Vater möchte Elternzeit nehmen um mich zu unterstützen. Wir führen aber keine Partnerschaft miteinander.?

3 Antworten

Ja, du hast definitiv Anspruch! Es gibt dafür für werdende Mütter aber auch extra Beratungsstellen (kostenfrei), das würde ich dir sehr ans Herz legen! :)

lg

Du hast Anspruch auf Mutterschutzleistungen, auch wenn du vor der Geburt nicht in den Mutterschutz gehst. Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse, während das ALG I in dieser Zeit pausiert. Bürgergeld wird weitergezahlt, inklusive eines Schwangerschafts-Mehrbedarfs. Melde der Krankenkasse rechtzeitig deinen Mutterschutz.

Der Vater muss für Elterngeld nicht bei dir gemeldet sein, wenn ihr nachweisen könnt, dass er das Kind mindestens ein Drittel der Zeit betreut. Ein Betreuungsplan reicht dafür aus. Eine gemeinsame Anmeldung würde dazu führen, dass sein Einkommen auf dein Bürgergeld angerechnet wird, was finanziell ungünstig wäre. Klär das am besten direkt mit der Elterngeldstelle.

Unterhalt bleibt auch in der Elternzeit seine Pflicht. Wenn er weniger verdient, wird seine Leistungsfähigkeit geprüft, und der Betrag kann sinken. Ihr könnt aber vereinbaren, dass er seinen Unterhalt durch Betreuung erfüllt. Das sollte schriftlich festgehalten werden, idealerweise mit Unterstützung vom Jugendamt. Alternativ könntest du Unterhaltsvorschuss beantragen, falls er vorübergehend nicht zahlen kann.


Elli113  19.12.2024, 12:57
Ein Betreuungsplan reicht dafür aus. 

Das bezweifle ich. Denn der Vater muss mindestens zu einem Drittel in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben.

Steht mir Mutterschutzleistungen zu ? 

Ja, Mutterschaftsgeld der Krankenversicherung.

Die Elterngeldstelle teilte uns mit, das der Vater für EG bei mir gemeldet sein muss oder es einen Nachweis geben muss dass das Kind min. 1/3 der Zeit beim Vater verbringt

Korrekt. Wenn der Vater das Kind nicht in häuslicher Gemeinschaft betreut, hat er auch keinen Anspruch auf Elternzeit.

Wie verhält sich das mit Unterhalt wenn er in EZ ist

Wenn er in der Elternzeit das Kind betreut, leistet er meines Erachtens Unterhalt in Form von Naturalien. Dazu berät aber zB auch das Jugendamt in der Regel.