Kleinanzeigen Kauf ohne Gewährleistung?


30.06.2024, 22:10

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5 Antworten

Selbst wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hätte, muss die Kaufsache der Beschreibung entsprechen.

Ist das nicht der Fall, hast du Ansprüche gegen den Verkäufer.

Du müsstest nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon da war. Wenn er am Tag 1 funktioniert und am Tag 2 kaputt geht, dann greift die Gewährleistung nicht.

Wenn er nicht anspringt würde ich mal nach der Batterie schauen. Auch wenn er nicht in Topform ist er gehört jetzt dir. Hättest ihn ja nicht kaufen müssen. Jetzt nachdem deine Freunde dich verunsichert haben den Kauf rückgängig machen ist nicht möglich. Hätte man gar nicht kaufen sollen,da dran rum gebastelt wurde.


grisu2101  30.06.2024, 21:48

Meine Rede! Und dann auch nich frisiert..... ne, geht gar nicht !!

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 21:55
@grisu2101

Ja aber wenn da steht das es von Professionellen Leute gemacht wurde, hatte ich keine Bedenken.

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grisu2101  30.06.2024, 21:57
@Chris0161

Ach Junge..... das macht es doch nicht legal !!! Das Ding ist trotzdem illegal auf der Strasse.
Und ganz ehrlich: Mein Schrauber würde mir NIEMALS meinen Roller frisieren, denn der ist Profi. Das dazu.....

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 22:05
@grisu2101

ja habe da nicht so viel Ahnung. Hätte mich besser informieren sollen. Aber was kann ich jetzt machen? Habe eine Menge Geld gezahlt und möchte es zurück.

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 21:54

das habe ich natürlich schon gemacht. Die ist in Ordnung. E starter funktioniert trotzdem nicht. Heißt etwas anderes ist schuld. Das wiederum würde heißen das nicht alle stop mit dem Roller war

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grisu2101  30.06.2024, 22:05
@Chris0161

Check mal die Sicherungen.... Springt der denn mit Kickstarter an, sofern er einen hat ?

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 22:06
@grisu2101

ja damit hat er ihn auch anbekommen. Jetzt klappt selbst das nicht.

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Sind Deine Freunde Gutachter ? Nein ?
Dann interessiert niemanden, was sie sagen.
Wenn er nicht mehr anspringt hat der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung, sofern die Gewährleistung greift. Das sehe ich hier aber nicht.

Ausserdem ist das Teil frisiert und hat auf der Straße nichts mehr zu suchen, das sollte Dir klar sein.

Ich würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn ich so eine Bastelkiste kaufe daß es auch mal zu Problemen kommen kann.


Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 21:45

Keine Gutachter an sich aber Fachleute.

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grisu2101  30.06.2024, 21:47
@Chris0161

Genau, keine Gutachter. Und das bräuchtest Du für eine Klage.
Warum kaufst Du so ein frisiertes Teil ?? Das sind zu 99% immer Bastelkisten.
Und die Zulassung ist erloschen, auf der Straße darfst Du Dich damit keinesfalls erwischen lassen !

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 21:49
@grisu2101

Die wurde am selben Tag angemeldet das ist kein Problem

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grisu2101  30.06.2024, 21:52
@Chris0161

Was ist kein Problem ?? Die Kiste ist frisiert, erwischt man Dich damit, landest Du vorm Richter wegen Fahren ohne Führerschein. Dieses Teil hat keine Zulassung mehr, weil durch das Frisieren diese erloschen ist. Das ist unabhängig von einer Anmeldung oder einer Versicherung, weil die Leute bei der Versicherung nicht wissen können daß die Karre frisiert ist !!!
Du solltest schon wissen was Du da tust, bevor Du Dir sowas einhandelst, das ist ein Riesenproblem weil Jugendliche ständig kontrolliert werden.

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 21:52
@grisu2101

Ja ich weiß passiert mir bestimmt nicht nochmal und außerdem stand dort ja von professionellen Leuten gemacht. Soll ich mir ein gut achten besorgen?

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 21:57
@grisu2101

Also meinst du ich habe keine Chance mein Geld zurück zubekommen?

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grisu2101  30.06.2024, 21:57
@Chris0161

Ich glaube eher nicht. Wie alt bist Du ? Versuch es mit Deinen Eltern.....

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 22:02
@grisu2101

Führerschein habe ich. Das Tuning an sich ist ja nicht strafbar, solange man sich an die Gesetzlichen Bestimmungen hält oder nicht? Ich ging davon aus, dass unter „Professioneller Arbeit das auch eingehalten wurde.

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grisu2101  30.06.2024, 22:03
@Chris0161

Wie schnell fährt der Roller ? Mehr als 45 + 10% - also 49,5 kmh ?
Was wurde genau verändert beim Tuning ?

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 22:09
@grisu2101

Also auf der Rückfahrt ging nicht mehr als 50. habe eine Bild mit dem was geändert wurde. Bearbeite die Frage

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grisu2101  30.06.2024, 22:17
@Chris0161

Schau was evtl. Illegal verändert wurde, zurückbauen und reparieren. Fertig.

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 22:26
@grisu2101

deiner Erfahrung nach lässt sich da gesetzlich nichts machen? Weil das wird sicherlich sehr teuer.

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Gewährleistungsrecht durchsetzen. Notfalls klagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft

AnglerAut  30.06.2024, 21:39

Welche Gewährleistung denn? Wenn er am ersten Tag funktioniert hat, dann war wohl kein Mangel bei Übergabe da.

