Ebay-Kleinanzeigen Käufer will Geld zurück?
Ich habe vor einpaar Tagen, eine Dashcam via EBay-kleinanzeigen verkauft.
Weil bei der Dashcam das Handbuch fehlt und ich den Artikel als neu inseriert habe (was er auch ist), möchte der Käufer nun von 100€ Kaufpreis 20€ zurück.
ich denke nicht dass ich dass muss zumal ich immer diesen Text hinzufüge
(Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung und Gewährleistungen oder Garantien.
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt)
Wie sieht es da jetzt aus, soll ich den Käufer zur Tür schicken oder zahlen?
Lg
3 Antworten
Bei einem neuwertigen Artikel ist eine Gebrauchsanweisung nun mal ein Muss. Aber: die muss nicht in gedruckter Form vorliegen, gibt es ja oft auch nicht vom Hersteller. Also kannst Du ihm das Ding runterladen und als pdf nachschicken. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile.
Und: Dein komischer Text schützt Dich natürlich nicht davor, Dinge zu verschicken, die Du beworben hast. Vor allen nicht vor Ansprüchen bei Sachmängeln.
Und wenn keine Gebrauchsanleitung mitverkauft wurde, so schuldet er auch keine.
Das sehe ich anders.
Du hast recht. Ich hatte das "und ich den Artikel als neu inseriert habe" schlicht überlesen. Und wenn er das als neu verkauft hat, gehört natürlich auch die Anleitung dazu.
Dein Text schützt dich nicht davor, wenn du falsche Tatsachen behauptest.
Als Neu gilt eine Ware nur, wenn sie noch nie benutzt wurde, alles andere wäre allerhöchstens neuwertig. Wenn da schon was fehlt, dann gehe ich mal davon aus, dass das Ding auch benutzt wurde - warum sonst sollte man sowas auch bei ebay Kleinanzeigen verkaufen?
Musst du halt abschätzen wie groß das Risiko ist. Recht auf Rabatt hat er nicht, du kannst aber sagen er bekommt das Geld wieder und du nimmst die Ware zurück. Damit wärst du auf der sicheren Seite. Danach verkaufst du es nochmal mit korrekter Beschreibung.
Achso, du hast also einen Artikel als "Neu" verkauft, ohne dich überhaupt über den neuen Zustand in Kenntnis zu setzen?
Wird ja immer besser. Ja, du musst erstatten!
Dann kannst du es auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Aber das macht ohnehin niemand wegen den paar Euro, insbesondere weil die Rechtslage hier nicht vollkommen klar ist. Ich würde einfach anbieten 5€ Rabatt anzubieten wegen der fehlenden Gebrauchsanleitung, was du vergessen hast zu erwähnen. Wenn er das nicht nimmt und weiter mit rechtlichen Schritten droht, würde ich ihm einfach sagen, dass du nur noch auf Schreiben seines Anwalts antworten wirst. Danach wird da ohnehin nichts mehr folgen.
Besorg dir die Anleitung aus dem Internet und schicke ihm die. Fertig.
Bis auf die "Garantien" ist dieser Text tatsächlich sinnvoll. Und wenn keine Gebrauchsanleitung mitverkauft wurde, so schuldet er auch keine.