Muss ich Steuern zahlen?
Hey, muss ich bei 2 Minjobs Steuern zahlen? Ich bin Studentin und frag mich ob ich bei 2 Minijobs Steuern zahlen muss? Ich habe 2 ganz normale Minijobs Arbeitsverträge ( keinen Werkstudent Vertrag ).
2 Antworten
Dieser Sachverhalt greift aber nicht nur bei Selbstständigen oder Anlegern. Auch Studenten profitieren von diesem Sachverhalt. Ein Student hat zwar Ausgaben, Werbungskosten, für sein Studium, aber keine steuerpflichtigen Einnahmen. Er kann dennoch für jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Der faktische Verlust wird dokumentiert. Für das erste Berufsjahr, in dem er ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, kann er nun die aufgelaufenen Verluste aus der Studienzeit auf das Einkommen anrechnen und mindert damit im ersten Berufsjahr sein zu versteuerndes Einkommen und die fällige Einkommenssteuer.
Das ist schlicht falsch - hatte ich so auch gedacht, bis ich beim Steuerberater war. Studierende im Erststudium können keinen Verlustvortrag für Werbungskosten geltend machen .Die Kosten hierfür zählen als Sonderkosten, sind auf 6.000 Euro begrenzt und nicht auf Folgejahre umlegbar.
Natürlich musst du.
Als Studentin sollte man in der Lage sein, sich dahingehend zu informieren.
Ist man das nicht, ist man auch nicht in der Lage, ein Studium zu bestehen