Wann kann ich den Mietvertrag kündigen?
Liebe Leute,
ich stehe gerade vor einem Rätsel und erhoffe mir ein wenig Erleuchtung. Es geht um die Kündigung meines derzeitigen Mietvertrags jener Wohnung, die ich aktuell noch bewohne.
Dort steht so wörtlich:
"[...] wechselseitiger Verzicht auf ihr Recht zur Kündigung bis zum 31.07.2021. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums [...] zulässig."
Der erste Teil ist soweit klar. Vor dem 31.07. komm ich nicht ordentlich aus dem Vertrag. Jetzt die Frage: Heißt das effektiv, ich könnte unter Einhaltung aller Fristen zum 31.07. kündigen oder erst zum 31.08.?
Über eine kurze Eingebung wäre ich sehr erfreut.
Lieben Dank.
4 Antworten
Vor dem 31.07.21 kommst du nicht ordentlich aus dem Vertrag, meint aber, dass das unbefristete Mietverhältnis erst nach dem 31.07.21 gekündigt werden kann und das mit der gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter von 3 Monaten also zum 31.10.21. frühestens.
Sie können dem Wortlaut nach erstmals bis zum dritten Werktag im August (Zugang beim Vermieter, tunlichst mit Einwurfeinschreiben) im August zum 31.10.2021 kündigen.
NACH dem 31.07.21 kann gekündigt werden, unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist.
Eine Kündigung, die den Vermieter vorher erreicht, ist ungültig. Egal, zu welchem Datum auch immer gekündigt wird.
Zum 31.7. kannst du kündigen
Falsch. NACH dem 31.07.21 kann gekündigt werden, unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist.