Was darf ich wohl zur Selbstverteidigung bei mir tragen?
Moin Leute,
was Selbstverteidigung angeht, habe ich das Gefühl, darf man als Verteidigender relativ wenig legales mit "Waffen" zur Selbstverteidigung machen. Was genau darf ich aber eigentlich?
Ich habe mir momentan überlegt, etwas zu meiner Selbstverteidigung bei mir zu tragen, denn so oft wie ich höre und lese, dass da wieder einer zusammengeschlagen wurde oder eine Frau sexuell misshandelt wurde, fühle ich mich doch irgendwie wohler, wenn ich etwas bei mir tragen könnte.
Wie ist es denn mit Messern? Ich weiß, keine Butterflys oder Springmesser, aber so ein Messer zum aufklappen, mit relativ kurzer Klinge?
Ich hab gelesen, dass man selbst Pfefferspray nicht legal benutzen darf, ohne vom Angreifer sogar noch eine Anzeige wegen Körperverletzung zu riskieren.
10 Antworten
Das einzig sinnvolle und empfehlenswerte ist Pfefferspray.
Messer:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig .
Ich selbst betrachte mich als nicht besonders gefährdet (die Zeit in der ich mich beruflich nachts auf Bahnhöfen herumgetrieben habe sind vorbei),
trotzdem habe ich seit 25 Jahren immer ein Pfefferspray dabei, besser haben und nicht brauchen als anders herum.
Dazu noch eine LED-Lampe die gut blendet und die Faust ausfüllt und ich fühle mich gerüstet, es geht ja nur darum ein Fluchtfenster zu öffnen.
Wenn du mind. 18 bist kannst du eine PTB-Waffe (Schreckschuss/Gas) kaufen und besitzen.
Zum Führen brauchst du den "kleinen Waffenschein"
https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein
Lt §42a WaffG ist das Führen von Hieb&Stoßwaffen ebenfalls verboten.
Legal kannst du Pfefferspray mitführen, da es in D nur als Tierabwehrspray verkauft werden darf (muss unbedingt draufstehen!) fällt es nicht unter das WaffG.
Legal kannst du Pfefferspray mitführen, da es in D nur als Tierabwehrspray verkauft werden darf (muss unbedingt draufstehen!) fällt es nicht unter das WaffG.
Mit einem kleinen Waffenschein darfst du auch eine Schreckschuß/Gaspistole führen aber die kann nicht mehr als eine Dose Pfefferspray auch kann.
Pfefferspray
Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den
Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.
Messer ist ne schlechte Idee, gibt im KV-Verfahren hinterher Probleme.
Tierabwehrspray ist gut, frei führbar, und im KV-Verfahren weniger Schwierigkeiten.
Messer dürfen auch nur eine bestimmte Länge haben soweit ich weiß. Ich empfehle ein Kugelschreiber, gilt nicht als Waffe und du kannst ihn überall mit hinnehmen ohne Probleme. Im Ernstfall geht man auf den Kopf, denn jetzt tragen alle dicke Kleidung und das wird nichts bringen. Du hast dich wehren müssen mit dem was zur Hand war.
Tierabwehr-Pfefferspray darfst du legal führen. In einer Notwehrsituation nach §32 StGB kann man auch die Nutzung gegen Menschen rechtfertigen. Gutes Spray wirkt sofort.
Das billigste und meiner Meinung nach beste ist ein „Kubotan“ (legal)
Oder du holst dir einen kleinen Waffenschein und besorgst dir eine schreckschusswaffe oder Pfefferspray
gehen wir mal aus dass Pfefferspray in Handtasche mitgeführt wird.
Schaut da Angreifer zu bis Opfer dies in Tasche sucht um es irgend wann gegen ihn hält. Was ist wenn der Täter diesen dann gegen Sie richtet ?
Dann kann sie seine weiteren Aktionen nicht mehr sehen