Wie kann man bei Alg1 und Umschulung 1018 Euro monatlich und Miete 530 euro , GEZ Radiogebühren -Befreiung bekommen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit deinen 1018 € ALG - 1 würdest du normalerweise nicht leistungsfähig sein, weil dir selbst nur im ALG - 1 Bezug, also ohne das du eine Umschulung oder Weiterbildung machst, ein Selbstbehalt von bereinigten 960 € zustehen würde, bei Berufstätigkeit wären es bereinigte 1160 € Netto.

Ich würde also auch deine Umschulung als Berufstätigkeit ansehen, aber selbst wenn nicht, müsste der zu zahlende Unterhalt, wenn er gesetzlich gezahlt werden muss, weil Leistungsfähigkeit bestehen würde, nicht weil du freiwillig etwas zahlst, bei einer Berechnung eines Anspruchs berücksichtigt werden müssen, zumindest das Jobcenter müsste es berücksichtigen, aber auch beim Wohngeld.

Würdest du zu deinen 1018 € ALG - 1 nicht auch noch z.B. Fahrkosten separat für deine Umschulung bekommen bzw. die wären schon im ALG - 1 enthalten, dann müsste eigentlich ein Anspruch bestehen, wenn die 50 € Unterhalt gezahlt werden müssen.

Denn von deinen 1018 € ALG - 1 kannst du dann beim Jobcenter min. 30 € Versicherungspauschale abziehen und ggf. dann auch die zu zahlenden 50 € Unterhalt, so würde man dann auf angenommen max. 938 € anrechenbares Einkommen kommen.

Dein Grundbedarf nach dem SGB - ll ( Jobcenter ), läge derzeit dann aber bei min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine 530 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen selber gezahlt werden.

So würde man auf einen derzeitigen Grundbedarf von min. 976 € pro Monat kommen und du würdest nur auf angenommen max. 938 € anrechenbares Einkommen kommen.

Aber selbst wenn du diese 50 € Unterhalt nicht zahlen müsstest und auf anrechenbare angenommene 988 € kommen würdest, würdest du bei einem Bedarf von min. 976 € gerade einmal angenommen 12 € über deinem Bedarf liegen und durch Zahlung des Rundfunkbeitrags dann unterhalb deines Grundbedarfs.

Du müsstest dann, wenn du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid vom Wohngeld und ALG - 2 hättest, beim Beitragsservice einen Antrag auf Härtefallbefreiung stellen.

Dieser müsste dann durchgehen, wenn du durch die Zahlung deines Beitrags am Ende weniger als dein Grundbedarf nach dem SGB - ll haben würdest.


grosssmejster 
Fragesteller
 18.01.2021, 12:56

Danke !) Fahrkosten bekomme ich Extra dazu 0,30 cent pro km . 1018 euro sind reine 60 % von meinem vorerigem Job , Netto . Wenn mein KInd von EU Land wäre dann es wäre 70 % und Kindergeld , aber jetzt muss von 480 euro Alimenten bezahlen weil droht Gericht oder Gefägnis in diesem Land. Auserdem in 14m. Quadrat Größe- Wohnung gibts keine Platz für Tisch und PC . Und viele Leute haben sogar diese Wohnung nicht ( hier neben Stuttgart) . Also ich vermutte das Kinder die sind nicht von EU Länder sind hier einfach Null .

Als ich diese Umschulung angefangen ich war verheiratet und jetzt im Trennungsjahr und Schdeidung und alles jetzt von 480 euro selber muss bezahlen- --Müll, Gez, Versicherung KFZ, Steuer Kfz, Essen im Tafel nur geht, usw.

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isomatte  18.01.2021, 13:25
@grosssmejster

Mit deinem Kind hier wären es 67 % und keine 70 % ALG - 1 und Kindergeld derzeit min. jeweils 219 € für das 1 und 2 Kind.

Du bist aber hier in Deutschland und hier hast du einen gesetzlich zustehenden Selbstbehalt und der muss auch berücksichtigt werden, hier gelten deutsche Gesetze.

Auf wie viele Euro kommst du dann in einem vollen Monat Umschulung, wenn du für den Km - 0,30 € bekommst und was musst du für deine KFZ - Haftpflicht zahlen und in welchen Abständen ?

Wenn du mit deinem Geld eine größere Wohnung bekommen würdest, oder zumindest deine KDU - etwas höher liegen würde, dann müsstest du ja auf jeden Fall etwas bekommen.

