Vater möchte Elternzeit nehmen um mich zu unterstützen. Wir führen aber keine Partnerschaft miteinander.?
Guten Tag,
Wir bekommen ein Kind miteinander. Ich mache eine Umschulung. Beziehe ALG1 und Aufstockend Bürgergeld. Und habe eine Miete von 560€ warm
Er arbeitet und bekommt ca 3500 Brutto, muss aber sein Haus ( in dem er wohnt) mit 600€ abbezahlen + Nebenkosten.
Unser Sohn kommt Ende 02/ 2025 zur Welt.
Er möchte gerne ( auch wenn wir nicht zsm sind/ leben) gerne Elternzeit nehmen und in der Zeit EG+ Beziehen und 20 Wochenstunden arbeiten.
Der Plan ( wenn ich MuSchu bekomme)
Ich: 1-2 EG Basis und 3-16 EG+
Vater: 1-3 EG+ 6-8 EG+ 14-17 EG+
Frage 1:
Steht mir Mutterschutzleistungen zu ? Ich werde vor Geburt NICHT in den MuSchu gehen.
Frage 2:
Die Elterngeldstelle teilte uns mit, das der Vater für EG bei mir gemeldet sein muss oder es einen Nachweis geben muss dass das Kind min. 1/3 der Zeit beim Vater verbringt. Siehe Foto
Jetzt besteht ja das Problem. Ist er hier gemeldet bekomme ich ja kein BG mehr und kann mir meine Wohnung nicht mehr Leisten. Da ja sein Einkommen mit berechnet wird.
Der Plan war eigentlich, er verbringt die Zeit hier mit seinem Kind, an seinen Freien Tagen wäre er von Früh bis Abend hier auch um mich zu unterstützen. (Wofür ich auch sehr dankbar bin, weil ich weiß das es nicht selbstverständlich ist).
An seinen Arbeitstagen ist er komplett bei sich. ( Man kann zwar in dem Haus leben, aber für ein Baby definitiv nicht geeignet).
Wie verhält es sich also in unserem Fall?
Wir sind nicht zusammen, ich kann doch dann nicht verlangen daß er auch noch das bezahlt nur weil er sich um sein Kind kümmern will. 😞
Ich bin einfach total verzweifelt.
Frage 3:
Wie verhält sich das mit Unterhalt wenn er in EZ ist. Kann man Unterhalt anders klären? Quasi " Die Unterhaltsverpflichtungen sind mit der Betreuung von ... abgegolten"?
Ich bedanke micht schon einmal für eure Antworten.
Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit.
3 Antworten
Ja, du hast definitiv Anspruch! Es gibt dafür für werdende Mütter aber auch extra Beratungsstellen (kostenfrei), das würde ich dir sehr ans Herz legen! :)
lg
Du hast Anspruch auf Mutterschutzleistungen, auch wenn du vor der Geburt nicht in den Mutterschutz gehst. Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse, während das ALG I in dieser Zeit pausiert. Bürgergeld wird weitergezahlt, inklusive eines Schwangerschafts-Mehrbedarfs. Melde der Krankenkasse rechtzeitig deinen Mutterschutz.
Der Vater muss für Elterngeld nicht bei dir gemeldet sein, wenn ihr nachweisen könnt, dass er das Kind mindestens ein Drittel der Zeit betreut. Ein Betreuungsplan reicht dafür aus. Eine gemeinsame Anmeldung würde dazu führen, dass sein Einkommen auf dein Bürgergeld angerechnet wird, was finanziell ungünstig wäre. Klär das am besten direkt mit der Elterngeldstelle.
Unterhalt bleibt auch in der Elternzeit seine Pflicht. Wenn er weniger verdient, wird seine Leistungsfähigkeit geprüft, und der Betrag kann sinken. Ihr könnt aber vereinbaren, dass er seinen Unterhalt durch Betreuung erfüllt. Das sollte schriftlich festgehalten werden, idealerweise mit Unterstützung vom Jugendamt. Alternativ könntest du Unterhaltsvorschuss beantragen, falls er vorübergehend nicht zahlen kann.
Ein Betreuungsplan reicht dafür aus.
Das bezweifle ich. Denn der Vater muss mindestens zu einem Drittel in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben.
Steht mir Mutterschutzleistungen zu ?
Ja, Mutterschaftsgeld der Krankenversicherung.
Die Elterngeldstelle teilte uns mit, das der Vater für EG bei mir gemeldet sein muss oder es einen Nachweis geben muss dass das Kind min. 1/3 der Zeit beim Vater verbringt
Korrekt. Wenn der Vater das Kind nicht in häuslicher Gemeinschaft betreut, hat er auch keinen Anspruch auf Elternzeit.
Wie verhält sich das mit Unterhalt wenn er in EZ ist
Wenn er in der Elternzeit das Kind betreut, leistet er meines Erachtens Unterhalt in Form von Naturalien. Dazu berät aber zB auch das Jugendamt in der Regel.