Legales Pfefferspray?
Reicht hinten der kleingeschriebene Aufdruck, dass das Spray ein Tierabwehr spray sei, um es legal mit sich führen zu dürfen?
4 Antworten
Mitführen ja, einsetzen nur in ganz wenigen Fällen ohne sich strafbar zu machen.
Ja dieses Tierabwehrspray darf man legal führen, da der offizielle Zweck in Deutschland das abwehren von Tiere ist.
Ein Pfefferspray bzw Reizstoffsprühgerät wäre nur mit der Kennzeichnung PTB R im Trapez nie BKA im Trapez legal in DE
Jap. Das BKA Zeichen wurde durch das PTB R im Trapez abgelöst.
Dennoch ist noch zugelassen, insofern es vorhanden ist.
lg
Du hast natürlich Recht dass ich PTB Trapez statt BKA Siegel hätte schreiben sollen:)
Ja.
Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in Deutschland keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen). Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine gef. Körperverletzung, straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä
Stimme zu.
Wie würdest du Reizstoffsprühgeräte bezeichnen die über die Kennzeichnung PTB R im Trapez verfügen?
Oder machst du den Unterschied zwischen Pfefferspray und Reizstoffsprühgerät, wobei das zweite ja eher der Fachbegriff für Ersteres ist.
Ich beziehe mich ausschliesslich auf das WaffG, also zivile Geräte. Da macht das WaffG explizit den Unterschied zwischen Pfefferspray als Tierabwehrspray (keine Regelung) und RSG mit Prüfzeichen (ab 14). Polizeieinsatzmittel sind im WaffG nicht erwähnt da sie auch nicht unter das WaffG fallen.
Mitführen darfst du es immer. Es geht hier darum, dass es nicht für den Gebrauch gegen Menschen gedacht ist, damit macht man sich strafbar.
Ja das wird aber oft gerne falsch eingeschätzt, von daher ist der Gebrauch grundsätzlich nicht zu empfehlen
Die Situationen wo du das als unbescholtener Bürger einsetzt würde ich folgend verbuchen: "für mich war das Notwehr und nötig. Nötig heißt für mich auch dass ich selbst wenn das Gericht das anders sieht ich lieber damit lebe als unbescholtener Bürger dann halt mit einer Vorstrafe auf Bewährung zu haben als mein Leben oder schwerste Verletzungen riskiert zu haben."
Wer im Leben steht. Mit Job, Familie und ohne irgendwelche Auffälligkeiten im Strafrecht und in eine Situation kam in der es glaubhaft ist dass er dich bedroht fühlte aber irgendwas bezüglich Notwehr dann doch nicht passt wird dafür nicht in den Bau gehen.
Wo bei es das BKA gesiegelte Pfefferspray auf absehbare Zeit nicht geben wird. Die nötige Zertifizierung für den Einsatz gegen Menschen wurde nur für CS Gas durchgeführt. Für OC als Wirkstoff noch nicht. Da aber die nötigen Tests heutzutage nach dem Tierschutz Gesetz nicht mehr durchgeführt werden können wird das auch so bleiben so lange sich die Auflagen zur Zertifizierung nicht deutlich ändern.