Lehrgang zum Reitabzeichen. Welche Vorgaben gibt es?

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Soweit ich weiß, gibt es da keine Vorgaben wie z.B. bei einem Autoführerschein.

Es wird ein Kurs vorher angeboten, in dem man auf die Prüfung vorbereitet wird.

Dressur- und Springunterricht nimmt man jedoch extra - will man das auch an dem Hof, z.B. wg. einem Leihpferd, sollte man das mit dem Stall direkt besprechen.

Ansonsten lernt man ja auch nicht in 10 Stunden oder so, für eine E-Dressur fertig zu sein. Ebenso jemand, der noch nie gesprungen ist - der sollte vorab vielleicht mit einem sicheren Anfänger-Springpferd üben.

Es gibt keine Mindest-Anzahl - übrigens kannst du sowas super auf der Seite der FN nachlesen: www.pferd-aktuell.de

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin

SuperB18 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 11:36

Danke das bedeutet für mich ich kann auch mal ne Einheit auslassen und bin trotzdem zur Prüfung zugelassen?

übrigens habe ich mir auf der FN-Seite nen Wolf gesucht und dazu nix gefunden.

Ich sehe das auch so, dass man in dem Lehrgang nicht von Null auf Prüfungsniveau kommt.

Der Lehrgang in meinem Nachbarstall umfasst 6Tage lang jeden Tag zwei Reitstunden (Dressur und Springen) das ist mir einfach zu viel. Mein Pferd kann das körperlich locker, aber der wird kirre wenn der so oft dasselbe hintereinander machen muss. Der wird von mal zu mal unmotivierter. Deshalb würde es mir reichen wenn wir drei Tage Dressur und drei Tage springen würden. Das Prüfungsniveau haben wir.

Die Frage ist nur, ob wir dann die Zulassung zur Prüfung bekommen...

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Punkgirl512  13.10.2019, 11:45
@SuperB18

Nun, dann hat der Stall diese Anforderungen festgesetzt, aber das war nicht die FN. Was der Stall festsetzt, ist ne andere Geschichte. Da müsstest du mit denen reden, ob das möglich wäre und ansonsten eben einen anderen Stall bzw. Kurs suchen zur Vorbereitung. Oder eben nur zur Prüfung hinfahren.

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SuperB18 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 12:06
@Punkgirl512

Nur zur Prüfung hinfahren geht ja nicht. Vorbereitungslehrgang ist Pflicht. Das steht bei der FN.

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Pferdelilly  13.10.2019, 14:33
@SuperB18

also ich war auch nur an 3 von 7 Tagen zum Vorbereitungskurs da, weil der Stall ziemlich weit entfernt war und meine Eltern es nicht erlaubt haben, dass ich dort übernachte. Ich glaube, wir mussten damals aber dennoch den fast vollen Preis für den Lehrgang bezahlen, dann waren die einverstanden. Also einfach mal bei den Zuständigen anfragen, vielleicht findet sich ein Weg.

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Heklamari  13.10.2019, 18:22
@SuperB18

In den täglichen 2stunden Wirst nicht nur du üben, sondern auch etliche andere, also muss dein Pferd NICHT unendlich oft seine Lektionen abarbeiten. Aber sprich doch einfach Mal mit dem Trainerteam.

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Punkgirl512  14.10.2019, 13:20
@SuperB18

Danke für den Stern - auch, wenn ich nicht wirklich weiß, wofür :D

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Der Lehrgang ist Pflicht - ich wüßte nicht, dass es Pflicht wäre, ihn VOLLSTÄNDIG abgeleistet zu haben. Es geht dabei wohl mehr 1) um Geld, welches die vollständig von Dir wollen, auch wenn du die Leistung nicht komplett in Anspruch nimmst, und 2) darum, dass der Lehrgangsleiter sich nicht blamieren möchte, indem er unzureichend vorbereitete Leute zur Prüfung zuläßt. Ich würd das im Einzelfall vorab Verandtalter/Lehrgangsleiter kontaktieren.


SuperB18 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 17:45

So habe ich das noch gar nicht betrachtet. Also dass der Veranstalter seinen Ruf nicht verlieren will... das macht natürlich Sinn!

Aber wenn ich ihm sage dass wir bereits mehrfach A** platziert sind könnte man vielleicht drüber reden...

das Geld ist mir Wumpe. Wer Turnier reiten will muss halt Geld in die Hand nehmen.

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Urlewas  13.10.2019, 20:50
@SuperB18

Ja, ich würde zuerst versichern, dass ich selbstverständlich den ganzen Lehrgang bezahlen werde, obwohl ich eventuell nicht an allen enthaltenen Unterrichtsstunden teilnehmen möchte. Dann auf die Platzierungen verweisen und erklären, dass du es dann selbstverständlich dem Urteilsvermögen des Lehrgangsleiter überläßt, dich an der Prüfung teilnehmen zu lassen. So hat er die Gewähr, dass er weder Geld noch Ehre verliert.

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