Kann ich mit 16 entscheiden ob ich Kontakt mit meinem Vater will?
Hallo,
Ich bin 16 Jahre alt und lebe bei meiner Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat. Ich hatte nie viel Kontakt zu meinem Vater und möchte das auch aus persönlichen Gründen nicht ändern. Jetzt möchte mein Vater, obwohl ich Nein gesagt habe, sich mit mir treffen und zu mir kommen, gegen meinen Willen. Ich habe ihm bereits mitgeteilt, dass ich das nicht möchte. Was kann ich tun, wenn er trotzdem kommt, oder habe ich überhaupt das Recht, das zu entscheiden?
7 Antworten
Kann ein Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen werden?
Über dem Kindeswillen steht noch immer das Kindeswohl. Steht das Kind dem Umgang, zum Beispiel mit dem Vater, jedoch stark ablehnend gegenüber, kann dies nicht nur gegen dessen Willen sein, sondern sich unter Umständen auch negativ auf das Kindeswohl auswirken. Doch auch die Manipulation des Kindes durch den anderen Elternteil kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Stellt sich heraus, dass dieser auf das Kind derart einwirkt, dass dieses eine Abneigung gegen das Umgangsrecht entwickelt, kann dieses Verhalten auch für ihn Konsequenzen haben.
Nein, das Kind kann ab 12 mitentscheiden. Verweigert es, wird es nicht gezwungen. Kann der Vater allerdings nachweisen, dass es negativ von der Mutter beeinflusst wurde und ihn deswegen nicht sehen will, kann dies Konsequenzen für die Mutter haben und zwar hin bis zum Entzug des Sorgerechts. Nur bei einer 16 jährigen wird nicht mehr davon ausgegangen werden können, da die Beweisführung sich hier schwerer gestalten dürfte als bei einem 5 Jährigen.
Fazit: sie muss ihn nicht sehen wenn sie nicht will.
Maßgeblich ist hier also der erste Teil der Aussage:
Über dem Kindeswillen steht noch immer das Kindeswohl. Steht das Kind dem Umgang, zum Beispiel mit dem Vater, jedoch stark ablehnend gegenüber, kann dies nicht nur gegen dessen Willen sein, sondern sich unter Umständen auch negativ auf das Kindeswohl auswirken.
Da müssten wohl im Einzelfall die Interessen abgewogen werden. Nicht zulässig ist es jedenfalls, dass ein Elternteil das Kind gegen den anderen Elternteil aufhetzt um dadurch den Umgang zu unterbinden; in so einem Fall wäre nach Auffassung des Gerichts das Kindeswohl gefährdet!
Grundsätzlich hat dein Vater Anspruch auf einen Umgang mit dir.
Wenn du dich nicht treffen möchtest sollte er dies auch akzeptieren und nein du musst dich nicht mit ihm treffen.
Dein Vater hat zwar in der Theorie ein Umgangsrecht - aber kein Gericht in Deutschland wird dieses anordnen, wenn ein 16-jähriger dies partout nicht will.
Wenn deine Mutter hinter dir steht, dann hast du nichts zu befürchten.
Du musst nicht mit ihm Kontakt haben wenn du es nicht möchtest dich zwingt keiner
sehr unklar. Was da steht hieße also, das Kind muß den Vater treffen, denn ansonsten wäre das Kindeswohl gefährdet.