Kunde will Geld zurück?
hey liebe Community,
ich habe auf Kleinanzeigen Schuhe verkauft. Leider hab ich Größe 44 geschrieben, obwohl die Schuhe Größe 43 sind.
nun meldet sich der Kunde der sein Geld zurück will. Da legt auf jeden Fall ein Fehler von mir, jedoch fallen die Schuhe eine Nummer groß aus.
er hat Größe 44 aber er sollte sowieso eigentlich Größe 43 bestellen.
muss ich ihn das Geld zurück schicken und oder kann ich das irgendwie dribbeln?
liebe grüße
9 Antworten
Da hast du leider wenig Platz zum Dribbeln!
Das Wichtigste in Kürze:
Zwischen dir und dem Käufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen.
Du schreibst:
nun meldet sich der Kunde der sein Geld zurück will.
Eine bessere Option wirst du nicht mehr bekommen.
Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer durch den Kaufvertrag noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Dies bedeutet:
Mängelrechte des Käufers findet sich in § 437 BGB. Danach hat der Käufer im Falle eines Sachmangels, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache an ihn vorliegt, folgende Rechte: Nacherfüllung, bestehend aus: Reparatur (Nachbesserung) oder Umtausch (Nachlieferung) anteilige Kaufpreiserstattung (Minderung)
Informiere ihn darüber dass die Schuhe größer ausfallen und er sie vllt. mal anprobieren sollte ob sie nicht doch passen. Eventuell nimmt er sie und damit hat sich die Sache dann.
Ansonsten nimm die Schuhe zurück und gib das Geld zurück. Du hast eindeutig einen Fehler gemacht und er hat sich beim Kauf auf die Angabe verlassen.
Wiso zum Geier soll jemand mit Schuhgröße 44 Schuhe in 43 kaufen? Da du sicherlich deine Adresse auf den Absender geschrieben hast würde ich besser das Geld zurück geben wenn er die Schuhe zurück schickt. Es ist schließlich dein Fehler
Wiso zum Geier soll jemand mit Schuhgröße 44 Schuhe in 43 kaufen?
weil nicht alle Modelle von jedem Hersteller immer ganz exakt gleich groß sind wie andere Modelle von anderen Herstellern.
Deshalb schreiben viele online-Händler ja auch sowohl bei Klamotte als auch bei Schuhen, dass das jeweilige Modell größer oder kleiner ausfällt und deshalb empfohlen wird, dass man eine Nummer größer bzw. kleiner bestellen soll
du kannst doch nicht eigenmächtig bestimmen, dass er die Schuhe in dieser Größe nimmt, obwohl er Gr.44 hat.
Frage ihn freundlich, ob er sie anprobiert hat, aber du würdest sie auch zurücknehmen. Leider musst du ihm Porto komplett erstatten.
Wenn das umgekehrt wäre, würdest du das auch erwarten.
Noch was, du erstattest ihm zunächst nur die Portokosten (beide Richtungen), und den Rest, wenn du die Schuhe wirklich in der Hand hast. Es muss klar sein, dass er die zurückschickt.
das stimmt so nicht, denn Irrtum ist in der Tat ein Grund. Genauso könnte die Ware kaputt gehen beim Einpacken. Bei Händler kann man Ersatz anfordern, bei Privatmann ist das anders, aber selbst bei Händler ist Irrtumsbasis möglich.
Dann schieb mal den betreffenden Paragraphen des BGB rüber, der "Irrtum" definiert. Wir reden hier nicht von Nutzungsbedingungen von Verkaufsplattformen - die können sich gar nicht in das gültige Vertragsrecht einmischen oder gar aushebeln.
Kaufverträge sind absolut bindend für den Käufer und den Verkäufer - vor allem in Bezug auf die Produkteigenschaften, zu denen bei Schuhen die Schuhgröße gehört.
Der Käufer könnte sogar darauf bestehen - sofern er gezwungen ist das betreffende Produkt mit den zugesicherten Eigenschaften woanders zu einem höheren Preis zu kaufen, den Differenzbetrag als Schadensanspruch einzuklagen.
Man kann höchsten höflich an die Kulanz des Käufers appellieren.
Wenn jemand Größe 44 hat kann er mit 43 nix anfangen.. da brauch er auch nicht zu probieren. Dein Fehler da hat der Kunde recht.
Korrekt.
Streng genommen hat er sogar die Pflicht Gr. 43 zu liefern (wie und woher auch immer!), da der Kaufvertrag für beide Seiten bindend ist.