Kündigung wegen Eigenbedarf?
Hallo,
unsere Vermieterin will ihre Eigentumswohnung einem Makler vorstellen und sehr wahrscheinlich verkaufen.
Wir wohnen hier seit einem Jahr mit 2 Kindern.
Wir wohnen in Rheinland Pfalz.
Wenn unsere Vermieterin die Wohnung verkauft, dürfen die neuen Eigentümer bei Eigenbedarf sofort kündigen ?
Danke für die Antworten
7 Antworten
Das bedeutet, dass die Wohnung
- noch lange nicht verkauft ist und
- möglicherweise einem Kapitalanleger verkauft wird, der froh ist, dass die Wohnung gut vermietet ist.
Ihr habt es bei Besichtigungen auch irgendwie in der Hand, falls Ihr mit den Interessenten ins Gespräch kommt, könnt Ihr schon heraus finden, ob Eigenbedarf besteht oder nicht und dementsprechend könnt Ihr auch Empfehlung an die Verkäuferin geben.
Direkt, aber folgende Fristen:
Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
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- 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
- Ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
SIehste... Dann hättest du die Fristen bestimmt auch gefunden.
Nur, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung erst umgewandelt wird. Für euch gelten die normalen Kündigungsfristen.
Ja aber muss er die Wohnung nicht umwandeln wenn er Eigenbedarf anmeldet als neuer Besitzer ?
Nein, muss er nicht. Ist es denn derzeit eine Eigentumswohnung oder wird ein Haus nun in mehrere Wohnungen aufgeteilt?
Wie kommst Du denn darauf?
Du hast sicher die Quelle im Internet, wo Du das angeblich gelesen hast?
Bei einem Eigentümerwechsel und einer Kündigung wegen Eigenbedarf gelten exakt die Fristen, die SirLucifer97 genannt hat.
Wenn Du eine vermietete Eigentumswohnung verkaufst, was muss dann, Deiner Meinung nach, umgewandelt werden?
Ja, aber mit Kündigungsfrist.
3 Monate, es sei denn es wurde im Mietvertrag ein Kündigungsverzicht vereinbart.
Hier ist es sehr ausführlich erklärt:
https://www.schoepf-co.de/vermietete-wohnung-kaufen-mietern-kuendigen/
In deinem Fall auf Grund der kurzen Mietzeit könntest du ab Grundbucheintrag gekündigt werden und nach 3 Monaten die Wohnung freigeben müssen.
Ich würde sagen ja
Im Internet steht bei Eigentümer Wechsel sind es 3 Jahre.