Können mir meine Eltern den Kontakt verbieten?
Können mir meine Erziehungsberechtigten den einvernehmlichen Kontakt zu meinem leiblichen Vater [kein Sorgerecht mehr] verbieten, wenn von ihm keine nachweisliche Gefahr ausgeht? Bin 16.
ist dein leiblicher vater auch dein rechtlicher vater oder wurdest du vom mann deiner mutter adoptiert?
Wurde vom Mann meiner Mutter adoptiert
4 Antworten
Wenn du adoptiert wurdest gilt dein Vater rechtlich nicht mehr als dein Vater.
In dem Fall ist das aber relativ egal, du darfst dir selber aussuchen mit welchen Personen du Umgang pflegst, solange diese Kontakte das Kindeswohl nicht gefährden.
Deine Eltern dürfen euch den Kontakt also nicht verbieten, solange du dafür keine längeren Strecken fahren musst, und abends wieder da bist. (Übernachtungen und gemeinsamen Urlaub können sie verbieten).
Da dein leiblicher Vater nicht mehr dein rechtlicher Vater ist, können deine Eltern dir den Umgang verbieten, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung darin sehen. Noch sind sie sorgeberechtigt! Das ändert sich dann mit deiner Volljährigkeit.
ABER:
der leibliche Vater hat nach neuster Rechtsprechung ein Umgangsrecht.
Der BGH hat entschieden, dass dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht auch dann zustehen kann, wenn das Kind mit seiner Einwilligung adoptiert worden ist. Nach § 1686a BGB hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Umgangsrecht, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Und auch hier ist wieder der Knackpunkt: Kindeswohl.
Letztendlich müsste es also ein Gericht entscheiden, wenn dein leiblicher Vater auf sein Umgangsrecht pocht, deine Mutter und dein Adoptivvater es aber anders sehen.
Auch du würdest mit deinen 16 Jahren vor Gericht angehört werden.
Aber wer will schon eine gerichtliche Auseinandersetzung?
Deine Eltern haben vielleicht ihre (berichtigten) Gründe. Nur dein leiblicher Vater wird es anders sehen und du willst dir dein eigenes Bild machen. Das ist verständlich. Aber was tun in so einer Situation? Offensichtlich kommst du mit Gesprächen bei deinen Eltern nicht weiter. Du könntest dich also heimlich mit ihm treffen. Kommt das allerdings raus, wäre ein Familienkrach auch vorprogrammiert.
Vielleicht solltest du deinen Eltern nochmal in Ruhe klar machen, dass sie zwar jetzt vielleicht noch das Recht haben den Kontakt zu untersagen, aber du in spätestens zwei Jahren ja eh machen kannst was du willst.
Und das er eben trotzdem noch ein Umgangsrecht hat und man sich kaum deswegen nun vor Gericht rumzanken wollen würde, weil es eben auch dein ausdrücklicher Wunsch ist, sich ab und an mit ihm zu treffen.
Nein, denn dein leiblicher Vater hat Recht dich zu sehen und auch mit dir Zeit zu verbringen. Und das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Den Kontakt kann man auch beim Familiengericht feststellen lassen.
Brauch er auch nicht.
Fragesteller ist 16, und darf Kontakt haben mit wem er will, ganz unabhängig davon wer derjenige ist.
Zumindest solange derjenige keine schlechten Einfluss auf Ihn hat, und den müssten die Mutter und der Adoptivvater nachweisen.
Unwahrscheinlich daß sie das können.
Nein. Dein Vater hat sogar ein gesetzliches Umgangsrecht, das er notfalls gerichtlich durchsetzen kann.
er ist nicht der rechtliche vater. somit hat er garkeine rechte mehr.