Kündigung während Elternzeit?
Guten morgen ihr lieben,
Und zwar hat mir meine Chefin mitgeteilt das ich nach meiner Elternzeit gekündigt werde.
Weil sie es sich nicht leisten kann, 3 Personen mit Grippekindern im selben Kindergarten zu beschäftigen (wohlgemerkt ich bin die, die am längsten dabei ist)
Nun habe ich sie gefragt ob sie mir nicht die Kündigung schon geben kann. Aber eben so geschrieben, dass die 4 Wochen nach Elternzeit passen da ich ja derzeit noch Kündigungsschutz habe . (Elternzeit ist am 28.8. beendet, so daß ich ab 1.10. arbeitslos bin). Sie sagte, das darf sie nicht, ich bekomme sie erst am 28.8. Ich wollte es eher wegen Alg1 Antrag. Ist das denn wirklich so? Darf sie das wirklich nicht ?
Ich bin echt so dumm, habe nur wegen dem Betrieb, 1 Jahr Elternzeit gemacht. Das ist dann der Dank dafür 😑
Jetzt kann ich es nicht ändern, ist halt nun jetz so. Wir sind ein Kleinbetriebe in der Gebäudereinigung mit 8 Angstellten keine davon voll.
Elternzeit verlängern geht ja nicht. Landeserziehungsgeld sind nur 200€ kann ich mir nicht leisten 😒
Alg1 Antrag darf ich nicht eher abschicken, da die Kündigung noch nicht vorliegt. Habe Angst, dass die Bearbeitung ewig dauert.
Naja danke schonmal für eure Antworten. Vielleicht habt ihr Tipps oder so😉 schönen Sonntag noch
7 Antworten
Formell ist alles, was du schilderst, rechtens. Die Kündigung kann nicht während der Elternzeit erfolgen. Somit erst am Tag nach der Elternzeit. Und dann gelten die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Auch wenn die Situation besch*** ist, die Begründung ist irgendwie nachvollziehbar. Aber ein Kleinstbetrieb hat nicht viele Möglichkeiten. Ich hätte vielleicht auch andere Lösungen gesucht oder versucht, aber eben ... Ein wenig muss ich die Cheffin in Schutz nehmen, denn sie hätte auch bis Ende August warten können. So legt sie die Karten aber auf den Tisch und gibt 1 Monat mehr Zeit, mit der neuen Situation umzugehen. Ja, ich weiss, kein Trost für Dich.
Auch wenn der Antrag nicht früher gestellt werden kann, weil eben die Unterlagen noch fehlen, würde ich dennoch bereits das Gespräch suchen. Im Amt sitzen auch Menschen & Mütter, die die Situation einschätzen können. So können Dinge schon vorbereitet werden und vielleicht gibt es auch schon Angebote, die man sichten kann.
Alles Gute.
Bei den Anträgen gibt es Richtlinien, also länger also 6 Wochen sollte es nicht dauern...
Alg1 Antrag darf ich nicht eher abschicken da die Kündigung noch nicht vorliegt. Habe Angst das die Bearbeitung ewig dauert.
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Sprich mit Sachbearbeiter Agentur für Arbeit dass dir Chefin mündliche Kündigung erteilt hat und den genauen Termin.
Dann dürfte die Bearbeitung ALG1 nicht so lange dauern und er hat Zeit dir was anderes zu suchen. Melde dich dort als Jobsuchend
Sprich doch mal mit dem Jobcenter. Die sind da sicher die richtige Stelle und auskunftsfähig.
Reines Bauchgefühl: Arbeitssuchend solltest du dich direkt melden können.
Hatte schon vor einen Monat angerufen da hatten sie mir das gesagt, eher gibt's brauch ich nichts machen
Da Arbeitslosigkeit droht, kannst du das unmittelbar der Arbeitsagentur melden. Dazu brauchst du kein Kündigungsschreiben.