E-Springen mit Reitabzeichen 4?

3 Antworten

Wichtig ist immer welche Leistungsklasse Du hast und wie die jeweiligen Prüfungen ausgeschrieben sind. Denn da gibt es durchaus Einschränkungen je nach Veranstalter. 

Mit Erwerb des RA5 konntest Du ja auch schon nicht unbedingt jedes E-Springen mehr gehen, wenn diese auf LK 0 beschränkt waren. Und selbst wenn Du nun das RA4 gemacht hast, benötigst Du ja erst einmal in einem offiziellen A-Stilsppringen eine Wertnote von 6,0 und besser nach Abzug aller eventuellen Fehler. Erst dann kannst Du Dich von LK 6 auf LK 5 hochstufen lassen. Bis das nicht der Fall ist, behältst Du LK 6 trotz erfolgreich bestandenem RA 4 und alles bleibt beim Alten.

Mit LK 5 wird es kaum noch E-Springen geben, die Du gehen darfst. Deswegen - wenn Du noch nicht so weit bist, melde das bestandene Reitabzeichen erst mal noch nicht bei der FN an und lasse Dich noch nicht hochstufen. Das kannst Du immer noch dann machen, wenn Du soweit bist.

Das kommt darauf an für welche LK die jeweilige Prüfung ausgeschrieben ist und in welcher LK du momentan bist? Wenn du dich noch nicht hochstufen hast lassen darfst du noch in LK6 starten. Wenn du die Hochstufung schon beantragt hast musst du eben sehen wie die Prüfungen ausgeschrieben sind.

Die Höherstufung in der Dressur unterliegt den gleichen Bedingungen. Auch dort benötigst Du eine Wertnote von mindestens 6,0 zur Höherstufung,