ALG1 Sperre, wenn Kündigungsfrist verkürzt wird?
Hallo zusammen, aus betrieblichen Gründen fanden Kündigungen statt. Mir wurde ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten. Von seitens Arbeitsamt alles soweit gut und es kommt zu keiner Sperre. Nun ist es aber möglich, auf die Kündigungsfrist von 6 Monaten zu verzichten und mir die restlichen Gehälter als Erhöhung der Abfindung zahlen zu lassen (sog. Sprinterklausel). Die Gehälter werden dann zu 90% angerechnet, da sozialversicherungsfrei.
Wie sieht es dann mit einer Sperre aus? Der Grund der Kündigung bleibt ja gleich, ob nun Septermber oder Juni der Leistungsfall eintritt. Oder darf das AA auf September bestehen? Oder eine 3montige Sperre oder ähnliches?
Danke
3 Antworten
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Der Aufhebungsvertrag führt nur dann nicht zu einer Sperre des ALG, wenn das Arbeitsverhältnis nicht früher als durch eine fristgerechte Kündigung beendet wird.
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Ich bin freigestellt. Statt der 6 Monate Kündigungsfrist würde ich 3 wählen. Für das Amt ist es doch eigentlich egal, wann ich die antrete. Ob im September oder Juni, oder nicht?
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Ich habe in der gleiche Situation eine Sperre bekommen, aber es hat mich nicht gestört, da ich ja genug Abfindung bekommen habe.
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Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern und voll erwerbsgemindert. Mir ist es wichtig, die Abfindung zu erhalten und auch meine Rechte auf Leistung aus der Sozialversicherung zu prüfen. Eingezahlt habe ich 25 Jahre, ohne je einen Monat in Anspruch genommen zu haben.
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Hattest du auch eine solche Sprinterklausel? Ich brauche leider jeden Cent der Abfindung. Aus gesundheitelichen Gründen bin ich nicht mehr in der Lage, zu arbeiten. Ich beziehe noch eine befristete Erwerbsminderungsrente. Diese läuft im Juni aus.
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Dann musst du für diesen Zeitraum von der Abfindung leben. dafür ist sie ja gedacht. Das gilt natürlich NICHT, wenn du dann sofort eine Anschlussstelle findest.
Aber wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei führst, hast du eben 12 Wochen Sperrfrist.
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Wenn du den Auflösungsvertrag schließt, hast du zu DIESEM Zeitpunkt deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt. Dann ist dir auch zuzumuten, von der Abfindung so lange zu leben. genau dafür ist diese ja gedacht.
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Seit 6 Wochen ist mein Antrag auf Weiterbewilligung der Rente raus. Weisst du, wie sich das dann auswirkt? Sie läuft im Juni aus und ich hoffe bis dahin auf Weiterbewilligung. Es kann aber auch sein, dass erst Monate später drüber entschieden wird :(
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Dann wird die Sperrzeit wohl erst Recht ausgesprochen. Du stehst dem Arbeitsmarkt ja gar nicht WIRKLICH zur Verfügung.
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Genau, ich stehe nicht zur Verfügung. Zumindest wird es erneut durch die Rentenversicherung geprüft. Soweit ich weiss, bekomme ich in dieser Zeit auch kein Krankengeld. Es gibt also nichts.
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Wie bin ich dann krankenversichert? Muss ich mich selbst versichern und meine Kinder auch?
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Du musst dann deinen Rentenantrag stellen. Und so lange bist du de facto beim Sozialamt. Du hast zwar keinen Anspruch auf Bar-Leistung aber der Krankenversicherungsschutz sollte gewährleistet sein. Auskunft dazu bekommst du bei deiner Krankenkasse.
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Muss man immer von der Abfindung leben? Wie wird die angerechnet? Wie wird festgelegt, wie lange ich von Summe xx leben kann?
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6 Monate, die dir ja damit auch "verkauft" werden. Das "lohnt" sich also nur, wenn du bereits einen Anschlussvertrag hast.
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Ich bekomme die restlichen, nicht in Anspruch genommenen Monate als Abfindung ausgezahlt (-10% Abzug, da fehlende Sozialvers.). Sie entgehen mir also nicht.
Meine arbeitslosigkeit habe ich nicht selbst herbeigeführt. Wenn du nochmal aufmerksam liest, ich wurde betriebsbedingt gekündigt. Es stellt sich nur die Frage, ob der Leistungsfall nach 6 Monaten oder auch schon nach 3 Monaten eintreten kann. Dass er eintreten wird steht ausser Frage.