Kündigung wegen Eigenbedarf?

7 Antworten

Das bedeutet, dass die Wohnung

  1. noch lange nicht verkauft ist und
  2. möglicherweise einem Kapitalanleger verkauft wird, der froh ist, dass die Wohnung gut vermietet ist.

Ihr habt es bei Besichtigungen auch irgendwie in der Hand, falls Ihr mit den Interessenten ins Gespräch kommt, könnt Ihr schon heraus finden, ob Eigenbedarf besteht oder nicht und dementsprechend könnt Ihr auch Empfehlung an die Verkäuferin geben.

Direkt, aber folgende Fristen:

Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

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  • 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • Ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und kann Gesetze lesen

Slimaberfein22 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 18:33

Im Internet steht bei Eigentümer Wechsel sind es 3 Jahre.

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sassenach4u  28.08.2024, 18:36
@Slimaberfein22

Nur, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung erst umgewandelt wird. Für euch gelten die normalen Kündigungsfristen.

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Slimaberfein22 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 18:43
@sassenach4u

Ja aber muss er die Wohnung nicht umwandeln wenn er Eigenbedarf anmeldet als neuer Besitzer ?

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sassenach4u  28.08.2024, 18:44
@Slimaberfein22

Nein, muss er nicht. Ist es denn derzeit eine Eigentumswohnung oder wird ein Haus nun in mehrere Wohnungen aufgeteilt?

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PlayadeMuro  28.08.2024, 19:10
@Slimaberfein22

Wie kommst Du denn darauf?

Du hast sicher die Quelle im Internet, wo Du das angeblich gelesen hast?

Bei einem Eigentümerwechsel und einer Kündigung wegen Eigenbedarf gelten exakt die Fristen, die SirLucifer97 genannt hat.

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PlayadeMuro  28.08.2024, 19:12
@Slimaberfein22

Wenn Du eine vermietete Eigentumswohnung verkaufst, was muss dann, Deiner Meinung nach, umgewandelt werden?

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Ja, aber mit Kündigungsfrist.


bwhoch2  28.08.2024, 18:31

3 Monate, es sei denn es wurde im Mietvertrag ein Kündigungsverzicht vereinbart.

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