Wie Rückgabeausschluss und Garantieausschluss schreiben bei eBay Kleinanzeigen?
Ich habe folgendes geschrieben:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, keine Rückgabe möglich"
Ist das so in Ordnung oder sollte man noch zusätzlich schreiben?
5 Antworten
Das ist ok so. Wichtig ist halt immer, dass man nicht "Garantie" schreibt.
Ist ok so.
Aber wenn der Käufer mit PayPal Käuferschutz zahlt und anschließend bei Paypal einen Käuferschutz-Antrag stellt – warum auch immer – dann hast du in jedem Fall schlechte Karten, egal was in deiner Anzeige steht.
Beim Privatverkauf gibt es kein 14-Tägiges Rückgaberecht, also kannst du den Teil einfach weglassen. Es reicht aus, dass du die Sachmängelhaftung ausschließt.
Wenn du aber öfters gebrachte Dinge verkaufst, solltest du noch folgenden Absatz hinzufügen:
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.
Was heißt das genau?
Worauf beziehst du dich? Auf den Zusatz? Na ja, du bist immer noch für den Verkauf haftbar, wenn du groß fahrlässig handelst und z.B. potentiell gefährliche Defekte verschweigst
Warum der Zusatz wichtig ist, wird hier beschrieben:
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/
Das ist wichtig, wenn Verkäufer immer mal wieder etwas zum Kauf anbieten. Der Haftungsausschluss erscheint nämlich auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäftsbedingung, sobald sie ihn für drei oder mehr Angebote verwenden oder verwenden wollen. Für solche AGB gelten verschärfte Voraussetzungen für den Ausschluss der Sachmangelhaftung. Er ist insgesamt unwirksam, wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehlt.
D.h. wenn ich diese Teil mit "Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt"
einfüge kann ich für nichts belangt werden oder wie? Verstehe ich grad net
einfüge kann ich für nichts belangt werden oder wie? Verstehe ich grad net
Du kannst belangt werden, wenn du grob fahrlässig handelst und der Käufer dadurch zu schaden kommst.
Aber ud schließt die Sachmangelhaftung wirksam auch bei mehrfachen Verkäufen aus
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung"
Das ist völlig ausreichend.
Ich weiß nicht wie rechtskräftig das wirklich ist, aber ich würde mich an die Informationen aus diesem Artikel halten:
https://www.techbook.de/shop-pay/shops-marktplaetze/ebay-kleinanzeigen-falscher-satz-haftung-1
Die Erläuterungen klingen einleuchtend.
Was heißt das genau?