Können Vermieter und Eigentümer verschiedene Personen sein?

5 Antworten

Ist möglich, bei uns ist das genau so. Unser Vermieter ist der Sohn des Eigentümers.

Von Experte Gerhart bestätigt

Hier sind mehrere Themen betroffen. Ich gehe davon aus, dass Deine Mutter keine Nießbrauchberechtigte ist.

  1. Als Eigentümer bist Du rechtlich auch der Vermieter.
  2. Deine Mutter kann Dich gesetzlich vertreten, wenn sie eine entsprechende Vollmacht von Dir hat
  3. Eine vereinbarte Miete wird steuerrechtlich immer dem Eigentümer als Einnahme zugeordnet. Was Du dann nach Steuerzahlung damit machst, ist Deine Sache
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Angi1703 
Beitragsersteller
 30.04.2024, 22:05

Dann erhält sie die Miete und ich muss versteuern?

GGImmo  01.05.2024, 07:14
@Angi1703

Auch wenn die Miete auf ein Konto Deiner Mutter fließt, bist Du als Eigentümerin steuerpflichtig. Bei Deiner Mutter wird das dann als eine Schenkung von Dir behandelt.

Angi1703 
Beitragsersteller
 01.05.2024, 08:11
@GGImmo

Im Internet steht jetzt derjenige der die Miete erhält muss auch versteuern, anders wäre es ja auch überhaupt nicht fair. Nun weiß ich echt nicht was stimmt

GGImmo  01.05.2024, 12:42
@Angi1703

Das kommt wahrscheinlich daher, dass man davon ausgeht, dass der, der die Miete erhält auch der Eigentümer ist. Aber Du kannst natürlich Deinen Steuerberater fragen

Das ist durchaus möglich z.B. bei Eltern, die Ihre Häuser aus Gründen der Erbschaftsteuerersparnis auf die Kinder übertragen und sich selber den Nießbrauch vorbehalten haben.

Da bleiben die Eltern Vermieter ohne Eigentümer zu sein.

Das nennt man HAUSVERWALTUNG !

Das ist dann deine Mutter in Person - alles in Ordnung .

Mutter versteuert nur ihr eigens Einkommen . = ZB = die Aufwandentschädigung !

Die Miete geht zu deinen Lasten .

Ja und lass da keinesfalls einen Nießbrauch eintragen, macht das einfach so.

Sie ist dein Vertreter und fertig.