Liegt hier eine Straftat vor (Gesundheitsbedenken)?

Ja hier liegt mindestens eine Straftat vor !!! 43%
Ich bin mir nicht sicher ob hier eine Straftat vorliegt ??? 43%
Nein hier liegt keine Straftat vor !!! 14%

7 Stimmen

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich bin mir nicht sicher ob hier eine Straftat vorliegt ???

Es könnte sich um Verstöße gegen gesetzliche Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen handeln, aber eine genaue rechtliche Einschätzung erfordert eine Prüfung durch einen Fachmann im Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz.


acaron 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 13:58

Ja das sehe ich leider ähnlich, kenne mich aber auch nicht so gut aus, danke dir ;-)

1
Nein hier liegt keine Straftat vor !!!

bevor man darüber nachdenkt, ob eine strafbare Handlung (Unterlassung) vorliegt, müsste erstmal festgestellt werden, ob dem wirklich so ist. Möglicherweise sind Schimmelspuren am Möbelstück einfach abzuwischen. In dem Fall hat die Chefin Recht und Du übertreibst - und umgekehrt.


acaron 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 13:53

Also das heißt wenn ich den Schimmel Heute nicht bemerkt hätte und die Kundin so mit dem Möbelstück nach Hause gefahren wäre, wäre alles ok in deinen Augen. Obwohl die Chefin schon seit Jahren von diesem Wasserschaden und Schimmelbefall weiß?

0
Nordlicht979  18.06.2024, 13:54
@acaron

Das kann man so nicht sagen, denn zunächst ist zu prüfen, ob der Schimmel abwischbar ist oder bereits in das Möbelstück eingedrungen ist.

0
acaron 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 13:57
@Nordlicht979

Ich mach noch direkter ...

Du hättest Heute ein Möbelstück gekauft und zuhause festgestellt, das es nass und verschimmelt ist. Dann wärst du in das geschäft gefahren hättest das gemeldet und die Chefin hätte dir gesagt "Ja das kann gut sein wir haben da wo das Möbelstück stand schon seit Jahren einen Wasserschaden und Schimmel, ist uns aber egal". Wie wäre deine Reaktion darauf? Würdest du dich betrogen und eventuell sogar verletzt fühlen?

Denn das ist das was passiert wäre, wenn ich Heute nciht dagewesen wäre :-/

0
Nordlicht979  18.06.2024, 13:59
@acaron

Ich verstehe immer noch nicht, was Du mit "verschimmelt" meinst. Ist der Schimmel nun leicht abwischbar - oder ist er bereits in das Möbelstück eingedrungen?

0
acaron 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 14:03
@Nordlicht979

Da das Möbestück an der Stelle klatschnass und aufgedunsen war, gehe ich davon aus. Aber das müsste man schon von eine Experten untersuchen lassen. Ich bin jedenfalls kein Experte für Schimmel :-/

0
Nordlicht979  18.06.2024, 14:11
@acaron

Wenn das Möbelstück aufgedunsen ist, ist offensichtlich ein Feuchtigkeitsschaden gegeben. Das Mindeste ist, einen Kaufinteressenten auf diese Feuchtigkeitsschaden aufmerksam zu machen. Andernfalls kann der Käufer zuhause diesen Schaden bemerken und das Möbelstück zurückbringen.

Wird die Feuchtigkeitsstelle gezielt überklebt, kann das schon als Betrugsabsicht gewertet werden.

0
acaron 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 14:17
@Nordlicht979

Nochmal. meine Chefin hat das Möbestück einfach wieder hinstellen lassen zum Verkauf. Also sie weiß von dem Schaden und will es anscheinend trotz dieses Wissens verkaufen. Sie sagte sogar man solle es einfach wieder auf den selben Platz stellen, nur etwas weiter von der Wand weg. Ich habe es dann nach meiner Anweisung mit einem Kollegen auf einen Platz daneben gestellt und gesagt man soll dort gar nichts mehr vor die nasse Wand stellen ...

0
Nordlicht979  18.06.2024, 14:19
@acaron

Alles soweit in Ordnung. Nur eben - man hat einen Kaufinteressenten auf den Feuchtigkeitsschaden aufmerksam zu machen. Andernfalls droht Mängelrüge und Rückgabe des Möbelstücks. Manche Möbelschäfte würden ganz offen eine Preisminderung anbieten.

0
Ich bin mir nicht sicher ob hier eine Straftat vorliegt ???

Infrage kommt nicht nur Betrug am Kunden. Du arbeitest an einem schimmelbelasteten Arbeitsplatz. Das könnte nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz oder der Arbeitsstättenverordnung auch illegal sein.

Man müsste einen Schein-Kunden engagieren, der das nächte Möbelstück, das vor der schimmligen Wand steht, angeblich gerne kaufen möchte, aber es sich ganz genau ansieht, von der Wand abrückt, Deiner Chefin den Schimmel zeigt und sie zur Rede stellt.

Eigentlich könnte Deine Chefin einen Whistleblower gut gebrauchen, der die Arbeitsschutzbehörde und den betrogenen Kunden informiert, aber dann wird Deine Chefin natürlich Dich im Verdacht haben.


acaron 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 14:08

Ne also wenn mache ich das ganz offen, ich möchte ja das alle Seiten eine Chance auf ein gutes Geschäft haben wo man Probleme offen ansprechen kann. Wenn wir das im Kleinen nicht hinbekommen, wie sollen wir es dann im Großen hinbekommen.

Danke für deine Antwort ;-)

0
Ja hier liegt mindestens eine Straftat vor !!!

Ist auf jeden Fall Betrug.

Du verkaufst ja wissentlich stark beschädigte Ware, obwohl der Kunde Anspruch auf tadellose Möbel hat.


acaron 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 13:50

Ja das konnte ich ja Heute zum Glück nochmal verhindern. Also ich werde das Morgen nochmal der Chefin darlegen und sie auffordern dementsprechend zu handeln. Vielen Dank ;-)

0

Oberflächlichen Schimmel kann man tatsächlich ganz einfach abwischen. Wenn die Möbel dort nicht sehr lange gestanden haben, dann sind auch kein Sporen im Holz.


acaron 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 13:51

Das Holz war schon aufgedunsen und wirklich tropfend nass, so wie die Wand :-/

0