Kündigen bevor Vertrag losgeschickt?
Also,
hey ich habe einen Minijob angefangen als Studentin bei einer Stelle, die mir nicht gefällt.
Bei dieser Stelle ist es so, dass der Arbeitsvertrag per post geschickt wird.
Ich habe diesen noch nicht losgeschickt aber schon 5-6 mal dort gearbeitet.
Das Gehalt für letzen Monat ist noch nicht da weil ich den Vertrag noch nicht losschicken konnte.
Ich möchte aber kündigen, ich komm mit zwei minijobs nicht klar während der studiumszeit.
Kann ich erst kündigen,wenn ich den Vertrag geschickt habe?
Natürlich will ich trotzdem die Bezahlung.
3 Antworten
Es spielt keine Rolle, ob der Vertrag unterschrieben ist oder nicht.
Du hast ohne schriftlichen Arbeitsvertrag mit Wissen des AG gearbeitet, dadurch ist ein wirksamer Arbeitsvertrag entstanden.
Du kannst diesen mündlichen Arbeitsvertrag jederzeit unter Einhaltung der gültigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen.
Die Kündigungsfrist steht im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag. Steht nichts drin, hast Du die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats nach § 622 Abs. 1 BGB. Da keine Probezeit vereinbart ist, gilt auch keine kürzere Frist.
Selbstverständlich muss Dein AG Dir die geleisteten Stunden bezahlen. Das hat mit dem nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag nichts zu tun. Es ist doch nachweisbar, wie lange Du gearbeitet hast.
Schick Deine Kündigung mit der Kündigungsfrist von zwei Wochen und dem unterschriebenen Arbeitsvertrag an den AG (Einwurfeinschreiben) oder gib beide Schriftstücke persönlich ab (lass Dir den Erhalt auf einer Kopie der Kündigung bestätigen). Dein Geld wirst Du zum betriebsüblichen Termin bekommen
Du kannst die Kündigung zusammen mit dem Vertrag verschicken.
Ich habe diesen noch nicht losgeschickt aber schon 5-6 mal dort gearbeitet.
damit besteht durch konkludentes Verhalten ein Arbeitsvertrag nach geltendem Arbeitsrecht. Ohne Deine Unterschrift auf dem AV sogar ein unbefristeter Vertrag ohne Probezeit . Sprich es würde sogar zu Deinen Ungunsten mit relativer Wahrscheinlichkeit Kündigungsfrist nach § 622 BGB gelten - sprich 4 Wochen zum 15 oder Ultimo eines Monats.
Okay im Vertrag steht, während der ersten 3 Monate eine Frist von 2 Wochen.
werde ich nächsten Monat trotzdem meine Bezahlung bekommen?