Krankenversicherung bei Ausbildung in Teilzeit?

4 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Wenn Du eine Ausbildung mit Vergütung machst, werden von der Bruttovergütung auch Sozialabgaben abgeführt, also deine Beiträge für Rente, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung.


Waterfight 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 18:27

Okay also auch wenn man weniger verdient als ein Minijobber

isomatte  23.10.2024, 20:30
@Waterfight

Ja, war auch vor der Mindestvergütung für Azubis schon so, da ging halt von der Bruttovergütung fast nichts oder in Ausnahmefällen gar nichts ab, dass hat dann der Ausbildungsbetrieb ganz übernommen wenn ich mich nicht irre.

Da gab es eine Grenze für die Bruttovergütung, aber auch wenn die Grenze überschritten war aber unter der Minijobgrenze lag, gingen geringe Sozialabgaben von der Bruttovergütung ab.

Ja, auch bei einer Ausbildung in Teilzeit bist du krankenversicherungspflichtig. Solange du eine Ausbildung machst, giltst du als Arbeitnehmer und musst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein. Dein Ausbildungsvertrag und dein Einkommen aus der Ausbildung sorgen dafür, dass du automatisch versichert wirst, egal ob du in Vollzeit oder Teilzeit arbeitest. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden wie üblich von deinem Gehalt abgezogen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja natürlich

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr

Waterfight 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 14:50

Aber wenn man unter 500 € verdient oder unter 400 dann ist das ja unter dieser einen spezialgrenze weißt du was ich meine.

Also so wie Minijob

herzilein35  23.10.2024, 15:01
@Waterfight

Trotzdem Ausbildung ist Ausbildung. Das hat mir dem Betrag bzw mit deiner Ausbildungsvergütung nichts zu tun.

Ausbildung hat mit einem Minijob nichts zu tun