Musstest du evtl. schon einmal BK - ( Betriebskosten nachzahlen ) an deinen Vermieter nachzahlen, dann könntest du ja ggf. um eine Anpassung der BK - Vorauszahlung bitten ?

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grosssmejster 
Fragesteller
 31.01.2021, 18:59
@isomatte

KFZ Verzicherung einmal pro Jahr 400 euro , Fahrkosten 22km jeden Monat unterschiedlich. ca 130 euro monatlich . Wohnung miete nur 5 Monaten und war noch keine Berechnung Nebenkosten .

Mit Dank und schönen Gruß

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isomatte  01.02.2021, 09:35
@grosssmejster

Wie gesagt, deine Zahlung an deine Tochter wird das Jobcenter nicht berücksichtigen, weil du mit deinem Geld für die Umschulung unter deinem Selbstbehalt von bereinigten 1160 € Netto liegst, auch wenn das der Selbstbehalt für Deutschland ist, wo du ja wohnst und deine Umschulung machst du ja in Vollzeit, arbeitest also für dein Geld.

Selbst wenn dein Einkommen wie normales ALG - 1 als sonstiges Einkommen angesehen würde, läge dein Selbstbehalt bei 960 € Netto im Monat, diese können sich z.B. durch notwendige Aufwendungen noch erhöhen.

Denn in diesem Selbstbehalt sind für die Miete nur 430 € enthalten, wenn du also nach dem SGB - ll angemessene Kosten von angenommen 530 € hast, dann müssen diese auch berücksichtigt werden, dann kämen nämlich derzeit min. noch 446 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt dazu, so würdest du dann schon auf min. um die 979 € an Selbstbehalt kommen.

Dazu könnten dann noch erhöhte notwendige berufsbedingte Aufwendungen kommen.

Du bekommst ja schon Fahrkosten von 0,30 € erstattet, beim Jobcenter würde es pro Km - nur 0,20 € geben.

Ich würde es aber trotzdem einmal mit einem ALG - 2 Antrag versuchen und ggf. einen evtl. vorrangigen Anspruch auf Wohngeld prüfen, kostenlose Rechner findest du im Internet.

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isomatte  23.04.2021, 15:07

Danke dir für deinen Stern !

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Da dein Antrag auf ALG II wegen 20 Euro zuviel abgelehnt wurde, hast du leider auch keine Chance als Härtefall befreit zu werden. Dazu hätte die Bedarfsgrenze nur um nicht mehr als 17,49 Euro überschritten werden dürfen.

Die Unterhaltszahlungen an deine Tochter werden wohl auch nicht als den Bedarf erhöhend anerkannt. Aber hast du denn einen Anspruch auf Kindergeld für deine im Ausland lebende Tochter geltend gemacht? Das ist grundsätzlich möglich. Wenn du Kindergeld bekämst, sähe deine Situation doch gleich viel besser aus.

Ob man ein Fernseh- oder Radiogerät hat, spielt für die Frage der Rundfunkbeitragspflicht leider keine Rolle. Vielmehr muss der volljährige Bewohner einer Wohnung grundsätzlich den Beitrag zahlen, es sei denn ein anderer zahlt ihn oder er ist befreit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

grosssmejster 
Fragesteller
 18.01.2021, 13:04

danke!) in der Ukraine gibts keine Kindergeld , als Vater, und sehr hart mit Alimenten- Gefägnis oder Strafe oder änliches . Und die Erste Frau mit Kind wollen nicht zu mir und da ist ein Krieg und viele Junge Leute momentan fliehen weg

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gorbi210  19.01.2021, 12:48
@grosssmejster

Da die Ukraine nicht zur EU gehört, könntest du für deine Tochter hier nur Kindergeld bekommen, wenn du selbst anerkannter Flüchtling oder staatenlos bist. Sonst nur, wenn du selbst EU-Bürger bist. Ich vermute, dass diese Voraussetzungen bei dir leider nicht vorliegen.

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Beantrage aufstockend ALG2. Mit dem Bescheid kannst du dann Antrag auf Befreiung stellen, eventuell auch, wenn heraus kommt, dass du kein ALG2 bekommst (Härtefallregelung)

Nur mit ALG2 ist es möglich, sich von den GEZ Gebühren befreien zu lassen. Mit AGL1 ist dies nicht möglich.

Eventuell Wohngeld beantragen.