Kündigung während Elternzeit?

7 Antworten

Formell ist alles, was du schilderst, rechtens. Die Kündigung kann nicht während der Elternzeit erfolgen. Somit erst am Tag nach der Elternzeit. Und dann gelten die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.

Auch wenn die Situation besch*** ist, die Begründung ist irgendwie nachvollziehbar. Aber ein Kleinstbetrieb hat nicht viele Möglichkeiten. Ich hätte vielleicht auch andere Lösungen gesucht oder versucht, aber eben ... Ein wenig muss ich die Cheffin in Schutz nehmen, denn sie hätte auch bis Ende August warten können. So legt sie die Karten aber auf den Tisch und gibt 1 Monat mehr Zeit, mit der neuen Situation umzugehen. Ja, ich weiss, kein Trost für Dich.

Auch wenn der Antrag nicht früher gestellt werden kann, weil eben die Unterlagen noch fehlen, würde ich dennoch bereits das Gespräch suchen. Im Amt sitzen auch Menschen & Mütter, die die Situation einschätzen können. So können Dinge schon vorbereitet werden und vielleicht gibt es auch schon Angebote, die man sichten kann.

Alles Gute.

Bei den Anträgen gibt es Richtlinien, also länger also 6 Wochen sollte es nicht dauern...

Alg1 Antrag darf ich nicht eher abschicken da die Kündigung noch nicht vorliegt. Habe Angst das die Bearbeitung ewig dauert.

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Sprich mit Sachbearbeiter Agentur für Arbeit dass dir Chefin mündliche Kündigung erteilt hat und den genauen Termin.
Dann dürfte die Bearbeitung ALG1 nicht so lange dauern und er hat Zeit dir was anderes zu suchen. Melde dich dort als Jobsuchend

Sprich doch mal mit dem Jobcenter. Die sind da sicher die richtige Stelle und auskunftsfähig.

Reines Bauchgefühl: Arbeitssuchend solltest du dich direkt melden können.


Nani1995 
Beitragsersteller
 25.07.2021, 07:38

Hatte schon vor einen Monat angerufen da hatten sie mir das gesagt, eher gibt's brauch ich nichts machen

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Da Arbeitslosigkeit droht, kannst du das unmittelbar der Arbeitsagentur melden. Dazu brauchst du kein Kündigungsschreiben.