Bei Kleinanzeigen auf Privatkauf hinweisen?
Hey,
muss man bei einer Anzeige auf eBay-Kleinanzeigen auf einen Privatkauf hinweisen?
Ich sehe immer viele Nutzer, die diese standard Verkaufsklausel "Da dies ein Privatkauf ist, erfolgt er unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
Jedoch steht auf den eBay Profilen doch drunter, ob es sich um einen privaten oder geschäftlichen Händler handelt und das Recht ändert sich durch die Klausel doch auch nicht, oder liege ich da falsch?
Lg,
Hui
3 Antworten
Der Hinweis ist schon wichtig, weil Du nur so die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung wirksam ausschließt, andernfalls musst Du nämlich auch als Privatverkäufer dafür geradestehen.
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/
diese ausschlußklausel dürfen privatleute beim verkauf gebrauchter waren angeben. damit entfällt der anspruch des käufers auf eine gewährleistung.
nicht aber auf schadensersatz bei sachmängel; d.h. verschweigt der verkäufer einen mangel, gilt die klausel nicht und er muss lt. § 434 BGB haften.
Hier ein Artikel mit den entsprechenden Möglichkeiten. Es wäre zuviel das alles hier zu erwähnen.
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/
Da du vorhast etwas zu verkaufen wäre es m.E. wichtig, auch die Hinweise von Kleinanzeigen selbst zu lesen.