Kostenübernahme von Geschlechtsanpassung?

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Ja, notwendige Maßnahmen werden mit dem Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen übernommen. Dazu zählen die Hormontherapie und die meisten OPs. Was in der Regel nicht übernommen wird, sind bspw. OPs zur Feminisierung des Gesichts bei trans Frauen und vergleichbare Maßnahmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – selbst bisexuell und trans

Erstmal vorneweg: Es wird bei nichtbinären Personen generell nichts übernommen, wenn das so angegeben wird. Das sollte sich ändern, sagte das Bundessozialgericht letzten Herbst, getan hat sich aber noch nichts.
Außerdem ist das jeweils immer eine Einzelfallentscheidung. Es gibt keine generelle Regel, das etwas grundsätzlich übernommen wird, in jedem Fall sitzt da einzeln jemand dran und muss Ja oder Nein sagen.
Außerdem kommt es auf die genaue Krankenkasse an. Private Krankenversicherungen sind oft sehr schwierig. Von den gesetzlichen sind generell AOK und TK am bereitesten, Dinge zu zahlen.

Ansonsten kommt es drauf an, worum es geht.

Hormontherapien und OPs an den Geschlechtsorganen, so wie eine Brustentfernung werden meistens übernommen, wenn der Antrag richtig gestellt wurde, alles vorhanden war usw.

Weitere OPs und Eingriffe wie zb Laserhaarentfernung werden mal übernommen, mal nicht. Da ist das viel Hin und Her. Eine bekannte von mir, die trans Frau ist, hat eine Laserhaarentfernung der Brusthaare übernommen bekommen - aber nur den Bereich, den man tatsächlich im Ausschnitt sieht. Alles andere nicht.
Laserhaarentfernungen am Arm, bevor dieser als Spendehaut für einen Penis gebraucht wird, kann übernommen werden - oft muss man aber seine Chirurgen speziell danach fragen. Und bei zb OPs im Gesicht ist es eher selten, das etwas übernommen wird.

Nichtmedizinische Dinge, wie zb Haare schneiden, spezielle körperformende Unterwäsche oder die Anschaffung neuer Oberbekleidung wird nie übernommen. Hat wahrscheinlich aber auch noch niemand versucht.


KarlKlammer  09.08.2024, 23:00
...die Anschaffung neuer Oberbekleidung wird nie übernommen. Hat wahrscheinlich aber auch noch niemand versucht.

Das fällt tatsächlich nicht in den Bereich der Krankenkassen.

Allerdings hat mal jemand erfolgreich einen entsprechenden Mehrbedarf beim Jobcenter geltend gemacht.

Seraphiel0  10.08.2024, 00:01
@KarlKlammer
Das fällt tatsächlich nicht in den Bereich der Krankenkassen.

Richtig, exakt deshalb hab ich es auch dazu geschrieben. Es ist eine Sache, die für viele zu einer Geschlechtsangleichung gehört, das aber nicht von Krankenkassen übernommen wird. Deshalb bin ich mir nicht sicher, was du mir damit mitteilen willst, das so zu schreiben?

KarlKlammer  10.08.2024, 00:09
@Seraphiel0

Ich habe danach ja geschrieben, an wen man sich wenden könnte, wenn die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind, um sich neu einzukleiden.

Das war eine Ergänzung.

Das ist bei jedem unterschiedlich und es kommt teilweise auch auf die Krankenkasse drauf an.

Die Kostenübernahme muss man ja erstmal beantragen bei der Krankenkasse und dort auch alle Vorraussetzungen erfüllen. Es kann sein, dann es erst einmal abgelehnt wird, muss aber auch nicht. Sollte es abgelehnt werden muss man eben ein Widerspruch einlegen und wieder warten.

Bei manchen werden Hormone und Op‘s komplett übernommen und bei manchen auch nur teilweise.

Bei mir persönlich ist es so, dass mein erster Antrag für die Hormone abgelehnt wurde, weil eines der psychologischen Gutachten nicht ausreichend waren (ich hatte zu dem Zeitpunkt 2 oder 3 von verschiedenen Therapeuten) nach dem Widerspruch + einem neueren Gutachten wurde es dann akzeptiert und somit bekomme ich meine Hormone komplett bezahlt bis auf die Rezeptgebühr von 10€.

