Kündigung schreiben obwohl kein Arbeitsvertrag unterschrieben?
Hallo Community!
vorab, meine Frage bezieht sich auf das Arbeitsrecht in Österreich!
Ich habe gestern einen neuen Job angefangen- leider wurde mir erst nach etwa 6 Stunden der Arbeitsvertrag auf den Tisch gelegt obwohl ich mehrmals darauf hingewiesen habe das ich den Vertrag sehen möchte. Mir war schon klar das der Vertrag vom besprochenen abweichen wird ( warum sonst gibt man ihn erst nach 6 stunden raus?). Statt 4 Tage Woche- 6 Tage woche ; statt 2000 Netto - 1500 Netto. Ich habe diesen Vertrag nie unterschrieben - habe dem Chef gesagt das ich den nicht unterschreiben werde was er auch akzeptiert hat. Jetzt krieg ich einen Anruf von der Personalabteilung, das ich ihnen eine Kündigung zukommen lassen soll- ich habe aber nie diesen Vertrag unterschrieben? Warum muss ich dann kündigen?
Ich hoffe jemand kann mir helfen!
Einen schönen Tag an alle!
3 Antworten
Diese Art von Vertrag kann mündlich geschlossen werden. Eine Kündigung hingegen bedarf immer der Schriftform. Ggfs. sogar per Einschreiben. Es wäre sogar in Deinem Interesse, da Du in der Kündigung zumindest Deine erbrachten Leistungen dokumentieren kannst und damit einen Anspruch begründen, zumindest dafür auch entlohnt zu werden.
Es gab - bevor du diesen Vertrag in schriftlicher Form gesehen hast - eine mündliche Absprache über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses.
Der Arbeitgeber hat dich an dem Tag arbeiten lassen. Du bist arbeiten gewesen. Das ist bereits ausreichend dafür, dass die mündliche Absprache als Vertrag gültig ist.
Da der schriftliche Arbeitsvertrag von den besprochenen Bedingungen abweicht und du ihn so nicht unterschreiben willst, wirst du den mündlichen Vertrag wenigstens fristgerecht (wie es für die übliche Probezeit gültig ist! Siehe dazu, was der schriftliche Vertrag sagt!) kündigen dürfen.
Jetzt krieg ich einen Anruf von der Personalabteilung, das ich ihnen eine Kündigung zukommen lassen soll- ich habe aber nie diesen Vertrag unterschrieben?
Das spielt keine Rolle. Auch mündliche Verträge sind gültig.
Allerdings: Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Warum muss ich dann kündigen?
Musst Du nicht. Du kannst auch Deinen Arbeitsvertrag erfüllen und täglich zur Arbeit gehen,
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 623 Schriftform der KündigungDie Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Das ist richtig. Sorry, habe Österreich überlesen.
Meaculpa wie konnte ich nur solch ein schönes Land überlesen. 😇
Ist mir auch passiert! Erst beim zweiten Lesen der Frage bin ich über die Angabe gestolpert und dachte mir.... oha, anderes Gesetz!
Tut mir leid, ist wohl beim Text ein wenig untergegangen! Danke vielmals!
hallo! Danke dir für deine Antwort- muss ich jetzt daher schriftlich kündigen? Ich meine ich war 6 Stunden dort- sofern mein Vertrag „mündlich“ begonnen hat sehe ich keinen Grund den dann schriftlich zu beenden- ich kenne mich leider nicht aus bzw weis nicht umbedingt was ich tun soll
Das deutsche BGB ist in Österreich irrelevant. Hier greift dann §1159 ABGB. (Nur sehe ich darin nicht, dass es der Schriftform bedarf.... sinnvoll ist es jedoch immer, eine Kündigung schriftlich zu verfassen.)