Elternzeit verlängern? AG stimmt nicht zu?

2 Antworten

Die Frage ist so nicht zu beantworten.

Wie viele Abschnitte der Elternzeit wurden pro Kind schon genommen? Wurde für ein Kind die Elternzeit schon komplett ausgeschöpft?

Wurde überhaupt schon für beide Kinder Elternzeit beantragt, wenn ja, wie lange und für welche Lebenjahre?

Grundsätzlich ablehnen darf der AG einen Antrag auf Elternzeit dann, wenn Fristen nicht eingehalten wurden. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll. Einen Anspruch auf mehr als drei Abschnitte hat man sowieso gar nicht, das ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.