Bei den Op‘s musste ich dann ja noch einmal einen Antrag stellen und da der Arzt gleich mehrere Op‘s aufgeschrieben hatte (für den Antrag), anstatt nur die Mastektomie, wurde der Antrag auch erstmal abgelehnt, weil ich zu dem Zeitpunkt erst 16/17 war und man bis auf die Mastek alles nur ab 18 machen darf. Nach der Änderung vom Arzt bekam ich auch da nach dem Widerspruch die Zusage. Die Mastektomie wurde komplett übernommen.

Ich habe dann mit 18/19 nochmal einen Antrag gestellt für die restlichen Operationen und da wurde auch gleich zugestimmt, dass sie alles bezahlen werden. Das einzige was man selbst zahlen muss ist die Zuzahlung vom Krankenhaus pro Tag also 10€ pro Tag.

Ich habe aber auch schon mitbekommen, dass manche nur einen Teil bezahlt bekommen und den Rest selbst zahlen müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Trans ftm

Die OP Kosten Werden Übernommen,.

Nur du muss das Psychologische Gutachten Selbst bezahlen, was du beim Psychologen kriegen kannst. Kostet meistens 500-700 Euro.

Das wird nicht übernommen, musste selbst bezahlen.

Das einzige was du zahlen musst ggf. sind die Krankenhaus Zimmer kosten, aber das ist eigendlich überall der fall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst Nicht Binär und Trans

Fxnn48  09.08.2024, 20:48

Ich persönlich musste keine Gutachten bezahlen auch keine Indikationsschreiben, eventuell ist das auch unterschiedlich.

Sweety07121998  09.08.2024, 20:53
@Fxnn48

Ich musste alles selber bezahlen , vlt lags aber daran das meine Psychologin eigendlich ne Private war. Aber die hat mit der Krankenkasse abgerechnet. Hatte da halt glück, weil ich da relativ schnell damals nen Termin kriegen konnte. Musste ewig von deren Abrechnugsservice nen Brief an die Krankenkasse senden. Damit die es übernehmen. Bzw. musste vorher nen Antrag auf Kostenüberahme, für die Psychologin machen. Bzw. nachweise bringen, das es kein Psychologe , in absehbbare zeit , termine frei hatte.

KarlKlammer  09.08.2024, 20:53
Nur du muss das Psychologische Gutachten Selbst bezahlen, was du beim Psychologen kriegen kannst. Kostet meistens 500-700 Euro.
Das wird nicht übernommen, musste selbst bezahlen.

Die Krankenkasse wird den Medizinischen Dienst beauftragen ein Gutachten anzufertigen. Dafür reicht es aus Behandlungs- und Befundberichte, sowie Indikationsschreiben einzureichen. Ein selbst einzureichendes Gutachten ist für die Kostenübernahme nicht notwendig.

Nur weil du sinnlos Kohle für ein Gutachten rausgeschmissen hast, musst du das nicht allen anderen auferlegen.

Möglich, aber halt nicht sicher (bei erster Einreichung wird sowieso mindestens einmal abgelehnt erfahrungsgemäß). Gibt halt leider auch SEHR viel Spielraum bezüglich was ist notwendig und was nicht, weil halt nicht jede Betroffene Person das braucht (ergo = kein Standardprozess).

Kenne viel zu viele Personen, die selbst in die Tasche gegriffen haben, weil sie JAHRE mit den Krankenkassen diskutieren mussten...und das heute auch noch so

Thema ist halt auch, dass die WHO Transleute umkategorisiert hat - und zwar in die Kategorie "sexuelle Gesundheitsstörung". Das ist zwar "schön", dass das keine mentale Störung mehr ist, gibt den Krankenkassen aber um einiges mehr Freiheiten sowas als rein kosmetische Anpassung einzugruppieren und NICHT zu zahlen. Eine Medaille hat immer zwei Seiten leider.

Also du brauchst sehr viel Durchhaltevermögen um es durchzukriegen


KarlKlammer  09.08.2024, 20:21

Deine rechtliche Einschätzung deckt sich nicht mit den realen Vorgaben des Bundessozialgerichts.

ICD-11 spielt für Kostenübernahmen bei Transitionsbehandlungen praktisch keine Rolle.