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xxHistoryxx  30.06.2024, 21:42
@AnglerAut

Was ist, wenn ich Dir sage, dass das Gewährleistungsrecht immer nur dann greift, wenn Übergabe (oder eine Art des Gefahrübergangs) vorliegt?

Es kommt darauf an, dass man feststellt, dass der Roller schon vorher mangelbehaftet war. Das wird ein Sachverständiger klären können.

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AnglerAut  30.06.2024, 21:44
@xxHistoryxx

Der Vortrag des FS war: ich hab das Ding bekommen, da hat es funktioniert. Damit hat er bisher keinen Mangel genannt, der bei gefahrübergang vorlag.

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 21:48
@AnglerAut

Vor dem Kauf habe ich ihn mir angeschaut da sprang er auch nicht an. Habe mir dabei aber nichts gedacht da es häufig der Fall ist wenn Fahrzeug für lange Zeit nicht fahren werden. Heißt Batterie muss leer gewesen sein. Aber geht immer noch nicht an.

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AnglerAut  30.06.2024, 21:57
@xxHistoryxx

Der FS muss halt beweisen, dass der Mangel nicht erst entstanden ist. Das wird der Verkäufer behaupten und wird immer sehr schwer zu widerlegen sein.

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xxHistoryxx  30.06.2024, 22:05
@AnglerAut

„der Roller läuft einwandfrei, ohne Probleme“ klingt mir schon sehr nach einer Beschaffenheitsvereinbarung.

Man könnte aber natürlich auch schauen, ob man, bei diesen Umständen, auch damit rechnen konnte, dass der Roller am nächsten Tag einfach nicht mehr anspringt. Der Umstand, dass der Roller nach einem Tag nicht mehr fahrtüchtig ist, spricht für eine Beschaffenheit, die nach der Art der Sache (auch wenn es ein getunter Roller ist) nicht zu erwarten ist. Dann muss das aber auf einen Verschleiß zurückzuführen sein, der im Hinblick auf das Alter, die Laufleistung, die Nutzung und die Anzahl der Vorbenutzer angemessen erscheint. Bei dem Preis denke ich das aber nicht. Jedenfalls wird da ein Sachverständiger noch einmal Gewissheit bringen können.

Im Übrigen darf der Verschleiß nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH keine sicherheitsrelevanten Teile betreffen, sonst liegt ebenfalls ein Sachmangel vor.

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 22:14
@xxHistoryxx

Wie sieht das mit dem Tuning aus. Ich bin davon ausgegangen, dass die Professionellen Leute da nicht illegales gemacht haben. Könnte ich auch dafür verlangt werden. Er ist ja auch nicht mit mir nicht mehr als 45-50 km/h gefahren.

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xxHistoryxx  30.06.2024, 22:19
@Chris0161

Ich kenne mich damit zu wenig aus. Er hat nur geschrieben, dass das Profis gemacht hätten.

Grds. ist Tuning nicht verboten, muss aber den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wenn sich herausstellt, dass das nicht der Fall ist, kannst Du das sogar gegen de Verkäufer verwenden. Dann läge ein Sachmangel in Form der Nichtnutzbarkeit im Straßenverkehr vor, also entspräche die Sache nicht dem gewöhnlichen Verwendungszweck.

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 22:27
@xxHistoryxx

Kannst du mir vielleicht sagen an wem ich much da wenden kann um mehr zu erfahren?

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Chris0161 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 22:44
@xxHistoryxx

Der Rechtslage dazu. Möchte gerne mein Geld zurück.

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xxHistoryxx  30.06.2024, 22:46
@Chris0161

Ich würde noch einmal nachdrücklich mein Geld verlangen. Und wenn das nicht geht, dann ab zum Anwalt. Oder Du machst das alles selbst mit der Klage. Ist aber mit Risiken verbunden.

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grisu2101  30.06.2024, 21:40

Wo ist da die Gewährleistung ? Sehe ich nicht.

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grisu2101  30.06.2024, 21:43
@xxHistoryxx
  • Oder Du ? Der Roller fuhr doch bei Übergabe, wer weiss was der damit angestellt hat mit so einer frisierten Kiste ??

Bei sowas verdienen nur die Anwälte, sonst niemand.

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xxHistoryxx  30.06.2024, 21:50
@grisu2101

„der Roller läuft einwandfrei, ohne Probleme“ klingt mir schon sehr nach einer Beschaffenheitsvereinbarung.

Man könnte aber natürlich auch schauen, ob man, bei diesen Umständen, auch damit rechnen konnte, dass der Roller am nächsten Tag einfach nicht mehr anspringt. Dann muss das aber auf einen Verschleiß zurückzuführen sein, der im Hinblick auf das Alter, die Laufleistung, die Nutzung und die Anzahl der Vorbenutzer angemessen erscheint. Bei dem Preis denke ich das aber nicht.

Im Übrigen darf das nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH keine sicherheitsrelevanten Teile betreffen.

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xxHistoryxx  30.06.2024, 21:58
@grisu2101

Du meinst also, bei getunten Rollern kann man erwarten, dass sie am nächsten Tag einfach nicht mehr anspringen?

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grisu2101  30.06.2024, 22:00
@xxHistoryxx

Nicht unbedingt, aber will der Käufer dem Richter die Verkaufsanzeige vorlegen wo drin steht daß der Roller frisiert ist und dann sagen: "Ich bin einen Tag gefahren, und am nächsten Tag sprang sie nicht mehr an"..... ??
Das Ganze ist absoluter Murks, er hätte den Roller niemals kaufen sollen!
Der Richter würde das Teil sofort beschlagnahmen lassen und ein Gutachten erstellen lassen mit allen Folgen..... Sicher aber.

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