Fahrrad verkauft?
Guten Tag ich habe eine Frage reicht es wenn ich z.b ein Fahrrad Verkaufe an privat und folgendes in denn Kaufvertrag schreibe.
Keine Garantie kein Umtausch.
Ich schließe jegliche sachmängelhaftung aus dieser Verkauf erfolgt und Ausschluss jeglicher Gewährleistung der Kauf Gegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Käufer hat mir nun eine Rechnung geschickt die ich bezahlen soll...
4 Antworten
auch beim ADFC gibt es solche Klauseln. gekauft wie besehen & nach Probefahrt unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung
Das war schon richtig. Wenn er jetzt eine Rechnung präsentiert, würde ich das einfach ignorieren.
Das war ein gebrauchtes Fahrrad. Dann muß er sich ein neues Fahrrad kaufen, wenn ihm das nicht paßt
Man sollte detailierter angeben, was man da verkauft, eventuell auch den Zustand erwähnen.
Hab ich ja genaue model Bezeichnung. Hab auch hingeschrieben Fahrrad sollte erstmal richtig Durchgeschenk werden bevor man es fährt etc.. aber ist doch sein Problem wenn er jetzt alles an dem Fahrrad reparieren lässt..
Es ist egal was du schreibst. Ein Kaufvertrag, in dem nur der Kaufgegenstand und der Kaufpreis nieder geschrieben wurde, ist genauso wirksam wie ein Kaufvertrag, in dem jede Kleinigkeit und jeder rechtliche Ausschluss oder Einschluss nieder geschrieben wurde. Auch ein nur mündlicher Kaufervertrag steht unter dem gleichen Schutz des Gesetzes.
Wenn z.B. ein Käufer arglistig getäuscht wurde, greift ein Käuferschutz für den Käufer mit Minimal Vertrag genauso, wie für den mit dem ausführlichsten Kaufvertag.
Was sind denn die Argumente des Käufers? Er muss doch ein schlagkräftiges Argument vorgebracht haben, warum du ihm seine Rechnung zahlen sollst!
Als Privatperson ist es gekauft wie gesehen. Der kann dir da garnix.
Ich habe auch extra reingeschrieben verkauft wird unter Ausschluss jeglicher sachmängelhaftung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung