Kostenübernahme von Med. Behandlung von Verletzungen in Verbindung mit Straftaten?
Hallo,
ich habe mich gerade gefragt, wie es mit der Kostenübernahme der Krankenkasse von einer Medizinischen Behandlung von Verletzungen die im Rahmen einer Straftat entstanden ist aussieht.
Szenario: ein Einbrecher welcher eine Scheibe einschlug verletzte sich so stark an dem kaputten Glas, dass er extrem blutete und sich ins Krankenhaus begab. Dort wurde er umfangreich behandelt. Sprich nähen der Wunde etc.
Der Täter konnte anhand DNA-Spuren im Blut gefasst werden.
Wie steht die Krankenkasse zu diesem Vorfall? Wird sie einfach die Kosten übernehmen? Oder da es im Rahmen einer Straftat passiert ist wird sie die Kosten der Behandlung des Patienten/Täters zurück verlangen?
4 Antworten
es dürfte dann § 52 SGB V zutreffen:
(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern
Die KK wird zunächst zahlen, aber eine Regressforderung wäre durchaus drin. Das könnte man mit dem § 52 Abs. 1 SGB V begründen:
" 1. Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern."
Deinem Beispiel verleichbare Fälle gab es schon. Ich kenne einen in Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenfahrt. Nach einem Unfall forderte die KK die Kosten zurück - und bekam Recht.
Das ist ein einfacher, selbstversuldeter Unfall und Die Krankenkasse wird die Kosten tragen. Dass das Ganze während der Begehung einer Straftat passiert ist, zählt nicht.
Die wird es zuerst übernehmen, aber dann die Kosten zurück verlangen. Was auch gut ist.
das ist natürlich ein weiteres Problem, ändert aber nichts an der Tatsache, dass Leistungen verweigert oder zurückbehalten werden können; penetrierende Verletzungen (Stich- und Schnittwunden) sind übrigens auch Unfallverletzungen;
liegt der Krankenkasse eine entsprechende Unfalldiagnose vor, wird sie im Regelfall von sich aus tätig und erfrägt beim Versicherten die Einzelheiten;
Dann müsste man wohl lügen. Rate ich natürlich keinem.
Bei mir wurde nachgefragt ob Unfall oder ähnliches Vorlag. Gab nie Probleme.
Auch bei einem Bekannten, der betrunken vom Rad gestürzt ist und die Wahrheit gesagt hat.
Und wie soll sie es erfahren? Also die Polizei fragt nicht ab, wo du versichert bist und informier auch nicht.
Bei Trunkenheitsunfällen auch nicht.