Ebay Kleinanzeigen was tun wenn Verkäufer sich nichtmehr meldet?

Rubezahl2000  15.11.2023, 20:37

Hast du bar gezahlt?

Sloppy764 
Beitragsersteller
 15.11.2023, 20:40

Es war durch ein Tausch meines Handys, kann man auch so im Chat zwischen Ihm und mir nachlesen (ich hatte beim Tausch auch einen zeugen)

3 Antworten

Bei einem Privatverkauf bekommt man keine Gewährleistung das ist nur bei Händlern so.

Du könntest ihn für arglistige Täuschung belangen.


Sloppy764 
Beitragsersteller
 15.11.2023, 20:42

Natürlich erhält man bei Privatverkauf ebenfalls Gewährleistung.

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reepzii  15.11.2023, 20:43
@Sloppy764

Vielleicht wenn es schriftlich ausgemacht wurde. Sonst nein.

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M111evo  15.11.2023, 20:45
@Sloppy764
Natürlich erhält man bei Privatverkauf ebenfalls Gewährleistung.

Die Dir in diesem Fall aber nichts nützt, weil es im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf bei einem Privatkauf keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate gibt.

Du als Käufer bist hier in der Nachweispflicht, dass der Fehler schon vor der Übergabe an Dich bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er Dir das arglistig verschwiegen hat.

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Verofant  15.11.2023, 20:40

...was bei einem Privatverkäufer äußerst schwierig sein dürfte, vor allem, wenn das Gerät bei Abholung besichtigt wurde.

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reepzii  15.11.2023, 20:41
@Verofant

Ja auf jeden Fall.

Habe nur die Möglichkeiten aufgezählt. Lohnen wird es sich aber sowieso nicht bei einem so niedrigen Preis.

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Du könntest dir einen Anwalt nehmen. Erfolgsaussichten: Seeeehr gering.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich würde dir empfehlen, es als Lehrgeld zu verbuchen.


Sloppy764 
Beitragsersteller
 15.11.2023, 20:43

Mit Zeugen + Chat verlauf? Während einer Gewährleistung gilt doch auch wenn der Schaden in ka. erst 2 Monaten auftritt. Die Beweispflicht sollte beim Käufer liegen

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Verofant  15.11.2023, 20:49
@Sloppy764

Ja, sie liegt beim Käufer und das dürfte dein Problem sein.

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Die Plattform heißt Kleinanzeigen, ganz ohne eBay.

In dem Fall sollte ich nun 1 Jahr Gewährleistung von Ihm haben.

Selbst wenn:

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate.

(ich habe das Handy abgeholt).

Dann hast Du ganz schlechte Karten:

Du hättest das Handy vor der Bezahlung und vor der Übergabe an Dich überprüfen müssen.

Rechtlich musst Du als Käufer bei einem Privatkauf nämlich zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Fehler schon vor der Übergabe an Dich bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er Dir das arglistig verschwiegen hat, kannst Du das?

Da ich keine Lust habe, das es irgendwie eskaliert oder sowas, möchte ich nicht bei hm aufkreuzen und Ihn zur Rede stellen.

Keine gute Idee.

Kann ich damit zur Polizei und Anzeige erstatten? Wäre dies dann Schadensersatz? oder gar Betrug? (immerhin wurde von so einem Fehler nichts gesagt)

Nochmal, Du bist hier in der Nachweispflicht.