Fahrrad verkauft?

4 Antworten

auch beim ADFC gibt es solche Klauseln. gekauft wie besehen & nach Probefahrt unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung

Das war schon richtig. Wenn er jetzt eine Rechnung präsentiert, würde ich das einfach ignorieren.

Das war ein gebrauchtes Fahrrad. Dann muß er sich ein neues Fahrrad kaufen, wenn ihm das nicht paßt

Man sollte detailierter angeben, was man da verkauft, eventuell auch den Zustand erwähnen.


Futurejumpe 
Beitragsersteller
 14.06.2023, 21:27

Hab ich ja genaue model Bezeichnung. Hab auch hingeschrieben Fahrrad sollte erstmal richtig Durchgeschenk werden bevor man es fährt etc.. aber ist doch sein Problem wenn er jetzt alles an dem Fahrrad reparieren lässt..

Es ist egal was du schreibst. Ein Kaufvertrag, in dem nur der Kaufgegenstand und der Kaufpreis nieder geschrieben wurde, ist genauso wirksam wie ein Kaufvertrag, in dem jede Kleinigkeit und jeder rechtliche Ausschluss oder Einschluss nieder geschrieben wurde. Auch ein nur mündlicher Kaufervertrag steht unter dem gleichen Schutz des Gesetzes.

Wenn z.B. ein Käufer arglistig getäuscht wurde, greift ein Käuferschutz für den Käufer mit Minimal Vertrag genauso, wie für den mit dem ausführlichsten Kaufvertag.

Was sind denn die Argumente des Käufers? Er muss doch ein schlagkräftiges Argument vorgebracht haben, warum du ihm seine Rechnung zahlen sollst!

Als Privatperson ist es gekauft wie gesehen. Der kann dir da garnix.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2016 im Fahrradbereich Tätig

Futurejumpe 
Beitragsersteller
 15.06.2023, 10:46

Ich habe auch extra reingeschrieben verkauft wird unter Ausschluss jeglicher sachmängelhaftung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung