest Heute ein Möbelstück gekauft und zuhause festgestellt, das es nass und verschimmelt ist. Dann wärst du in das geschäft gefahren hättest das gemeldet und die Chefin hätte dir gesagt "Ja das kann gut sein wir haben da wo das Möbelstück stand schon seit Jahren einen Wasserschaden und Schimmel, ist uns aber egal". Wie wäre deine Reaktion darauf? Würdest du dich betrogen und eventuell sogar verletzt fühlen?
Denn das ist das was passiert wäre, wenn ich Heute nciht dagewesen wäre :-/
Ich verstehe immer noch nicht, was Du mit "verschimmelt" meinst. Ist der Schimmel nun leicht abwischbar - oder ist er bereits in das Möbelstück eingedrungen?
Da das Möbestück an der Stelle klatschnass und aufgedunsen war, gehe ich davon aus. Aber das müsste man schon von eine Experten untersuchen lassen. Ich bin jedenfalls kein Experte für Schimmel :-/
Wenn das Möbelstück aufgedunsen ist, ist offensichtlich ein Feuchtigkeitsschaden gegeben. Das Mindeste ist, einen Kaufinteressenten auf diese Feuchtigkeitsschaden aufmerksam zu machen. Andernfalls kann der Käufer zuhause diesen Schaden bemerken und das Möbelstück zurückbringen.
Wird die Feuchtigkeitsstelle gezielt überklebt, kann das schon als Betrugsabsicht gewertet werden.
Nochmal. meine Chefin hat das Möbestück einfach wieder hinstellen lassen zum Verkauf. Also sie weiß von dem Schaden und will es anscheinend trotz dieses Wissens verkaufen. Sie sagte sogar man solle es einfach wieder auf den selben Platz stellen, nur etwas weiter von der Wand weg. Ich habe es dann nach meiner Anweisung mit einem Kollegen auf einen Platz daneben gestellt und gesagt man soll dort gar nichts mehr vor die nasse Wand stellen ...
Alles soweit in Ordnung. Nur eben - man hat einen Kaufinteressenten auf den Feuchtigkeitsschaden aufmerksam zu machen. Andernfalls droht Mängelrüge und Rückgabe des Möbelstücks. Manche Möbelschäfte würden ganz offen eine Preisminderung anbieten.
Infrage kommt nicht nur Betrug am Kunden. Du arbeitest an einem schimmelbelasteten Arbeitsplatz. Das könnte nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz oder der Arbeitsstättenverordnung auch illegal sein.
Man müsste einen Schein-Kunden engagieren, der das nächte Möbelstück, das vor der schimmligen Wand steht, angeblich gerne kaufen möchte, aber es sich ganz genau ansieht, von der Wand abrückt, Deiner Chefin den Schimmel zeigt und sie zur Rede stellt.
Eigentlich könnte Deine Chefin einen Whistleblower gut gebrauchen, der die Arbeitsschutzbehörde und den betrogenen Kunden informiert, aber dann wird Deine Chefin natürlich Dich im Verdacht haben.
Ne also wenn mache ich das ganz offen, ich möchte ja das alle Seiten eine Chance auf ein gutes Geschäft haben wo man Probleme offen ansprechen kann. Wenn wir das im Kleinen nicht hinbekommen, wie sollen wir es dann im Großen hinbekommen.
Danke für deine Antwort ;-)
Ist auf jeden Fall Betrug.
Du verkaufst ja wissentlich stark beschädigte Ware, obwohl der Kunde Anspruch auf tadellose Möbel hat.
Ja das konnte ich ja Heute zum Glück nochmal verhindern. Also ich werde das Morgen nochmal der Chefin darlegen und sie auffordern dementsprechend zu handeln. Vielen Dank ;-)
Oberflächlichen Schimmel kann man tatsächlich ganz einfach abwischen. Wenn die Möbel dort nicht sehr lange gestanden haben, dann sind auch kein Sporen im Holz.
Das Holz war schon aufgedunsen und wirklich tropfend nass, so wie die Wand :-/
Also das heißt wenn ich den Schimmel Heute nicht bemerkt hätte und die Kundin so mit dem Möbelstück nach Hause gefahren wäre, wäre alles ok in deinen Augen. Obwohl die Chefin schon seit Jahren von diesem Wasserschaden und Schimmelbefall weiß?