Kann ich meine Arbeit fristlos kündigen?
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht „ Eine Probezeit wird nicht vereinbart. Das Arbeitsverhältnis wird zunächst auf 1 Jahr befristet.
Über einen Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird bis spätestens 30.09.2024 entschieden. Danach ist eine Kündigung nur unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer“
Ich möchte gerne eher kündigen, kann ich das? auch fristlos? oder erst nach dem 30.9 und dann auch erst mit einer frist von 4 wochen?
2 Antworten
Fristlos kannst du immer kuendigen, wenn du einen dafuer ausreichenden Grund hast. Von einem solchen schreibst du aber nichts.
Fristgemaess kannst du vor Ablauf der Befristung jedoch anscheinend gar nicht kuendigen. Es scheint jedenfalls keine Moeglichkeit zu einer ordentlichen Kuendigung vereinbart worden zu sein.
Wann ist das Jahr vorbei? Das befristete Arbeitsverhältnis kannst du einfach auslaufen lassen, indem du auf eine Verlängerung/Entfristung verzichtest.
Ob während der Befristung eine Kündigung überhaupt möglich ist geht aus obigem Auszug nicht hervor.