Leichenwagen als Privatperson?

8 Antworten

...darfst Du! Ob Du den für den vorgesehenen Zweck (den Transport von Leichen) als Privatperson ohne entsprechende Zertifizierung nutzen darfst, bezweifle ich allerdings. Die Nutzung als normales Fahrzeug hingegen ist zulässig.

Ja, man darf auch als privater Halter ein solches Auto problemlos zulassen und fahren. Man darf ja auch ehemalige Einsatzfahrzeuge, Autos aus Bundeswehrbeständen, ehemalige Postwägen oder Ähnliches ohne Weiteres privat nutzen, sofern man die Einsatz-Insignien (Blaulicht, Taxischild usw.) entfernt.

Von diversen Oldtimertreffen habe ich 124er Binz-Leichenwägen usw. gesehen, die ganz normal zugelassen, original erhalten waren und ganz sicher nicht mehr im Besitz von Bestattungsunternehmern. Kannte auch einen, der einen aus Frankreich selbst importierten Peugeot 605 Leichenwagen ganz legal in Deutschland anmeldete und damit jahrelang herumfuhr.

Den Opel Omega B gibt es übrigens auch mit diversen Umbauten zum Bestattungswagen der Firmen Rappold und Pollmann, wenn dich das im Speziellen ansprechen würde. Hin und wieder taucht so ein Omega am Markt auf, hier finden sich Fotos und nähere Infos - diese Seite zum Omega und seiner Geschichte ist ohnehin super.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich, in den 70er und 80er Jahren kauften Studenten bevorzugt ausgediente Leichenwagen, weil sie wenig KIilometer gelaufen hatten und wegen der großen Ladefläche für Umzüge und fürs Camping als Wohnmobilersatz taugten

Ja. Er sieht einfach etwas anders aus.