Elterngeld /Zeit Partner?

4 Antworten

Hallo, glaube mittig im Monat geht nicht, aber ihr müsst NICHT direkt die Folge Monate nehmen. Zwei Monate sind ja Pflicht damit er Geld bekommt (wären dann 60-70%) von seinem Gehalt. Ihr kônnt aber sogar einen Monat erst um Weihnachten rum nehmen oder egal wann, und dann schön Urlaub machen:)

meine Tochter kam im Dezember, mein Mann hatte dann den ganzen Januar frei und den gesamten Juli im Folgejahr :) muss man nur direkt am Anfang halt schon angeben


Jill03 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 18:28

Danke ja. Ich schlug erst vor 2ter Monat und letzter aber das findet er eigentlich Blödsinn da er auch so mal frei macht oder schochtplan anders legen kann und Urlaub sowieso ja machbar ist….
In Urlaub fahren tuten wir vll nächstes Jahr aber naja Urlaubstage hat er ja

0

Also Elternzeit kann jeder von euch 3 Jahre nehmen und zwar taggenau.

Elternzeit beabtragt man übrigens nicht, die teilt man nur mit und sie kann, wenn sie fristgerecht eingereicht wird auch nicht abgelehnt werden. Fristgerecht ist bei den Müttern 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes und bei Männern 7 Wochen vor dem errechneten Termin.

Wo es etwas komplizierter wird ist beim Elterngeld.

Dieses wird nach Lebensmonaten ausbezahlt, d.h. wenn dein Mann 2 Wochen Sonderurlaub nach der Geburt bekommt dann wird das an sein Elterngeld angerechnet und er bekommt u.U. nur den Mindestsatz.

Ihr könnt, wenn ihr kein Frühchen bzw keine Mehrlinge bekommt innerhalb der ersten 12 Monate nur einen Basiselterngeld-Monat parallel nehmen. Wenn du Mutterschaftsleistungen beziehst zählen diese Monate (auch angebrochene Monate) als Basis, d.h. du musst mit mindestens 2-3 Monaten (bei Frühchen noch mehr) rechnen. Also dürften dein Mann und du dann, wenn ihr Glück habt und dein Mutterschutz geht nur bis in den 2. LM, zwar beide parallel Elterngeld in LM 2 und 3 beziehen, aber eben nur einmal Basis parallel, den anderen müsste dein Mann dann EG-plus nehmen oder von Erspsartem leben.

Während der Elternzeit darf man maximal 32 Std /Woche arbeiten, sonst endet diese. Man darf bei Elterngeldbezug hinzuverdienen, allerdings wird bei Basis alles angerechnet (was über die Werbungskostenpauschale ca 80-120€/Monat geht), bei Elterngeld -plus darf man 50% vom Elterngeld Netto+ Werbungskostenpauschale (steht dann beides im Bescheid) ohne Abzüge hinzuverdienen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter eines kleinen Regenbogenkindes

Jill03 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 19:43

Danke. Großteil ist mir bewusst ging jetzt nur um ihn. Danke. Also kann er nur einen Monat Basis und den anderen muss er plus nehmen

0
SaMaHe2912  10.06.2024, 19:49
@Jill03

Wie du es geschrieben hast, also dass du 12 Monate Basis nehmen willst, dann kann er innerhalb dieser 12 Monate nur einen Basis und muss den anderen als Plus-Monat nehmen, ja. Außer ihr bekommt Mehrlinge oder euer Kind wird ein Frühchen bzw. kommt so unreif zur Welt, dass eine Frühchenbescheinigung ausgestellt wird.

1
Jill03 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 19:51
@SaMaHe2912

Also muss er den 13 Monat zb den plus nehmen

0
SaMaHe2912  11.06.2024, 09:28
@Jill03

Er kann z.B. den 2. als Basis und den 3. als plus nehmen oder andersrum(dann"verschenkt" ihr aber einen plus-Monat). Nur, wenn er 2 Basismonate möchte kann er den zweiten davon dann erst im 13. oder 14. LM nehmen. Plus- Monate darf er immer parallel zu dir nehmen.

0
Elli113  12.06.2024, 14:37
@Jill03

Als Ergänzung: damit der Partner überhaupt Anspruch hat, muss er in dieser Konstellation ZWEI Monate ElterngeldPlus nehmen und einen Monat ElterngeldBasis.

0
Jill03 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 14:55
@Elli113

Er will aber insgesamt nur 2 nehmen und so steht es doch auch überall dass das Minimum 2 Monate sind. Wieso jetzt 3?

0
Jill03 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 14:56
@Jill03

Ihm ist es auch egal ob er komplett daheim bleibt oder 32std geht. Er will es so machen was finanziell am besten ist

0
Elli113  12.06.2024, 17:59
@Jill03

Man hat nur dann Anspruch auf 14 Monate ElterngeldBasis, wenn man sich die mindestens im Verhältnis 12:2 aufteilt. Da aber ein Monat ElterngeldBasis ZWEI Monaten ElterngeldPlus entspricht - anders ausgedrückt, ein Monat ElterngeldPlus nur ein halber Basismonat ist - muss man, wenn man ElterngeldPlus bezieht, doppelt so lange Elterngeld beziehen, um Anspruch zu haben.

0
Jill03 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 18:37
@Elli113

Also ich nehme 12 Basis und er kann dann 2 Basis nehmen ohne arbeiten oder dann 2 plus und 1 Basis?
Anders geht es gar nicht?

0
Jill03 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 18:38
@Jill03

In Basis darf er gar nicht arbeiten richtig?

0
Elli113  12.06.2024, 19:05
@Jill03

Ja. Möglich wären auch vier Monate ElterngeldPlus.

Und er darf schon arbeiten bri ElterngeldBasis, es lohnt sich nur nicht, weil der Verdienst voll angerechnet wird.

1

Huhu also ich verstehe deine Fragestellung gerade nicht so ganz. Also der Mann kann immer nur vom Lebensmonat den Monat nehmen. Heist wen Knöpfchen am 2. August kommt hat er bis zum 1.September Elternzeit vor Antrag muss der Arbeitgeber sein Go geben. Und dan wird 60-70% vom Gehalt von der Elterngeldstelle bezahlt. Bitte denk dran wen er gleich an der Geburt daheim bleibt bekommt er das Geld erst 8-10 Wochen später . Möchte er dan noch den zweiten Monat nehmen ( den muss er auch nehmen) muss er wieder vom z.B. 2.Oktober bis 1.November nehmen. Das ist ziemlich doof gemacht .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jill03 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 18:22

Ja das hast du etwas falsch verstanden. Also bekommen wir dann beide Elterngeld in der Zeit?! Und er kann Lebensmonat 2 und 3 dann nehmen?

0
Jill03 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 18:23
@Jill03

er kann aber glaube 32 h in Elternzeit arbeiten? Oder muss er dazu plus nehmen?
Und wieso bekommt er das Geld so spät? Der Antrag dauert etwas klar aber so lange ist hier nicht üblich

0

Elterngeld geht nur für Lebensmonate, dh er soll die 10Tage Sonderurlaub nehmen und dann den 2. LM (die Lücke dann eben arbeiten oder per Gleitzeit/Urlaub füllen), seinen 2. Monat kann er dann zwischen dem 3. und 12. Nehmen. Getrennte Monate haben (wenn das Kind nicht am 1. eines Monats geboren wird den Vorteil dass der Jahresurlaub. Nicht gekürzt wird).