Können Vermieter und Eigentümer verschiedene Personen sein?
Hallo,
ist es möglich, dass meine Mutter meine Wohnung vermietet. Ich bin Eigentümer aber möchte das meine Mutter sich um diese Wohnung kümmert, sie vermietet, erhält die Mieteinnahmen, versteuert diese und kümmert sich auch um alles andere.
Ist das möglich?
5 Antworten
Ist möglich, bei uns ist das genau so. Unser Vermieter ist der Sohn des Eigentümers.
Hier sind mehrere Themen betroffen. Ich gehe davon aus, dass Deine Mutter keine Nießbrauchberechtigte ist.
- Als Eigentümer bist Du rechtlich auch der Vermieter.
- Deine Mutter kann Dich gesetzlich vertreten, wenn sie eine entsprechende Vollmacht von Dir hat
- Eine vereinbarte Miete wird steuerrechtlich immer dem Eigentümer als Einnahme zugeordnet. Was Du dann nach Steuerzahlung damit machst, ist Deine Sache
Das ist durchaus möglich z.B. bei Eltern, die Ihre Häuser aus Gründen der Erbschaftsteuerersparnis auf die Kinder übertragen und sich selber den Nießbrauch vorbehalten haben.
Da bleiben die Eltern Vermieter ohne Eigentümer zu sein.
Das nennt man HAUSVERWALTUNG !
Das ist dann deine Mutter in Person - alles in Ordnung .
Mutter versteuert nur ihr eigens Einkommen . = ZB = die Aufwandentschädigung !
Die Miete geht zu deinen Lasten .
Ja und lass da keinesfalls einen Nießbrauch eintragen, macht das einfach so.
Sie ist dein Vertreter und fertig.
Dann erhält sie die Miete und ich muss versteuern?